Kindergeld im Ausland: So behältst du den Anspruch

Ob du nach dem Auswandern weiter Kindergeld bekommst, hängt nicht an deinem Pass. Es hängt an deiner Steuerpflicht in Deutschland und daran, wo dein Kind lebt. Hier siehst du, welche vier Fälle es gibt, was du der Familienkasse melden musst und was du tust, wenn die Zahlung gestoppt wird. Alles andere rund um die Abmeldung findest du in der Checkliste vor dem Auswandern.

Kindergeld-Check: Wie stehen deine Chancen?

Beantworte ein paar kurze Fragen und du siehst, welcher Fall auf dich passt und was du als Nächstes tun solltest.

Die Grundlagen

Kindergeld ist in Deutschland eine Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz. Deshalb zählt zuerst deine Steuerpflicht, nicht deine Meldeadresse.

259 €

pro Kind und Monat

So viel Kindergeld gibt es seit dem 1. Januar 2026. Im Jahr 2025 waren es 255 €.

9.756 €

Kinderfreibetrag 2026

Je Kind für beide Eltern zusammen, inklusive Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA).

12.348 €

Grundfreibetrag 2026

Diese Grenze brauchst du, wenn du nach dem Wegzug einen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG stellst.

Du: unbeschränkt steuerpflichtig

Nach § 62 EStG hast du Anspruch, wenn du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Ohne beides geht es nur, wenn du auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt wirst, oder in Sonderfällen nach § 1 Abs. 2 EStG.

Dein Kind: lebt in EU, EWR oder Schweiz

Nach § 63 EStG muss dein Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, in einem Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz haben. Die Staatsangehörigkeit des Kindes spielt keine Rolle.

Das Alter: 18, 21 oder 25

  • Bis 18: immer.
  • Bis 21: ohne Beschäftigung und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet.
  • Bis 25: in Schule, Ausbildung oder Studium oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten.

Kinderfreibetrag statt Kindergeld: Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Freibetrag für dich günstiger ist. Das hilft dir nach dem Wegzug aber nur, wenn du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist, tatsächlich oder auf Antrag. Lebt dein Kind in einem Drittstaat, kann der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG gekürzt sein. Wie die Steuerpflicht nach dem Wegzug generell funktioniert, erkläre ich auf der Seite Auswandern als Selbstständiger.

Die vier Fälle nach dem Auswandern

Für die Familienkasse kommt es darauf an, wo du und dein Kind künftig leben. Finde zuerst heraus, welcher Fall auf dich passt.

Fall 1

Neuer Wohnsitz in EU, EWR oder Schweiz

Anspruch möglich mit Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG. Zum Fall

Fall 2

Reisend ohne festen Wohnsitz in Europa

Anspruch möglich, der Aufenthalt im Gebiet zählt. Zum Fall

Fall 3

Ein Elternteil bleibt gemeldet

Anspruch möglich, wenn Familienwohnsitz und Haushalt bestehen bleiben. Zum Fall

Fall 4

Gewöhnlicher Aufenthalt im Drittstaat

Grundsätzlich kein Anspruch, nur wenige Ausnahmen. Zum Fall

1

Wohnsitz in der EU, im EWR oder in der Schweiz

Mit dem Wegzug endest du als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 1 EStG. Den Anspruch kannst du trotzdem behalten, wenn dich das Finanzamt auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Dann bist du nach § 62 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b EStG anspruchsberechtigt.

90 % Grenze

Du hast inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG und mindestens 90 % deiner gesamten Einkünfte im Kalenderjahr unterliegen der deutschen Einkommensteuer.

oder

Grundfreibetrag

Deine Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sind nicht höher als der Grundfreibetrag, 2026 also 12.348 €. Die Höhe weist du mit einer Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nach.

Den Antrag stellst du mit der Anlage WA-ESt zusammen mit der Steuererklärung für das Jahr deines Wegzugs. Das Finanzamt entscheidet darüber aber erst mit dem Steuerbescheid. Zwischen Abmeldung und Bescheid liegen oft Monate. So überbrückst du diese Lücke:

Familienkasse früh einbinden

Schildere dein Vorhaben vor dem Wegzug so konkret wie möglich.

Nachweise klären

Frag nach, welche Unterlagen die Familienkasse sehen will, damit die Zahlung weiterläuft.

Prognose beantragen

Bitte das Finanzamt um eine Prognoseentscheidung, ob es deinem Antrag voraussichtlich stattgibt.

