Auswandern als Rentner oder Pensionär

Deine Rente oder Pension kommt auch nach dem Wegzug aus Deutschland. Offen ist meist etwas anderes: Wer darf sie besteuern, wer zahlt deine Krankenversicherung und welche Nachweise musst du jedes Jahr schicken? Hier findest du die Regeln für gesetzliche Renten, Beamtenpensionen, Betriebsrenten und private Renten. Alles rund um die Abmeldung steht in der Checkliste vor dem Auswandern.

Renten-Check: Wo wird deine Rente besteuert?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Du siehst, welches Land deine Bezüge voraussichtlich besteuert und was du vor dem Umzug erledigen solltest.

Die Grundlagen

Mit der Abmeldung endet deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Deine deutschen Altersbezüge bleiben aber inländische Einkünfte. Ob Deutschland sie am Ende besteuert, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem neuen Wohnstaat.

84 %

Besteuerungsanteil 2026

So viel einer gesetzlichen Rente ist steuerpflichtig, wenn sie 2026 beginnt. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr deines Rentenbeginns und bleibt dann fest.

0 €

Grundfreibetrag

Beschränkt Steuerpflichtige bekommen keinen Grundfreibetrag (§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG). In Deutschland liegt er 2026 bei 12.348 €. Ohne ihn wird ab dem ersten Euro besteuert.

1

zentrales Finanzamt

Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) ist bundesweit für alle zuständig, die im Ausland wohnen und aus Deutschland nur Renten beziehen. Für Pensionen gilt das nicht automatisch.

§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Erfasst Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen, der berufsständischen Versorgungswerke, Rürup-Renten sowie private Rentenversicherungen und private Erwerbsminderungsrenten.

§ 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG

Erfasst Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, betrieblicher Altersversorgung und Riester-Verträgen. Laut Finanzamt Neubrandenburg unterliegen seit 2010 sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht.

Steuer in Deutschland nach dem Wegzug

Für gesetzliche Renten gilt die Kohortenbesteuerung. Seit Rentenbeginn 2023 steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Erst wer 2058 in Rente geht, versteuert 100 %.

Rentenbeginn202020222023202420252026202720302058
Besteuerungsanteil80 %82 %82,5 %83 %83,5 %84 %84,5 %86 %100 %

Beschränkt steuerpflichtig

Der Normalfall nach dem Wegzug. Kein Grundfreibetrag, kein Splittingtarif, keine außergewöhnlichen Belastungen. Werbungskosten nur mit Bezug zu deutschen Einkünften, bei Renten mindestens der Pauschbetrag.

oder

Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG

Du wirst wie unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn mehr als 90 % deiner Welteinkünfte in Deutschland versteuert werden oder deine übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Den Nachweis bestätigt die ausländische Steuerbehörde.

Ehepaare in der EU

Bist du Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staats und lebt dein Ehegatte in der EU oder im EWR, ist eine Zusammenveranlagung möglich (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dann zählt der Grundfreibetrag doppelt.

Amtsveranlagung

Willst du keine Erklärung abgeben, setzt das Finanzamt Neubrandenburg die Steuer auf Basis der Daten deines Rententrägers fest. Du verzichtest dazu auf dem Antwortformular, das es in 12 Sprachen gibt.

Rentenbezugsmitteilung

Rententräger und Versicherer melden deine Rentenzahlungen nach § 22a EStG elektronisch an die Finanzverwaltung. Das Finanzamt kennt deine Rente also auch ohne Erklärung.

Ab 2027 digital: Steuerbescheide sollen nach § 122a AO grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden, erstmals für Bescheide nach dem 31. Dezember 2026. Ohne ELSTER-Konto bleibt der Bescheid auf Papier. Für Vorauszahlungen empfiehlt das Finanzamt das SEPA-Lastschriftverfahren, denn bei Verspätung fällt pro angefangenem Monat 1 % Säumniszuschlag an.

Doppelbesteuerung: Welches Land darf besteuern?

Das Abkommen mit deinem neuen Wohnstaat legt fest, wer deine gesetzliche Rente besteuern darf. Es gibt drei typische Gruppen. Die Beispiele stammen vom Finanzamt Neubrandenburg und aus der Fachliteratur.

Gruppe 1

Deutschland besteuert

Zum Beispiel bei Wohnsitz in Belgien, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Irland, Italien, Kroatien, Österreich oder Polen.

