Verträge und Altersvorsorge beim Auswandern

Ein Umzug ins Ausland beendet deine Verträge nicht automatisch. Was sich ändert, sind die staatliche Förderung und die Besteuerung, denn beides hängt meist an deiner Steuerpflicht in Deutschland. Hier siehst du für jede Vertragsart, was beim Wegzug passiert, wann eine Rückforderung droht und ob du dir deine gesetzlichen Rentenbeiträge auszahlen lassen kannst. Alle anderen Schritte vor dem Wegzug findest du in der Checkliste vor dem Auswandern.

Vertrags-Check: Was passiert mit deinen Verträgen?

Wähle aus, welche Verträge du hast und wohin du ziehst. Du bekommst für jeden Vertrag eine kurze Einordnung und die nächsten Schritte.

Alle Verträge im Überblick

Drei Fragen entscheiden fast immer: Läuft der Vertrag nach seinen Bedingungen weiter? Hängt eine Förderung an deiner Steuerpflicht in Deutschland? Und welcher Staat darf die Auszahlung später besteuern?

VertragWas beim Wegzug passiertKündigen, weiterlaufen oder beitragsfrei?Worauf achten
Riester-RenteAchtung RückforderungVertrag läuft weiter. In der Ansparphase ist der Wegzug seit 2023 nicht mehr schädlich.Weiterlaufen oder beitragsfrei stellen. Eine Kündigung ist eine schädliche Verwendung.Wohnst du ab Beginn der Auszahlung außerhalb von EU und EWR, werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert. Die Schweiz zählt nicht dazu.
Rürup-RenteLäuft weiterVertrag läuft weiter. Beiträge sind nur bei Steuerpflicht in Deutschland absetzbar.Nicht kündbar. Weiterzahlen oder beitragsfrei stellen, soweit die Bedingungen es erlauben.Die Rente bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, das DBA entscheidet über die Verteilung.
Private RentenversicherungLäuft weiterVertrag läuft weiter.Alles möglich, je nach Vertragsbedingungen.Rente aus einem deutschen Vertrag ist inländische Einkunft. Das DBA entscheidet.
KapitallebensversicherungPrüfenVertrag läuft weiter.Alles möglich, je nach Vertragsbedingungen.Der Versicherer behält bei Auszahlung Abgeltungsteuer ein. Eine Erstattung nach DBA ist möglich.
RisikolebensversicherungLäuft weiterVertrag läuft weiter.Weiterzahlen, damit der Schutz bleibt.Prüfe, ob der Schutz weltweit gilt und welche Änderungen du melden musst.
Betriebsrente (Direktversicherung, Pensionskasse)Läuft weiterUnverfallbare Anwartschaften bleiben. Die Entgeltumwandlung endet mit dem Job.Ruhen lassen oder mit eigenen Beiträgen fortsetzen. Abfindung nur bei Kleinstbeträgen.Die Betriebsrente ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, das DBA entscheidet.
BausparvertragPrüfenVertrag läuft weiter. Die Wohnungsbauprämie gibt es nur bei unbeschränkter Steuerpflicht.Weitersparen, ruhen lassen oder kündigen, je nach Bausparbedingungen.Die Prämie bleibt nur bei Wohnungsbau in EU oder EWR unschädlich.
Vermögenswirksame LeistungenPrüfenDie Zahlung des Arbeitgebers endet mit dem Arbeitsverhältnis.Vertrag ruhen lassen oder selbst weiterbesparen.Verfügst du vor Ende der Sperrfrist, kann die Sparzulage entfallen.
Girokonto, Sparbuch, TagesgeldPrüfenKonto läuft weiter, solange die Bank mitmacht.Die Bank kann mit zwei Monaten Frist kündigen.Neue Adresse und Steueransässigkeit melden. Ein Recht auf ein Basiskonto gibt es nur bei Aufenthalt in der EU.
Depot, Fonds- und ETF-SparplanPrüfenDepot läuft weiter, solange die Bank mitmacht. Der Freistellungsauftrag entfällt.Weiterführen, wenn die Bank Kunden in deinem Zielland betreut.Wegzugsteuer ab 500.000 € Anschaffungskosten oder 1 % je Fonds.
GmbH- oder Aktienanteile ab 1 %Achtung SteuerDer Wegzug gilt als Verkauf zum gemeinen Wert (§ 6 AStG).Kein Vertrag zum Kündigen. Planung vor dem Wegzug.Ratenzahlung in sieben Jahresraten und Rückkehrregel beachten.
Gesetzliche RenteLäuft weiterDeine Ansprüche bleiben. Die Rente wird ins Ausland gezahlt.Freiwillige Beiträge sind möglich, für Deutsche weltweit.Eine Beitragserstattung gibt es nur in wenigen Fällen.

