Auswandern in die Dominikanische Republik
Territorialprinzip mit Ausnahmen, Residenz nach Ley 171-07 und Steuern 2026 für Selbstständige.

Warum die Dominikanische Republik? Karibik mit Haken
→ Alle Länder im ÜberblickDie Dominikanische Republik lockt mit Karibikklima, guten Flugverbindungen nach Europa und einer übersichtlichen Residenz für Rentner, Rentiers und Investoren. Steuerlich gilt sie als Land mit Territorialprinzip: Grundsätzlich versteuerst du dort nur Einkommen aus dominikanischen Quellen.
Ganz so einfach ist es aber nicht. Kapitalerträge aus dem Ausland sind für Ansässige steuerpflichtig, für Zuzügler nach aktuellem Stand erst nach dem dritten Jahr. Und Dienstleistungen, die du als Ansässiger erbringst, behandelt die Steuerbehörde DGII schon seit Jahren als steuerpflichtig, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen.
Mit der Steuerreform Ley 30-26 vom Juni 2026 ist dieser Punkt noch deutlicher geworden. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Residenz, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zur Dominikanischen Republik passt.
Dominikanische Republik auf einen Blick
Die Dominikanische Republik ist kein Steuerparadies ohne Einkommensteuer, sondern ein Land mit eingeschränktem Territorialprinzip. Das sind die wichtigsten Punkte:
Territorialprinzip
Grundsätzlich wird nur dominikanisches Einkommen besteuert. Kapitalerträge aus dem Ausland und Dienstleistungen sind die großen Ausnahmen.
Tarif bis 25 %
2026 gilt ein Stufentarif von 0 % bis 25 %. Ab 2027 steigt der Freibetrag, und über 4,8 Mio. RD$ kommt eine Stufe mit 27 % hinzu.
3 Jahre Schonfrist
Kapitalerträge aus dem Ausland versteuern neue Ansässige nach aktuellem Stand erst nach dem dritten Jahr ihrer Residenz.
Ley 171-07
Rentner ab 1.500 USD und Rentiers ab 2.000 USD im Monat erhalten Residenz und Steuervorteile auf die angegebenen Einkünfte.
Investoren-Residenz
Mit einer Investition von nach aktuellem Stand mindestens 200.000 USD kommst du direkt zur Daueraufenthaltserlaubnis.
Kein DBA
Zwischen Deutschland und der Dominikanischen Republik gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Ein sauberer Wegzug ist deshalb wichtig.
Steuern in der Dominikanischen Republik 2026
Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du, wenn du dich im Kalenderjahr mehr als 182 Tage im Land aufhältst, zusammenhängend oder mit Unterbrechungen. Die Residenzkarte allein macht dich also nicht ansässig, die Tage zählen.
Territorialprinzip mit Ausnahmen
Besteuert wird grundsätzlich Einkommen aus dominikanischen Quellen. Für Ansässige gibt es aber wichtige Ausnahmen:
- Kapitalerträge aus dem Ausland wie Zinsen, Erträge aus Investments und Finanzgewinne sind steuerpflichtig. Für Zuzügler gilt das nach den Übersichten von PwC erst nach dem dritten Jahr der Residenz.
- Dienstleistungen: Die DGII hat 2024 in einer Auskunft festgehalten, dass Leistungen einer ansässigen Person steuerpflichtig sind, egal ob sie im Land oder vom Ausland aus erbracht werden.
- Technische Assistenz: Die Reform Ley 30-26 nennt sie seit Juni 2026 ausdrücklich als steuerpflichtiges Auslandseinkommen. Der Begriff ist weit und umfasst Beratung, Management, Software, Cloud, KI und Datenanalyse.
Ob die Drei-Jahres-Frist auch für diese Dienstleistungen gilt, ist nach aktuellem Stand nicht geklärt. Eine Durchführungsverordnung zur Reform war bis Oktober 2026 erst in der öffentlichen Konsultation.
Einkommensteuer 2026
Der Tarif für natürliche Personen im Jahr 2026:
- bis 416.220 RD$: 0 %
- 416.220 bis 624.329 RD$: 15 %
- 624.329 bis 867.123 RD$: 20 %
- über 867.123 RD$: 25 %
Neu durch die Reform Ley 30-26: Ab 2027 bleiben die ersten 480.000 RD$ steuerfrei, für Einkommen über 4,8 Mio. RD$ gilt dann ein Satz von 27 %. Die Stufen werden künftig jährlich an die Inflation angepasst. Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 %.
Wichtig für Selbstständige
Arbeitest du physisch in der Dominikanischen Republik, ist dein Einkommen nach Auffassung der DGII dort steuerpflichtig, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen und das Geld auf ein ausländisches Konto fließt. Das Territorialprinzip schützt dein laufendes Online-Business also nicht.
Sozialversicherung
Das Sozialversicherungssystem knüpft an Arbeitsverhältnisse an. Arbeitnehmer zahlen Anteile für Rente und Krankenversicherung, der Arbeitgeber den größeren Teil. Ein eigenes Beitragssystem für Selbstständige ist gesetzlich vorgesehen, wird aber nach aktuellem Stand noch nicht umgesetzt. Ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht. Plane deine Kranken- und Altersvorsorge deshalb privat.