Gruppe 2

Deutschland besteuert begrenzt

Fünf Abkommen begrenzen die deutsche Steuer auf bestimmte Alterseinkünfte: Türkei, Spanien, Norwegen, Uruguay und Australien.

Gruppe 3

Nur der Wohnstaat besteuert

Unter anderem Frankreich, Griechenland, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, die baltischen Staaten, Israel, Indien, Thailand, Vietnam und die USA.

Spanien

Nach Art. 17 Abs. 2 des Abkommens darf Deutschland gesetzliche Renten begrenzt besteuern: höchstens 5 % der Bruttorente bei Renteneintritt von 2015 bis 2029, höchstens 10 % ab 2030. Waren Beiträge zu anderen Renten über mehr als 12 Jahre gefördert, etwa Riester oder Betriebsrente, gilt das auch dafür.

Türkei

Das Abkommen von 2011 teilt das Besteuerungsrecht zwischen beiden Staaten auf. Wie viel Deutschland besteuern darf, hängt von der Art und Höhe deiner Renten ab. Lass dir das vom Finanzamt Neubrandenburg bestätigen.

Portugal: Grundsätzlich besteuert Portugal Renten für frühere Arbeit. Der Bundesfinanzhof hat am 03.09.2025 (X R 1/24) aber entschieden: Bleibt die Rente in Portugal faktisch unbesteuert, fällt das Besteuerungsrecht über eine Rückfallklausel an Deutschland zurück. Der Kläger musste über 77.000 € nachzahlen. Das alte NHR-Programm ist seit dem 1. Januar 2024 für Neuzuzügler geschlossen. Das Nachfolgeprogramm IFICI nimmt ausländische Renten und Pensionen ausdrücklich aus.

Ohne Abkommen bleibt deine Rente in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, und dein Wohnstaat kann sie zusätzlich besteuern. Steht ein Land in Gruppe 3, kann das Finanzamt dich trotzdem zur Abgabe einer Erklärung auffordern. Dann musst du reagieren. Die vollständigen Abkommen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.

Auswandern als Pensionär

Für Beamte im Ruhestand gelten eigene Regeln. Die Pension zahlt eine öffentliche Kasse, und das ändert fast alles: Steuer, Zuständigkeit und Krankenversicherung.

Kassenstaatsprinzip

Ruhegehälter, die ein Staat oder eine Gebietskörperschaft für frühere Dienste zahlt, werden grundsätzlich nur in diesem Staat besteuert (Art. 19 Abs. 2 OECD-Musterabkommen). Deine Pension bleibt also in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, egal wohin du ziehst. Dein Wohnstaat stellt sie meist frei, berücksichtigt sie aber oft beim Steuersatz.

Die Ausnahme: Staatsangehörigkeit

Viele Abkommen geben das Besteuerungsrecht an den Wohnstaat, wenn du dort ansässig und zugleich Staatsangehöriger bist. Einen Sonderfall hat der Bundesfinanzhof für Ungarn entschieden (24.01.2018, I R 49/16): Wegen einer Übergangsregel durfte Deutschland die Pension eines dort lebenden deutschen Bundesbeamten nicht besteuern. Prüfe also immer das konkrete Abkommen.

Lohnsteuer

Abzug durch die Kasse

Die Versorgungskasse zieht weiter Lohnsteuer ab. Ohne Wohnsitz in Deutschland wirst du nach § 1 Abs. 4 EStG in Steuerklasse I eingeordnet, persönliche und familiäre Freibeträge fallen weg. Deine Steuer-ID bleibt gültig.

Finanzamt

Betriebsstättenfinanzamt

Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt deiner auszahlenden Stelle, nicht automatisch Neubrandenburg. Bei hessischen Pensionen ist das zum Beispiel das Finanzamt Kassel. Dort beantragst du bei Bedarf jedes Jahr eine Bescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige.

Option

Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG

Auch Pensionäre können beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Das kann Steuerklasse III, die Zusammenveranlagung und Kinderfreibeträge bringen. Dann musst du aber eine Steuererklärung abgeben.

Beihilfe im Ausland

  • Bund, innerhalb der EU: Kosten gelten nach § 11 Abs. 1 BBhV wie im Inland entstanden.
  • Bund, außerhalb der EU: beihilfefähig nur bis zur Höhe der Inlandskosten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Notfälle und ärztliche Leistungen bis 1.000 € je Krankheitsfall.
  • Länder: Jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung. In Rheinland-Pfalz regelt das zum Beispiel § 55 BVO, mit einer Anlage Ausland zum Antrag.
  • Ist die Behandlung teurer als in Deutschland, trägst du die Differenz selbst.

