Auswandern nach Kroatien
Steuern 2026, Pauschalbesteuerung im Paušalni obrt und Anmeldung als EU-Bürger: der aktuelle Stand.

Warum Kroatien? EU-Land mit Pauschale für Kleine
→ Alle Länder im ÜberblickKroatien ist seit 2013 EU-Mitglied, seit 2023 im Euroraum und im Schengen-Raum. Als Deutscher ziehst du ohne Visum dorthin und meldest dich einfach bei der Polizei an. Die Lebenshaltungskosten liegen abseits der Küstenorte oft unter dem deutschen Niveau.
Steuerlich ist Kroatien kein Niedrigsteuerland. Wer dort ansässig ist, versteuert sein Welteinkommen nach einem Tarif von 15 % bis 33 %, je nach Wohnort. Interessant ist aber der Paušalni obrt: Bis 60.000 € Umsatz im Jahr zahlst du keine Steuer auf den tatsächlichen Gewinn, sondern einen festen Pauschalbetrag.
Das bekannte Digital-Nomad-Programm mit Steuerbefreiung gilt dagegen nur für Nicht-EU-Bürger. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Pauschalbesteuerung, Sozialabgaben, Anmeldung, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Kroatien passt.
Kroatien auf einen Blick
Kroatien besteuert Welteinkommen und hat kein Non-Dom-System. Für kleinere Selbstständige gibt es mit dem Paušalni obrt aber eine der einfachsten Pauschalen in der EU. Das sind die wichtigsten Punkte:
Pauschale bis 60.000 €
Im Paušalni obrt zahlst du bis 60.000 € Umsatz eine feste Jahressteuer von 203,40 € bis 1.080 €, je nach Umsatzstufe.
Tarif 15 % bis 33 %
Bis 60.000 € Jahreseinkommen gilt der untere, darüber der obere Satz. Die genaue Höhe legt deine Gemeinde fest.
7.200 € Freibetrag
Der persönliche Freibetrag liegt bei 600 € im Monat. Zuschläge der Gemeinden gibt es seit 2024 nicht mehr.
Nomaden nur Nicht-EU
Aufenthalt und Steuerbefreiung für digitale Nomaden gelten nur für Bürger von Drittstaaten. Für Deutsche spielt das keine Rolle.
EU, Euro, Schengen
Als EU-Bürger brauchst du kein Visum. Bleibst du länger als drei Monate, meldest du deinen Aufenthalt bei der Polizei an.
DBA mit Deutschland
Zwischen Deutschland und Kroatien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 6. Februar 2006, anwendbar seit Ende 2006.
Steuern in Kroatien 2026
Ansässigkeit
In Kroatien bist du steuerlich ansässig, wenn du dort einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Einen Wohnsitz hast du, wenn dir eine Wohnung mindestens 183 Tage ununterbrochen zur Verfügung steht, in einem oder zwei Kalenderjahren. Ob du tatsächlich dort wohnst, spielt keine Rolle. Den gewöhnlichen Aufenthalt hast du bei mindestens 183 Tagen Anwesenheit. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen.
Einkommensteuer 2026
Seit 2025 gilt der untere Satz bis 60.000 € Jahreseinkommen, darüber der obere. Die genaue Höhe legt die Gemeinde fest, in der du wohnst, innerhalb fester Spannen:
- Gemeinden: 15 % bis 20 % und 25 % bis 30 %
- Städte: 15 % bis 21 % und 25 % bis 31 %
- größere Städte und Kreisstädte: 15 % bis 22 % und 25 % bis 32 %
- Zagreb: 23 % und 33 %
Legt eine Gemeinde nichts fest, gelten 20 % und 30 %. Der persönliche Freibetrag beträgt 600 € im Monat. Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne werden pauschal mit 12 % besteuert.
Paušalni obrt: die Pauschalbesteuerung
Als Einzelunternehmer (Obrt) kannst du die Pauschalbesteuerung wählen, wenn du nicht umsatzsteuerpflichtig bist und höchstens 60.000 € im Jahr einnimmst. Die Steuer richtet sich nur nach deinem Umsatz des Vorjahres. Es gibt sieben Stufen, die Jahressteuer liegt 2026 zwischen 203,40 € (bis 11.300 €) und 1.080 € (50.000 bis 60.000 €). Eine Steuererklärung für dieses Einkommen musst du nicht abgeben.
Hinweis: Für 2027 hat die Regierung Änderungen vorgeschlagen. In den beiden oberen Stufen sollen die pauschal angesetzten Kosten sinken und die Sozialabgaben steigen. Bis 40.000 € Umsatz soll alles gleich bleiben. Prüfe den Stand, bevor du planst.
Sozialabgaben
Selbstständige zahlen 20 % für die Rente und 16,5 % für die Krankenversicherung. Im Paušalni obrt ist die Grundlage 2026 ein fester Betrag von 797,20 € im Monat, das ergibt rund 291 € Beiträge im Monat. Im normalen Obrt liegen die Mindestbeiträge 2026 bei rund 473 € im Monat.