Weiterleiten

Schick die Prognose sofort an die Familienkasse. So lässt sich ein Zahlungsstopp vermeiden oder verkürzen.

Was die Familienkasse prüft (DA-KG A 2.2.2)

  • Sie entscheidet über deine Steuerpflicht zunächst mit einer Prognose.
  • Feststellungen des Finanzamts sind für sie grundsätzlich bindend.
  • Arbeitnehmer ohne Wohnsitz in Deutschland weisen das über die Steuerklasse II, III, IV oder V nach, etwa mit der Lohnabrechnung.
  • Bei anderen Einkünften, zum Beispiel aus Selbständigkeit, brauchst du die Bescheinigung des Finanzamts auf Vordruck KG 16.
  • Anspruch besteht nur für Monate, in denen du tatsächlich inländische Einkünfte nach § 49 EStG erzielst.

EU-Koordinierung nach VO (EG) 883/2004

  • Familienleistungen gibt es nicht doppelt. Zuständig ist vorrangig ein Staat.
  • Lebt die ganze Familie dauerhaft in einem EU-Land und ist dort sozialversichert, gilt in der Regel dessen Recht. Bei einer Entsendung unter zwei Jahren bleibt Deutschland zuständig.
  • Rangfolge: zuerst der Staat der Erwerbstätigkeit, dann der Staat, der eine Rente zahlt, dann der Wohnstaat. Arbeiten die Eltern in zwei Staaten, hat der Wohnstaat der Kinder Vorrang.
  • Zahlt der nachrangige Staat mehr, gibt es den Unterschied als Ergänzung.

Gut zu wissen: Ein rechtzeitiger Antrag in einem zuständigen EU-Staat gilt auch für die anderen beteiligten Staaten. Stellt die Familienkasse später fest, dass du durchgehend anspruchsberechtigt warst, bekommst du die ausgebliebenen Zahlungen nach.

2

Reisend ohne festen Wohnsitz in EU, EWR oder Schweiz

Viele Familien legen sich nach der Abmeldung erst einmal nicht fest und reisen durch Europa. Auch das kann für den Anspruch reichen. Entscheidend ist der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts.

Was § 9 AO sagt

Den gewöhnlichen Aufenthalt hast du dort, wo du dich unter Umständen aufhältst, die erkennen lassen, dass du an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend bleibst. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten zählt immer, kurze Unterbrechungen schaden nicht.

Das Gebiet reicht

Das FG Münster hat am 12.12.2023 (Az. 6 K 514/23 Kg) entschieden: Für § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG genügt ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet von EU, EWR und Schweiz. Er muss nicht in einem einzigen Staat liegen. Wechselt ihr also zwischen mehreren Ländern in Europa, bleibt das Kind berücksichtigungsfähig.

Für dich gilt dasselbe wie in Fall 1: Ohne Wohnsitz in Deutschland brauchst du den Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG mit 90 % Grenze oder Grundfreibetrag, die Anlage WA-ESt und am besten eine Prognoseentscheidung des Finanzamts für die Familienkasse.

3

Gemischter Meldestatus: ein Elternteil bleibt gemeldet

Ein Elternteil meldet sich mit den Kindern ab, der andere bleibt in Deutschland gemeldet. Diese Konstellation prüft die Familienkasse genau. Es kommt auf zwei Dinge an: die Steuerpflicht des gemeldeten Elternteils und die Haushaltszugehörigkeit der Kinder.

Der Familienwohnsitz bleibt

Ehepartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, haben ihren Wohnsitz grundsätzlich dort, wo die Familie lebt. Minderjährige Kinder teilen in der Regel den Wohnsitz der Eltern. Bleibt die Familienwohnung in Deutschland erhalten und wird im Ausland kein neuer Wohnsitz begründet, kann auch der abgemeldete Elternteil anspruchsberechtigt bleiben.

Bis zu einem Jahr: DA-KG A 23.1 (7)

Ist ein Auslandsaufenthalt des Kindes von Anfang an auf bis zu ein Jahr begrenzt, geht die Familienkasse grundsätzlich davon aus, dass der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Zwischendurch nach Deutschland zu kommen ist dafür nicht nötig.

Haushalt nach § 64 EStG

Gibt es mehrere Berechtigte, bekommt das Kindergeld der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Den Bezug vorher auf den gemeldeten Elternteil umzustellen, scheitert in der Praxis oft daran: Reist das Kind mit dem anderen Elternteil, sieht die Familienkasse den Haushalt dort. Ein Wechsel ist meist nur sinnvoll, wenn der gemeldete Elternteil mitreist.