Private Krankenversicherung

  • Viele Tarife leisten in der EU, maßgeblich ist dein Vertrag.
  • Manche Verträge zahlen im Ausland nur nach einer vorher getroffenen Auslandsvereinbarung.
  • Informiere deinen Versicherer vor dem Umzug und lass dir die Erstattungsregeln schriftlich bestätigen.
  • Mehr dazu auf der Seite Krankenversicherung im Ausland.

Lebensbescheinigung

Viele Versorgungsstellen verlangen jedes Jahr eine Lebensbescheinigung, in Hessen etwa nach § 67 Abs. 2 Satz 3 HBeamtVG. Ausgestellt wird sie meist von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat.

Melden und Konto

Meld deine vollständige Auslandsadresse und jede Kontoänderung sofort deiner Versorgungs- und Bezügestelle. Gebühren und Risiken einer Überweisung auf ein ausländisches Konto trägst du in der Regel selbst.

Sonderfall Altersgeld

Wer als Bundesbeamter auf Lebenszeit entlassen wurde und Altersgeld statt Nachversicherung gewählt hat, bekommt Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz. Altersgeldberechtigte gelten nach § 1 Abs. 4 AltGG nicht als Versorgungsempfänger. Kläre die Behandlung im Ausland direkt mit der zahlenden Stelle.

Betriebsrente, Riester und private Rente

Diese Renten sind in Deutschland zunächst beschränkt steuerpflichtig nach § 49 EStG. Viele Abkommen ordnen sie aber dem allgemeinen Rentenartikel zu, und der gibt das Besteuerungsrecht dem Wohnstaat.

Betriebsrente

Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen und Direktzusagen. Ob Deutschland oder dein Wohnstaat besteuert, hängt vom Abkommen ab. Informiere deine Zahlstelle über den Wegzug.

Förderstaatsklausel

Einige Abkommen lassen Deutschland auch geförderte Renten besteuern. Im Abkommen mit Spanien gilt das, wenn die Beiträge über mehr als 12 Jahre steuerbegünstigt, steuerfrei oder staatlich gefördert waren.

Steuerfrei und doch Progression

Stellt ein Staat eine Rente frei, kann er sie trotzdem beim Steuersatz für deine übrigen Einkünfte berücksichtigen. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

Rentenzahlung ins Ausland und Lebensnachweis

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten weltweit aus. Die Auszahlung übernimmt der Renten Service der Deutschen Post. Er überwacht im Ausland auch die Lebensnachweise.

1,7 Mio.

Auslandsrenten

Bei rund 1,2 Mio. davon läuft der Lebensnachweis automatisch über einen Behördenabgleich, etwa mit Australien, Italien, Spanien und Österreich.

Einmal im Jahr

Die Unterlagen kommen im Juni und Juli mit der Rentenanpassungsmitteilung per Post.

Papier oder App

Per Formular an den Renten Service oder digital mit persönlichem QR-Code und der PostIdent-App, kostenlos von zu Hause.

Ohne Nachweis kein Geld

Fehlt der Lebensnachweis, wird die Rente nicht weitergezahlt, bis er vorliegt.

Umzug melden

Teil dem Renten Service deine neue Adresse und dein Konto mit, bevor du umziehst.

Rentenversicherung fragen

Die Rentenversicherung rät, sich vor einem dauerhaften Umzug beraten zu lassen. Zeiten im Ausland oder nach dem Fremdrentengesetz können die Auslandsrente mindern.

Steuer klären

Lege fest, ob du eine Erklärung abgibst oder die Amtsveranlagung nutzt.

Nachweis einplanen

Trag dir Juni und Juli für den Lebensnachweis ein, jedes Jahr.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Oktober 2013 werden Deutsche und Ausländer bei der Rentenzahlung ins Ausland gleich behandelt, die frühere Kürzung auf 70 % für Ausländer gibt es nicht mehr. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann sie in der Regel nicht ins Ausland mitnehmen.

Krankenversicherung und Pflege

Hier entscheidet vor allem, ob du in die EU, den EWR und die Schweiz ziehst oder in einen Drittstaat. Alles Weitere, auch zu privaten Tarifen, findest du auf der Seite Krankenversicherung im Ausland.