Kroatische Gesellschaft
Eine kroatische d.o.o. zahlt 10 % Körperschaftsteuer bei weniger als 1 Mio. € Umsatz, sonst 18 %. Auf Ausschüttungen an dich fallen weitere 12 % an.


Aufenthalt und Anmeldung
Als EU-Bürger brauchst du für Kroatien kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Du darfst dort leben und selbstständig arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, musst du deinen vorübergehenden Aufenthalt anmelden, und zwar innerhalb von acht Tagen nach Ablauf der drei Monate. Zuständig ist die Polizeiverwaltung oder Polizeistation an deinem Wohnort.
Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Kopie
- das ausgefüllte Anmeldeformular des Innenministeriums
- Nachweis deiner selbstständigen Tätigkeit, zum Beispiel die Eintragung deines Obrt
- ohne Erwerbstätigkeit: Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung
Nach der Anmeldung kannst du eine Aufenthaltskarte beantragen. Sie gilt bis zu fünf Jahre. Für Steuern, Konto und Verträge brauchst du außerdem eine persönliche Steuernummer, die OIB.
Selbstständig werden: Einen Obrt meldest du online über das System e-Obrt an. Innerhalb von acht Tagen nach der Eröffnung meldest du dich beim Finanzamt an und wählst dort die Besteuerungsart, also normal oder pauschal. Danach folgt die Anmeldung zur Renten- und Krankenversicherung. Erbringst du Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern, brauchst du zusätzlich eine kroatische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Digital-Nomad-Aufenthalt: Kroatien vergibt seit 2021 einen Aufenthalt für digitale Nomaden. Seit März 2025 gilt er bis zu 18 Monate. Er richtet sich ausdrücklich an Bürger von Drittstaaten, die für ein ausländisches Unternehmen arbeiten. Nur für diese Gruppe ist das Einkommen in Kroatien steuerfrei. Als Deutscher kannst du diesen Status nicht nutzen und wirst normal besteuert.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kannst du einen Daueraufenthalt beantragen.
Wegzug aus Deutschland
Eine Anmeldung in Kroatien allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Kroatien gilt das DBA vom 6. Februar 2006. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Seit Anwendung des multilateralen Abkommens gegen Steuervermeidung (BEPS-MLI) wird es zusätzlich ergänzt. Kroatien tauscht Kontodaten zudem automatisch mit Deutschland aus.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit dem normalen Tarif gilt Kroatien nicht als Niedrigsteuerland. Die Pauschalbesteuerung im Paušalni obrt kann Deutschland aber als Vorzugsbesteuerung ansehen. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte dann bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG). Prüfe diesen Punkt vor dem Umzug.
Passt eine US LLC zu Kroatien?
Ehrlich gesagt: Für viele kleinere Selbstständige ist in Kroatien der Paušalni obrt die einfachere Lösung. Eine US LLC bringt hier selten einen zusätzlichen Vorteil.
Führst du deine US LLC von Kroatien aus, liegt ihr Ort der Geschäftsleitung voraussichtlich in Kroatien. Wie Kroatien eine US LLC einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen und wird nach dem Tarif bis 33 % besteuert, auch wenn das Geld in den USA bleibt. Die Pauschale des Paušalni obrt gilt dafür nicht.
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Eine Gesellschaft, die tatsächlich von Kroatien aus geleitet wird, ist dort ansässig. Dann fallen 10 % oder 18 % Körperschaftsteuer an und auf Ausschüttungen weitere 12 %.
Kroatien kennt keine Besteuerung nur nach Quelle oder Überweisung. Ein Modell wie „US LLC und in Kroatien steuerfrei“ gibt es deshalb nicht. Eine US LLC kann passen, wenn du über 60.000 € Umsatz liegst oder Strukturen außerhalb Kroatiens hast. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der kroatischen Steuerbehörde.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Kroatien zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher das Digital-Nomad-Programm nutzen?
Nein. Der Aufenthalt für digitale Nomaden und die Steuerbefreiung gelten nur für Bürger von Drittstaaten. Als EU-Bürger meldest du einfach deinen Aufenthalt an und wirst normal besteuert.
Muss ich in Kroatien Steuern zahlen, wenn meine Kunden im Ausland sitzen?
Ja. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Wo deine Kunden sitzen oder wohin das Geld fließt, ändert daran nichts.
Wie hoch ist die Steuer im Paušalni obrt?
2026 zahlst du je nach Umsatzstufe zwischen 203,40 € und 1.080 € Einkommensteuer im Jahr. Dazu kommen Sozialabgaben von rund 291 € im Monat.
Was passiert, wenn ich mehr als 60.000 € Umsatz mache?
Dann fällst du aus der Pauschalbesteuerung und wirst umsatzsteuerpflichtig. Dein Gewinn wird nach dem normalen Tarif besteuert, oder du arbeitest über eine Gesellschaft.
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Zagreb?
In Zagreb gelten 23 % bis 60.000 € Jahreseinkommen und 33 % darüber. Andere Gemeinden haben oft niedrigere Sätze.