Der Vertrag

Er läuft nach seinen Bedingungen weiter. Ob du kündigen, beitragsfrei stellen oder weiterzahlen kannst, steht in deinen Vertragsunterlagen.

Die Förderung

Zulagen, Prämien und der Abzug als Sonderausgaben hängen meist an deiner unbeschränkten Steuerpflicht. Die endet, wenn du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibst.

Die Steuer

Renten und viele Erträge aus deutschen Verträgen bleiben nach § 49 EStG inländische Einkünfte. Welcher Staat sie besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Riester-Rente beim Auswandern

Bei Riester droht die einzige echte Rückforderung. Entscheidend ist, wo du wohnst, wenn die Auszahlung beginnt.

Läuft weiter

Wohnsitz in EU oder EWR

Dein Vertrag läuft weiter, auch in der Auszahlungsphase. Es gibt keine Rückforderung wegen des Wegzugs. Zulagen bekommst du nur, solange du zulageberechtigt bist, zum Beispiel weil du in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist.

aber
Achtung Rückforderung

Wohnsitz in der Schweiz oder einem Drittstaat

Wohnst du ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb von EU und EWR, gilt das nach § 95 EStG als schädliche Verwendung. Dann musst du alle Zulagen und die Steuerermäßigungen zurückzahlen. Das gilt auch für die Schweiz, denn sie gehört weder zur EU noch zum EWR.

Ansparphase: seit 2023 entschärft

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist der Wegzug in einen Drittstaat während der Ansparphase keine schädliche Verwendung mehr. Die frühere Sonderstundung für Wegzügler gibt es nicht mehr. Ausnahme: Wer seit dem 22.06.2016 ununterbrochen im Vereinigten Königreich lebt und den Vertrag vorher geschlossen hat, ist geschützt.

Kündigen ist teuer

Eine Kündigung mit Auszahlung ist eine schädliche Verwendung. Die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) fordert die Förderung zurück, der Anbieter zieht sie ab. Die Erträge musst du versteuern. Du kannst deshalb weniger zurückbekommen, als du eingezahlt hast. Ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Vertrag ist dagegen unschädlich.

Reform ab 2027

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026). Ab 01.01.2027 gibt es das neue Altersvorsorgedepot, neue Riester-Verträge nach altem Modell nicht mehr. Bestehende Verträge laufen weiter.

Meine Empfehlung: Planst du, dauerhaft außerhalb von EU und EWR zu leben, rechne vor dem Rentenbeginn durch, was eine Rückforderung kosten würde. Lass dir dafür von deinem Anbieter die Summe der bisher gewährten Zulagen und Steuervorteile nennen.

Rürup, private Rentenversicherung und Lebensversicherung

Diese Verträge laufen beim Wegzug einfach weiter. Was sich ändert, ist die Steuer auf Beiträge und Auszahlungen.

Läuft weiter

Rürup-Rente (Basisrente)

  • Nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht verkäuflich und nicht als Kapital auszahlbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Du bekommst eine lebenslange Rente.
  • Beiträge senken deine Steuer nur, solange du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist.
  • Ob du beitragsfrei stellen kannst, regeln die Vertragsbedingungen.
  • Nach den DBA mit den Niederlanden, Österreich, Spanien und Dänemark darf Deutschland die Basisrente als Quellenstaat besteuern.
Läuft weiter