EU, EWR und Schweiz

  • Beziehst du nur deutsche Rente, bleibst du oft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Deine Kasse stellt vor dem Umzug das Formular S1 aus. Damit meldest du dich beim Träger im neuen Land an.
  • Behandelt wirst du nach dem Recht des Wohnlands, die Kosten rechnet er mit deiner deutschen Kasse ab.
  • Bei Besuchen in Deutschland nutzt du deine deutsche Versichertenkarte.
aber

Drittstaat

  • Der gesetzliche Schutz endet in der Regel, und damit der Anspruch auf Sachleistungen deiner Kasse.
  • Du brauchst eine private internationale Krankenversicherung oder einen Zugang zum System im Zielland.
  • Achte auf unbegrenzte Laufzeit, keine Summenbegrenzung und keine Pflicht zum Wohnsitz in Deutschland.
  • Viele Versicherer setzen Altersgrenzen, die Beiträge steigen mit dem Alter.

Pflegeversicherung

In der EU zahlt die deutsche Pflegekasse weiter Geldleistungen wie das Pflegegeld. Sachleistungen richten sich nach dem Wohnland. In einem Drittstaat endet die deutsche Pflegeversicherung in der Regel. Wer zurückkommen will, sollte eine freiwillige Weiterversicherung prüfen.

Neue Ansprüche im Wohnland

Arbeitest du im neuen Land oder bekommst dort eine weitere Rente, kann der deutsche Schutz wegfallen. Dann musst du dich im Wohnland neu versichern.

Steuern im Zielland und Programme für Rentner

Mit dem neuen Wohnsitz wirst du dort in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig. Wer nur überwintert und in Deutschland wohnen bleibt, ändert steuerlich meist nichts. Einige Länder locken Rentner mit Sondertarifen.

Italien

7 % auf Auslandseinkünfte

  • Bis zu 10 Jahre, für ausländische Renten und andere Auslandseinkünfte.
  • Wohnsitz in Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilicata, Abruzzen, Molise oder Apulien.
  • Nur in kleineren Gemeinden. Die aktuelle Einwohnergrenze vorher bei der italienischen Steuerbehörde prüfen.
  • Fünf Jahre vorher nicht in Italien steuerlich ansässig.
  • Haken: Die gesetzliche Rente darf bei Wohnsitz in Italien weiter Deutschland besteuern.
Griechenland

7 % für ausländische Rentner

  • Bis zu 15 Jahre, Antrag bei der Steuerbehörde AADE.
  • In fünf der sechs Vorjahre nicht in Griechenland steuerpflichtig.
  • Kein Grundfreibetrag, Zahlung in einer Summe bis Ende Juni.
  • Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
  • Bei kleinen Renten können 7 % mehr sein als die deutsche Steuer.
Portugal

Kein Rentnerprogramm mehr

  • NHR seit dem 1. Januar 2024 für Neuzuzügler geschlossen.
  • Bestandsfälle behalten ihre Konditionen bis zum Ende der zehn Jahre, spätestens bis 2033.
  • Das neue IFICI gilt nicht für Renten und Pensionen.
  • Achtung Rückfallklausel, siehe BFH X R 1/24.

Ein echter Wohnsitz zählt: Italien prüft zum Beispiel Strom- und Wasserabrechnungen, Mietverträge und Bindungen ins Herkunftsland. Eine bloße Ummeldung reicht nicht. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, verliert den Sondertarif und zahlt nach. Welche Länder für dich passen, zeigt der Ländervergleich.

Erbe, Konto und Praktisches

Neben Steuer und Krankenversicherung gibt es ein paar Punkte, die Rentner beim Wegzug oft vergessen.

Testament prüfen

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt seit dem 17. August 2015 das Erbrecht des Staats deines letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Im Testament kannst du das Recht deiner Staatsangehörigkeit wählen. Das Erbschaftsteuerrecht erfasst diese Wahl nicht.

Fünf Jahre Erbschaftsteuer

Deutsche Staatsangehörige bleiben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, solange sie nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland leben.

Konto

Behalte am besten ein Konto im SEPA-Raum für Rente, Pension und Steuerzahlungen. Für Zahlungen in die USA, nach Kanada oder ins Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Anforderungen.

Abmelden

Abmeldung, Verträge und Fristen findest du Schritt für Schritt in der Checkliste vor dem Auswandern. Vermietest du in Deutschland, bleibt dafür das Finanzamt am Ort der Immobilie zuständig.

Häufige Fragen

Muss ich meine deutsche Rente nach dem Auswandern in Deutschland versteuern?

Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem neuen Wohnstaat ab. Grundsätzlich bist du mit deutschen Renten beschränkt steuerpflichtig nach § 49 EStG. Bei Ländern wie Österreich, Italien oder Polen darf Deutschland weiter besteuern, bei Spanien oder der Türkei begrenzt, bei Ländern wie Frankreich, Griechenland, Thailand oder den USA gar nicht.

Welches Finanzamt ist für Rentner im Ausland zuständig?

Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA), wenn du im Ausland wohnst und aus Deutschland nur Renten beziehst. Hast du weitere Einkünfte, kann ein anderes Finanzamt zuständig sein, bei Mieteinnahmen etwa das Finanzamt am Ort der Immobilie.

Bekomme ich als Rentner im Ausland den Grundfreibetrag?

Als beschränkt Steuerpflichtiger nicht. Stammen aber mehr als 90 % deiner Einkünfte aus Deutschland oder liegen deine übrigen Einkünfte bei höchstens 12.348 € (2026), kannst du nach § 1 Abs. 3 EStG beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Dann gilt der Grundfreibetrag.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil meiner Rente?

Er hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: 82,5 % bei Beginn 2023, 83 % bei 2024, 83,5 % bei 2025 und 84 % bei 2026. Seit 2023 steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, 100 % gelten erst für Rentenbeginn 2058.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich im Ausland lebe?

Grundsätzlich ja, mindestens Mantelbogen und Anlage R. Willst du das nicht, kannst du die Amtsveranlagung wählen. Dann setzt das Finanzamt Neubrandenburg die Steuer mit den Daten deines Rententrägers fest.

Was ist der Lebensnachweis und wie oft muss ich ihn schicken?

Rentner mit Wohnsitz im Ausland weisen einmal im Jahr nach, dass sie leben. Die Unterlagen kommen im Juni und Juli. Du schickst sie per Post an den Renten Service oder nutzt QR-Code und PostIdent-App. In manchen Ländern läuft der Nachweis automatisch. Ohne Nachweis stoppt die Zahlung.

Bleibe ich als Rentner im Ausland gesetzlich krankenversichert?

In der EU, im EWR und in der Schweiz oft ja, wenn du nur deutsche Rente beziehst. Du brauchst das Formular S1 deiner Kasse. In einem Drittstaat endet der Schutz in der Regel, dann brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung.

Lohnt sich Portugal für Rentner noch steuerlich?

Das alte NHR-Programm ist für Neuzuzügler seit dem 1. Januar 2024 geschlossen, und das neue IFICI nimmt Renten aus. Zudem hat der Bundesfinanzhof 2025 entschieden, dass das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfallen kann, wenn die Rente in Portugal unbesteuert bleibt (X R 1/24).

Muss ich meine Beamtenpension nach dem Wegzug in Deutschland versteuern?

In der Regel ja. Nach dem Kassenstaatsprinzip besteuert der Staat, dessen öffentliche Kasse zahlt. Eine Ausnahme sehen viele Abkommen vor, wenn du Staatsangehöriger deines Wohnstaats bist. Die Versorgungskasse zieht die Lohnsteuer weiter ab, meist nach Steuerklasse I.

Welches Finanzamt ist für meine Pension zuständig?

Nicht automatisch Neubrandenburg. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt der Stelle, die deine Pension auszahlt, bei hessischen Pensionen zum Beispiel das Finanzamt Kassel. Dort beantragst du auch Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug.

Zahlt die Beihilfe, wenn ich als Pensionär im Ausland lebe?

Beim Bund gelten Kosten in der EU nach § 11 BBhV wie im Inland entstanden. Außerhalb der EU sind sie grundsätzlich nur bis zur Höhe der Inlandskosten beihilfefähig. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen. Kläre zusätzlich mit deiner privaten Krankenversicherung, ob dein Tarif im Ausland gilt.

Brauche ich als Pensionär eine Lebensbescheinigung?

Viele Versorgungsstellen verlangen sie einmal im Jahr, in Hessen zum Beispiel nach § 67 Abs. 2 Satz 3 HBeamtVG. Meist stellt sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat aus. Frag deine Versorgungsstelle nach dem Verfahren.

Du hast noch Fragen zu Rente oder Pension im Ausland?

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Passende Länder findest du im Ländervergleich, den Versicherungsschutz auf der Seite Krankenversicherung im Ausland, alle Schritte vor dem Wegzug in der Checkliste, was mit Riester, Lebensversicherung und Co. passiert, unter Verträge und Altersvorsorge und Familienthemen auf der Seite Kindergeld im Ausland.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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