Diese Nachweise helfen

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Wohnung in Deutschland
  • Belege, dass der Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt ist
  • Nachweise, dass der gemeldete Elternteil den Unterhalt der Kinder trägt
  • Nachweis der unbeschränkten Steuerpflicht des gemeldeten Elternteils

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.10.2023: Eine Mutter reiste von Oktober 2021 bis November 2022 mit den beiden Kindern durch Europa. Der Vater blieb gemeldet und behielt die bisherige Familienwohnung. Die Familienkasse stoppte das Kindergeld. Das Gericht hob die Entscheidung auf: Nach § 8 AO bleibt ein Wohnsitz bestehen, wenn eine Wohnung jederzeit genutzt werden kann, auch bei vorübergehender Abwesenheit. Die Kinder hatten ihren Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben und gehörten weiter zum Haushalt des Vaters.

Willst du die Bezugsberechtigung wechseln, teil das der Familienkasse selbst mit, schriftlich oder online mit Kindergeldnummer. Über das Meldeamt läuft das nicht.

4

Gewöhnlicher Aufenthalt in einem Drittstaat

Lebt dein Kind außerhalb von EU, EWR und Schweiz, gibt es grundsätzlich kein deutsches Kindergeld. Es gibt zwei Ausnahmen.

Ausnahme 1

Abkommensstaaten

Für Kinder in Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei kann es Kindergeld geben, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Sozialversicherungsabkommens erfüllt sind. Typisch ist: Ein Elternteil ist Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens und in Deutschland sozialversichert. Ein Wohnsitz in Deutschland allein reicht nicht. Es gelten deutlich niedrigere Sätze.

Ausnahme 2

Staatsbedienstete und Entsandte

Wer im Dienst einer deutschen öffentlichen Stelle ins Ausland entsandt ist, bleibt in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig. Dann zählt der Wohnort des Kindes nicht. Beispiele sind Diplomaten und Konsularbeamte, Entwicklungshelfer staatlicher Organisationen, Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen und Angehörige der Bundeswehr. Du reichst das Entsendungsschreiben und die Anlage Ausland zum Kindergeldantrag ein.

Abkommenssätze pro Monat1. Kind2. Kind3. und 4. Kindab 5. Kind
Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei5,11 €12,78 €je 30,68 €je 35,79 €
Marokko, Tunesien5,11 €12,78 €je 12,78 €5. und 6. Kind je 12,78 €

Daneben kennt das Bundeskindergeldgesetz Fälle ohne Wohnsitz in Deutschland, etwa bei Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III oder bei einer zugewiesenen Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Ausland (§ 1 Abs. 1 BKGG).

Was du der Familienkasse melden musst

Nach § 68 EStG musst du jede Änderung, die den Anspruch betreffen kann, unverzüglich mitteilen. Und zwar direkt der Familienkasse. Eine Meldung beim Meldeamt oder einer anderen Behörde ersetzt das nicht.

Wohnsitz und Aufenthalt

Wegzug von dir oder deinem Kind ins Ausland, neuer gewöhnlicher Aufenthalt und auch Umzüge innerhalb von EU, EWR und Schweiz.

Einkommen und Steuern

Änderungen, die deine Berechtigung nach § 62 EStG oder die Berücksichtigung des Kindes nach § 63 EStG berühren.

Familienstand

Heirat, Scheidung, dauerhafte Trennung oder die Geburt eines weiteren Kindes.

Situation des Kindes

Schule oder Ausbildung beendet, erste Arbeitsstelle oder eine längere Krankheit.

Achtung Rückforderung: Meldest du eine Änderung zu spät, kann die Familienkasse das Kindergeld für die ganze Zeit zurückfordern. Manche Familien verschweigen den Wegzug aus Angst vor einem Zahlungsstopp. Meine Empfehlung: Melde dich früh, schildere deine Situation sachlich und leg die passenden Nachweise gleich bei. Änderungen kannst du online über die Seite der Familienkasse mitteilen.

Reisen mit und ohne Abmeldung

Nicht jede Reise ist ein Problem für das Kindergeld. Es kommt darauf an, wie lange und wohin.