Private Rentenversicherung

  • Der Vertrag läuft weiter. Kündigen, beitragsfrei stellen oder Kapitalwahlrecht nutzen geht nach deinen Vertragsbedingungen.
  • Renten deutscher Versicherer sind inländische Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Du bist damit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.
  • Das DBA weist das Besteuerungsrecht meist dem Wohnsitzstaat zu.
Prüfen

Kapitallebensversicherung

  • Der Vertrag läuft nach seinen Bedingungen weiter.
  • Erträge aus deutschen Lebensversicherungen sind inländische Kapitalerträge (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG). Der Versicherer behält bei Auszahlung Abgeltungsteuer ein. Gibt das DBA dem Wohnsitzstaat das Recht, ist eine Erstattung möglich.
  • Verträge bis Ende 2004 sind nach zwölf Jahren Laufzeit unter weiteren Bedingungen steuerfrei. Bei neueren Verträgen wird nach zwölf Jahren und Auszahlung ab 62 (Verträge vor 2012: ab 60) nur der halbe Ertrag besteuert. Das gilt für die deutsche Steuer.
Läuft weiter

Risikolebensversicherung

  • Der Vertrag läuft weiter, solange du die Beiträge zahlst. Kündigst du, ist der Schutz weg.
  • Prüfe in den Bedingungen, ob der Schutz weltweit gilt und welche Änderungen du dem Versicherer melden musst.

Steuererklärung in Deutschland: Bleibt eine Rente in Deutschland steuerpflichtig, gibst du eine Steuererklärung ab. Für Rentner im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Mehr zur Rente im Ausland findest du auf der Seite Rentner und Pensionäre.

Bausparvertrag und vermögenswirksame Leistungen

Beide Verträge laufen weiter. Kritisch sind nur die staatlichen Prämien und Zulagen.

Bausparvertrag

  • Die Wohnungsbauprämie bekommst du nur, wenn du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist (§ 1 WoPG). Für Jahre nach dem Wegzug fällt sie in der Regel weg.
  • Prämien bleiben nur erhalten, wenn du das Geld für den Wohnungsbau in einem Staat der EU oder des EWR verwendest (§ 2 WoPG). Ausnahme: Abschluss vor dem 25. Geburtstag und Verfügung nach sieben Jahren.
  • Ob die Bausparkasse bei Wohnsitz im Ausland Einschränkungen vorsieht, etwa beim Darlehen, steht in den Allgemeinen Bausparbedingungen.

Vermögenswirksame Leistungen

  • Die VL zahlt dein Arbeitgeber. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses enden auch die Zahlungen.
  • Den Vertrag kannst du ruhen lassen oder selbst weiterbesparen. Was möglich ist, regeln die Bedingungen.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage (bis 40.000 € zu versteuerndes Einkommen, 80.000 € bei Zusammenveranlagung) entfällt rückwirkend, wenn du vor Ende der Sperrfrist verfügst (§ 13 Abs. 5 VermBG).

Konto, Sparbuch, Depot und Sparpläne

Deine Bank oder Sparkasse muss dich nach dem Wegzug nicht behalten. Viele tun es trotzdem. Entscheidend ist, dass du sie informierst.

Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld

  • Die Bank kann ein Girokonto mit mindestens zwei Monaten Frist kündigen, wenn das vereinbart ist (§ 675h BGB).
  • Ein Recht auf ein Basiskonto hat nur, wer sich rechtmäßig in der EU aufhält (§ 31 ZKG). Im Drittstaat entfällt dieser Schutz.
  • Zinsen deutscher Banken sind für Steuerausländer in der Regel nicht in Deutschland steuerpflichtig. Die Bank verzichtet auf den Abzug, wenn du den Wohnsitz im Ausland nachweist.

Depot, Fonds- und ETF-Sparplan

  • Ob du Sparpläne fortführen und neue Fonds kaufen darfst, hängt davon ab, ob die Bank Kunden in deinem Zielland betreut. Frag vor dem Wegzug schriftlich nach.
  • Der Freistellungsauftrag gilt nur für unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 44a EStG).
  • Dividenden deutscher Aktien werden weiter mit 26,375 % belastet. Den Teil über dem DBA-Satz holst du beim Bundeszentralamt für Steuern zurück.