Aufenthalt und Residenz
Als Deutscher kannst du für einen touristischen Aufenthalt ohne Visum einreisen. Für ein Leben im Land brauchst du eine Residenz. Der Weg führt in der Regel über ein Residenzvisum beim dominikanischen Konsulat und danach über den Antrag bei der Migrationsbehörde Dirección General de Migración (DGM).
Ley 171-07 für Pensionados und Rentistas: Das Gesetz über Sonderanreize für Rentner und Rentiers mit Einkünften aus dem Ausland kennt kein Mindestalter. Diese Mindestbeträge gelten:
- Pensionado: Rente von mindestens 1.500 USD im Monat von einem Staat, einer Behörde oder einem privaten Unternehmen im Ausland
- Rentista: stabile Einkünfte von mindestens 2.000 USD im Monat, etwa aus Kapitalanlagen, Beteiligungen an Auslandsfirmen oder Mieten, nachgewiesen für mindestens fünf Jahre
- pro mitreisendem Angehörigen zusätzlich 250 USD im Monat
Die angegebenen Einkünfte sind von der Einkommensteuer befreit, dazu kommen Vorteile bei Immobilien, Hausrat und einem Fahrzeug. Arbeiten darfst du, Einkommen aus Arbeit im Land wird aber normal besteuert. Ein laufendes Unternehmereinkommen ist also nicht automatisch begünstigt.
Inversionista: Mit einer Investition von nach aktuellem Stand mindestens 200.000 USD, etwa in ein dominikanisches Unternehmen oder eine registrierte Immobilie, kannst du eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen, ohne vorher eine befristete Residenz zu durchlaufen.
Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde und Führungszeugnis mit Apostille
- Nachweis über Rente, Einkünfte oder Investition, beglaubigt und ins Spanische übersetzt
- ärztliche Untersuchung im Land
Ohne diese Kategorien läuft der normale Weg über eine befristete Residenz, die du regelmäßig verlängerst. Nach einigen Jahren kannst du die Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Prüfe die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag direkt beim Konsulat und bei der DGM.
Wegzug aus Deutschland
Eine Residenz in der Dominikanischen Republik allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Die Dominikanische Republik hat nur mit wenigen Staaten wie Kanada und Spanien ein DBA, mit Deutschland nicht. Es gibt also keine Regel, die bei zwei Wohnsitzen entscheidet, wo du ansässig bist. Ein klarer, vollständiger Wegzug ist deshalb besonders wichtig. Beide Länder gehören dem multilateralen Übereinkommen über die Amtshilfe in Steuersachen an.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Weil Auslandseinkünfte teilweise steuerfrei bleiben oder über Ley 171-07 befreit sind, kann die Dominikanische Republik aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland gelten. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG).
Passt eine US LLC zur Dominikanischen Republik?
Seltener, als viele denken. Das Territorialprinzip klingt nach einer einfachen Lösung, für Dienstleister ist es aber eingeschränkt.
Führst du deine US LLC von der Dominikanischen Republik aus, liegt ihr Ort der Geschäftsleitung voraussichtlich dort. Wie die DGII eine US LLC einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen. Erbringst du Beratung, Software oder andere Dienstleistungen als Ansässiger, ist das nach Auffassung der DGII steuerpflichtig, egal wo deine Kunden sitzen.
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Dann kann die Leitung vom Land aus eine Betriebsstätte begründen. Ausschüttungen an dich sind Kapitalerträge aus dem Ausland und nach der Schonfrist ebenfalls steuerpflichtig.
Versprechen wie „mit US LLC in der Dominikanischen Republik steuerfrei“ halten wir deshalb für zu einfach. Das Land passt eher, wenn du von Rente oder Kapitalerträgen lebst und Ley 171-07 nutzt. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der DGII.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob die Dominikanische Republik zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Muss ich Steuern zahlen, wenn meine Kunden im Ausland sitzen?
Sehr wahrscheinlich ja. Die DGII behandelt Dienstleistungen von Ansässigen als steuerpflichtig, egal wo die Kunden sitzen. Seit der Reform 2026 gilt das ausdrücklich für technische Assistenz wie Beratung oder Software.
Ab wann werden Kapitalerträge aus dem Ausland besteuert?
Für neue Ansässige nach aktuellem Stand erst nach dem dritten Jahr der Residenz. Danach sind Zinsen, Investmenterträge und Finanzgewinne aus dem Ausland steuerpflichtig.
Wie viel Einkommen brauche ich als Rentista?
Nach Ley 171-07 mindestens 2.000 USD im Monat aus stabilen Quellen wie Kapitalanlagen oder Mieten, plus 250 USD pro Angehörigem. Als Pensionado reichen 1.500 USD Rente im Monat.
Gibt es ein DBA mit Deutschland?
Nein. Zwischen Deutschland und der Dominikanischen Republik besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Deshalb solltest du deinen deutschen Wohnsitz vollständig aufgeben.
Wann bin ich steuerlich ansässig?
Wenn du dich im Kalenderjahr mehr als 182 Tage im Land aufhältst. Die Tage müssen nicht zusammenhängen.