Kurze Reisen ohne Abmeldung

Bleibt ihr in Deutschland gemeldet und reist nur vorübergehend, gilt das als Urlaub. Das hat keinen Einfluss auf den Anspruch, solange ihr euren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einen Drittstaat verlegt.

aber

Langer Aufenthalt im Drittstaat

Verlegt ihr euren gewöhnlichen Aufenthalt für längere Zeit in ein Land außerhalb von EU, EWR und Schweiz, endet der Anspruch. Das gilt auch dann, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibst.

Wenn das Kindergeld gestoppt wird

Familienkassen legen die Regeln nicht immer zugunsten reisender Familien aus. Häufig geht es um den gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet von EU, EWR und Schweiz oder um die Haushaltszugehörigkeit. Dagegen kannst du dich wehren.

Frist notieren

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids da sein. Verpasst du die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig.

Einspruch einlegen

Schriftlich, am besten per Einschreiben oder über einen digitalen Weg mit Nachweis. Beim Kindergeld heißt das Rechtsmittel Einspruch, nicht Widerspruch.

Begründung nachreichen

Ein formloser Einspruch wahrt die Frist. Die ausführliche Begründung mit Nachweisen kannst du ankündigen und nachreichen.

Dranbleiben

Das dauert oft. Ist dein Anspruch berechtigt, wird das Kindergeld rückwirkend nachgezahlt.

Mustertext Einspruch

[Dein Name, deine Anschrift]
An die Familienkasse [Name, Anschrift]
[Ort, Datum]

Kindergeldnummer [Nummer]: Einspruch gegen den Bescheid vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom [Datum], mit dem Sie die Festsetzung des Kindergeldes für [Name des Kindes] aufgehoben haben, lege ich fristgerecht Einspruch ein.

Mein Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin im Gebiet der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz. Nach § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG in Verbindung mit § 9 Satz 1 AO genügt ein Aufenthalt in diesem Gebiet (vgl. FG Münster, Urteil vom 12.12.2023, Az. 6 K 514/23 Kg). Meine Begründung mit Nachweisen reiche ich bis zum [Datum] nach.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und um einen geänderten Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Diese Argumente tragen

Gebiet statt Staat

§ 63 EStG hat keine eigene Definition. Es gilt § 9 AO, und der spricht ausdrücklich von einem Ort oder Gebiet.

FG Münster

Urteil vom 12.12.2023, Az. 6 K 514/23 Kg: Der Aufenthalt muss nicht in einem einzelnen EU-Staat liegen.

FG Schleswig-Holstein

Urteil vom 25.10.2023: Bei gemischtem Meldestatus bleibt der Wohnsitz der Kinder, solange die Familienwohnung jederzeit nutzbar ist.

Steuerpflicht belegen

Mit Steuerbescheid, Prognoseentscheidung oder KG 16 zeigst du, dass § 62 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a oder b EStG erfüllt ist.

Und wenn die Familienkasse nicht einlenkt? Dann bleibt nach der Einspruchsentscheidung die Klage beim Finanzgericht. Für diesen Schritt lohnt sich ein Anwalt mit Erfahrung im Steuer- und Sozialrecht. Eine Rechtsschutzversicherung greift meist nur, solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast.

Kindergeld über eine deutsche Rente

Beziehst du eine deutsche gesetzliche Rente und lebst mit deinem Kind in der EU oder im EWR, kann Deutschland für das Kindergeld zuständig bleiben.

Art. 67 VO (EG) 883/2004

Ist Deutschland der zuständige Rentenstaat, kann es auch Familienleistungen zahlen, obwohl Elternteil und Kind im EU- oder EWR-Ausland wohnen. Gemeint sind gesetzliche Renten wie Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Private Renten oder reine Betriebsrenten reichen in der Regel nicht.

Art. 68 VO (EG) 883/2004

Hat der Wohnstaat einen vorrangigen Anspruch, zum Beispiel weil dort jemand arbeitet, greifen die Prioritätsregeln. Deutschland zahlt dann höchstens den Unterschiedsbetrag, wenn das deutsche Kindergeld höher wäre.

Elterngeld im Ausland

Beim Elterngeld ist es strenger als beim Kindergeld. Nach § 1 BEEG brauchst du einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Mit der Abmeldung endet der Anspruch in der Regel.

Ausnahme

Entsendung mit A1

Schickt dich dein Arbeitgeber befristet ins Ausland und gilt weiter deutsches Sozialversicherungsrecht, bleibt der Anspruch. Das belegst du mit der A1-Bescheinigung. Sie schafft den Schutz nicht, sie weist ihn nach.