Sonderfall USA

Wegen der strengen US-Vorschriften schränken deutsche Banken und Broker den Wertpapierhandel für US-Personen stark ein oder kündigen Depots. Ziehst du in die USA, kläre vorher, was mit deinem Depot passiert.

Meldung an dein neues Land: Banken fragen deine steuerliche Ansässigkeit ab. Nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (Common Reporting Standard) melden sie Konten und Erträge über das Bundeszentralamt für Steuern an den Staat, in dem du steuerlich ansässig bist.

Wegzugsbesteuerung: Steuer ohne Verkauf

Achtung Steuer

Anteile an Kapitalgesellschaften

Warst du in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % an einer GmbH oder AG beteiligt, gilt der Wegzug als Verkauf zum gemeinen Wert (§ 6 AStG mit § 17 EStG). Voraussetzung: mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren.

Achtung Steuer

Investmentfonds und ETFs

Seit 01.01.2025 gilt das auch für Fondsanteile (§ 19 Abs. 3 InvStG), wenn du mindestens 1 % an einem Fonds hältst oder die Anschaffungskosten mindestens 500.000 € betragen. Die Schwelle gilt je Fonds. Ob der Fonds in- oder ausländisch ist, spielt keine Rolle.

Raten und Rückkehr: Die Steuer kannst du auf Antrag in sieben Jahresraten zahlen, meist gegen Sicherheitsleistung. Kehrst du innerhalb von sieben Jahren zurück, entfällt sie. Die Frist lässt sich um bis zu fünf Jahre verlängern. Lass das vor dem Wegzug von deiner steuerlichen Vertretung prüfen.

Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bleiben dir erhalten. Nur die laufenden Beiträge über den Arbeitgeber enden.

Läuft weiter

Anwartschaft bleibt

Hast du selbst über Entgeltumwandlung eingezahlt, ist die Anwartschaft sofort unverfallbar. Zahlt nur der Arbeitgeber, gilt das ab 21 Jahren und drei Jahren Zusage (§ 1b BetrAVG). Beim Wechsel in ein anderes EU-Land bleibt sie im selben Umfang erhalten.

Prüfen

Weiterführen oder ruhen lassen

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds darfst du mit eigenen Beiträgen weiterzahlen (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Die Einzahlung über den Lohn endet damit. Abfinden darf der Arbeitgeber ohne deine Zustimmung nur Kleinstanwartschaften bis 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 3 BetrAVG).

Prüfen

Besteuerung

Betriebsrenten sind inländische Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG). Weist das DBA dem Wohnsitzstaat das Recht zu, musst du die Freistellung in Deutschland beantragen, mit einer Ansässigkeitsbescheinigung deines neuen Finanzamts.

Gesetzliche Rente

Deine Ansprüche bleiben bestehen, egal wohin du ziehst. Du kannst sogar weiter einzahlen.

5 Jahre

Allgemeine Wartezeit

Für die Regelaltersrente brauchst du 60 Beitragsmonate. Versicherungszeiten aus der EU, dem EWR, der Schweiz und Abkommensstaaten können zusammengerechnet werden.

112,16 €

Mindestbeitrag 2026

So viel kostet ein freiwilliger Monatsbeitrag mindestens, höchstens sind es 1.571,70 €. Deutsche dürfen sich nach § 7 SGB VI auch mit Wohnsitz im Ausland freiwillig versichern.

Rente ins Ausland

Die gesetzliche Rente wird ins Ausland gezahlt. In EU, EWR, Schweiz und Abkommensstaaten ohne Abschläge. Seit Oktober 2013 auch in Staaten ohne Abkommen in voller Höhe, mit Einschränkungen für bestimmte Zeiten.

Beitragserstattung: Rentenbeiträge auszahlen lassen?

Viele hoffen, sich die eingezahlten Beiträge beim Auswandern auszahlen zu lassen. Nach § 210 SGB VI geht das nur, wenn du kein Recht mehr hast, dich freiwillig zu versichern. Für Deutsche ist das fast nie der Fall.