Ausnahme

Öffentlicher Dienst

Beamte, Entwicklungshelfer, Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen oder Beschäftigte diplomatischer Einrichtungen behalten den Anspruch bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland. Ähnliches gilt für Deutsche, die vorübergehend für eine internationale Organisation wie EU oder UN arbeiten.

Strategie

Erst Basiselterngeld, dann abmelden

Ein Elternteil kann 2 bis 12 Monate Basiselterngeld beziehen, zusammen mit dem Partner sind es bis zu 14 Monate. Bezieh es möglichst früh nach der Geburt, solange ihr gemeldet seid, und meldet euch erst danach ab.

Reisen in der Elternzeit: Solange du in Deutschland gemeldet bist, darfst du in der Elternzeit reisen, ohne Elterngeld zu verlieren. Möglich ist auch, dass der Elternteil mit Elterngeld gemeldet bleibt und sich nur der andere abmeldet. Denk an die Krankenversicherung: Mit der Abmeldung endet die Versicherungspflicht in Deutschland. Mehr dazu auf der Seite Krankenversicherung im Ausland.

Häufige Fragen

Bekomme ich Kindergeld, wenn ich auswandere?

Ziehst du in die EU, den EWR oder die Schweiz, ist das möglich, wenn dich das Finanzamt auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Lebt dein Kind in einem Drittstaat, gibt es grundsätzlich kein Kindergeld. Ausnahmen gelten für Abkommensstaaten und entsandte Staatsbedienstete.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es 259 € pro Kind und Monat. Im Jahr 2025 waren es 255 €.

Was ist die Anlage WA-ESt?

Mit dieser Anlage zur Steuererklärung für das Jahr deines Wegzugs beantragst du, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Voraussetzung sind inländische Einkünfte und entweder mindestens 90 % Anteil der deutschen Einkünfte oder ausländische Einkünfte bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026).

Was ist eine Prognoseentscheidung?

Das Finanzamt schätzt vorab ein, ob es deinem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht voraussichtlich stattgibt. Die Familienkasse entscheidet nach DA-KG A 2.2.2 zunächst auf dieser Grundlage. So überbrückst du die Zeit bis zum Steuerbescheid.

Reicht es, wenn wir ohne festen Wohnsitz durch Europa reisen?

Ja, das kann reichen. Nach dem Urteil des FG Münster vom 12.12.2023 (Az. 6 K 514/23 Kg) genügt ein gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet von EU, EWR und Schweiz. Zusätzlich musst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, ohne Wohnsitz also über § 1 Abs. 3 EStG.

Ein Elternteil bleibt gemeldet: Behalten wir das Kindergeld?

Das ist möglich, wenn die Familienwohnung in Deutschland jederzeit nutzbar bleibt, im Ausland kein neuer Wohnsitz entsteht und der gemeldete Elternteil unbeschränkt steuerpflichtig ist. Ist der Aufenthalt von vornherein auf bis zu ein Jahr begrenzt, geht die Familienkasse nach DA-KG A 23.1 (7) grundsätzlich davon aus, dass der Wohnsitz bleibt.

Muss ich der Familienkasse den Wegzug selbst melden?

Ja. Nach § 68 EStG musst du Änderungen unverzüglich und direkt der Familienkasse mitteilen. Die Meldung beim Meldeamt ersetzt das nicht. Wer zu spät meldet, riskiert eine Rückforderung.

Was mache ich, wenn das Kindergeld gestoppt wird?

Leg innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Einspruch ein. Ein formloser Einspruch wahrt die Frist, die Begründung kannst du nachreichen. Ist dein Anspruch berechtigt, wird rückwirkend nachgezahlt.

Gibt es Kindergeld, wenn wir außerhalb Europas leben?

Grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind die Abkommensstaaten Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und Türkei mit deutlich niedrigeren Sätzen sowie Staatsbedienstete, die von einer deutschen öffentlichen Stelle ins Ausland entsandt sind.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich mich abmelde?

In der Regel nicht, denn § 1 BEEG verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Ausnahmen gibt es bei einer Entsendung mit A1-Bescheinigung und im öffentlichen Dienst. Planst du die Abmeldung, bezieh das Basiselterngeld vorher.

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Passende Länder findest du im Ländervergleich, das Steuerliche auf der Seite Auswandern als Selbstständiger und alle Schritte vor dem Wegzug in der Checkliste.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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