Wann ja

Erstattung möglich

  • Du bist kein Staatsangehöriger der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs, wohnst außerhalb der EU und hast kein Recht zur freiwilligen Versicherung.
  • Seit dem Ende der Versicherungspflicht sind 24 Kalendermonate vergangen, ohne dass du wieder versicherungspflichtig geworden bist.
  • Du hast die Regelaltersgrenze erreicht und die fünf Jahre Wartezeit nicht erfüllt. Das gilt auch für Deutsche.
  • Du bist versicherungsfrei oder befreit, etwa als Beamter, und hast die Wartezeit nicht erfüllt (§ 210 Abs. 1a SGB VI).
oder
Wann nein

Keine Erstattung

  • Du bist Deutscher. Du darfst dich weltweit freiwillig versichern, deshalb gibt es keine Erstattung beim Auswandern.
  • Du bist Staatsangehöriger der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs.
  • Du wohnst in der EU, egal welche Staatsangehörigkeit du hast.
  • Du hast in einen Abkommensstaat wie die USA mindestens 60 Beitragsmonate gezahlt und darfst dich deshalb freiwillig versichern.
StaatsangehörigkeitWohnsitz nach dem WegzugErstattung
DeutschÜberallNein. Ausnahmen: Regelaltersgrenze ohne Wartezeit, Beamte ohne Wartezeit.
EU, EWR, Schweiz, Vereinigtes KönigreichÜberallGrundsätzlich nein.
AndereEUGrundsätzlich nein.
AndereAbkommensstaat außerhalb der EUHängt vom Abkommen ab. USA und Brasilien: unter 60 Beitragsmonaten ja.
AndereStaat ohne AbkommenJa, nach 24 Monaten ohne Versicherungspflicht.

Was du zurückbekommst

Nur die Beiträge, die du selbst getragen hast, als Arbeitnehmer also die Hälfte. Den Arbeitgeberanteil bekommst du nicht.

Was du verlierst

Mit der Erstattung endet das Versicherungsverhältnis. Alle bisherigen Rentenansprüche erlöschen. Eine Teilerstattung gibt es nicht.

So beantragst du sie

Aus dem Ausland mit dem zweisprachigen Formular V0901, für türkische Staatsangehörige E5816. Nach einer Erstattung kannst du verlangen, dass der Arbeitgeber auch die Betriebsrente abfindet (§ 3 Abs. 3 BetrAVG).

So gehst du vor

Nimm dir alle Verträge vor dem Wegzug einmal vor. Kündige nichts überstürzt, eine Kündigung lässt sich meist nicht rückgängig machen.

Liste anlegen

Schreib alle Verträge mit Anbieter, Vertragsnummer, Beitrag und Laufzeit auf.

Bedingungen lesen

Prüf für jeden Vertrag: Kündigung, Beitragsfreistellung, Auslandsklauseln, Geltungsbereich.

Förderung prüfen

Riester, Bausparen und VL: Welche Zulage oder Prämie fällt weg, wo droht eine Rückforderung?

Bank und Anbieter informieren

Neue Adresse, steuerliche Ansässigkeit und ausländische Steuernummer melden.

Wegzugsteuer klären

Beteiligungen ab 1 % und Fonds ab 500.000 € vor dem Wegzug prüfen lassen.

Rente sichern

Versicherungsverlauf anfordern, Lücken klären, freiwillige Beiträge abwägen.

Vollmacht erteilen

Eine Vertrauensperson in Deutschland bevollmächtigen, für Post, Bank und Behörden.

Unterlagen digital sichern

Verträge, Bescheide und Zugangsdaten so ablegen, dass du sie aus dem Ausland erreichst.

Häufige Fragen

Muss ich meine Verträge kündigen, wenn ich auswandere?

Nein. Ein Wegzug beendet deine Verträge nicht automatisch. Ob du kündigen, beitragsfrei stellen oder weiterzahlen kannst, regeln die Vertragsbedingungen. Prüf vorher, welche Förderung du bei einer Kündigung verlierst.

Was passiert mit meiner Riester-Rente, wenn ich auswandere?

Der Vertrag läuft weiter. Seit 2023 ist der Wegzug in der Ansparphase keine schädliche Verwendung mehr. Wohnst du aber ab Beginn der Auszahlung außerhalb von EU und EWR, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (§ 95 EStG).

Gilt die Schweiz bei Riester als EU-Ausland?

Nein. § 95 EStG nennt nur die Staaten der EU und des EWR. Die Schweiz gehört zu keinem von beiden. Ein Wohnsitz in der Schweiz ab Rentenbeginn führt deshalb zur Rückforderung.

Kann ich meine Rürup-Rente kündigen und auszahlen lassen?

Nein. Eine Basisrente ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht als Kapital auszahlbar. Du bekommst später eine lebenslange Rente. Ob du den Vertrag beitragsfrei stellen kannst, regeln die Vertragsbedingungen.

Kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen, wenn ich auswandere?

Nur, wenn du kein Recht zur freiwilligen Versicherung hast und seit dem Ende der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate vergangen sind (§ 210 SGB VI). Das betrifft vor allem Menschen ohne EU-, EWR-, Schweizer oder britische Staatsangehörigkeit, die außerhalb der EU leben. Erstattet wird nur der selbst getragene Anteil.

Bekomme ich als Deutscher meine Rentenbeiträge erstattet?

In der Regel nicht. Deutsche dürfen sich nach § 7 SGB VI auch im Ausland freiwillig versichern, deshalb ist die Erstattung ausgeschlossen. Ausnahmen: Du erreichst die Regelaltersgrenze ohne fünf Jahre Wartezeit, oder du bist versicherungsfrei, etwa als Beamter, und hast die Wartezeit nicht erfüllt.

Lohnt es sich, freiwillige Rentenbeiträge aus dem Ausland zu zahlen?

Das kann sinnvoll sein, wenn dir zur Wartezeit von fünf Jahren nur wenige Monate fehlen. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei 112,16 € im Monat, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 €. Ob es sich rechnet, hängt von deiner Situation ab.

Bekomme ich weiter die Wohnungsbauprämie für meinen Bausparvertrag?

Nur, solange du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist (§ 1 WoPG). Bereits gewährte Prämien bleiben erhalten, wenn du das Geld für den Wohnungsbau in der EU oder im EWR verwendest.

Darf ich mein deutsches Konto und Depot behalten?

Das entscheidet deine Bank. Sie kann ein Girokonto mit zwei Monaten Frist kündigen. Ein Recht auf ein Basiskonto hast du nur bei Aufenthalt in der EU. Informiere die Bank vor dem Wegzug und frag schriftlich, ob Konto, Depot und Sparpläne weiterlaufen.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Er gilt nur für unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 44a EStG). Nach dem Wegzug weist du der Bank deinen Wohnsitz im Ausland nach. Zinsen deutscher Banken sind dann in der Regel nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig, Dividenden deutscher Aktien schon.

Muss ich beim Wegzug Steuern auf meine ETFs zahlen?

Nur bei großen Beständen. Seit 2025 gilt die Wegzugsbesteuerung auch für Fondsanteile, wenn du mindestens 1 % an einem Fonds hältst oder die Anschaffungskosten je Fonds mindestens 500.000 € betragen (§ 19 Abs. 3 InvStG).

Was passiert mit meiner Direktversicherung vom Arbeitgeber?

Unverfallbare Anwartschaften bleiben erhalten. Die Entgeltumwandlung endet mit dem Arbeitsverhältnis. Du darfst den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortsetzen oder ruhen lassen. Die spätere Betriebsrente ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, das DBA entscheidet.

Wie wird meine Lebensversicherung nach dem Wegzug besteuert?

Der deutsche Versicherer behält bei Auszahlung Abgeltungsteuer auf den Ertrag ein. Weist das DBA das Besteuerungsrecht deinem Wohnsitzstaat zu, kannst du eine Erstattung beantragen. Dein neues Land kann die Auszahlung nach eigenem Recht besteuern.

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Alle Schritte vor dem Wegzug findest du in der Checkliste, alles zur Rente im Ausland auf der Seite Rentner und Pensionäre, das Steuerliche unter Auswandern als Selbstständiger und den Schutz im Ausland unter Krankenversicherung im Ausland.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

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