Auswandern in die VAE
0 % Einkommensteuer, 9 % Körperschaftsteuer und kein DBA mit Deutschland: der Stand für 2026.

Warum die VAE? Keine Einkommensteuer, klare Regeln
→ Alle Länder im ÜberblickDie Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) erheben keine Einkommensteuer auf Gehälter, private Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Dubai ist zudem gut angebunden, Englisch ist im Alltag Standard, und eine Firma mit eigenem Aufenthaltstitel lässt sich vergleichsweise strukturiert aufbauen.
Steuerfrei ist dort aber nicht alles. Seit Juni 2023 gibt es eine Körperschaftsteuer von 9 %. Sie trifft nicht nur Gesellschaften, sondern auch Selbstständige, deren Geschäftsumsatz in den VAE über 1 Mio. AED im Jahr liegt.
Für den Wegzug aus Deutschland ist ein Punkt besonders wichtig: Seit 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand zu Steuern, Freezone und Mainland, Visa, Wegzug und wie eine US LLC in dieses Bild passt.
Die VAE auf einen Blick
Die VAE sind ein Land ohne Einkommensteuer für Privatpersonen, aber mit einer Körperschaftsteuer für Unternehmen und größere Selbstständige. Das sind die wichtigsten Punkte:
0 % Einkommensteuer
Auf Gehalt, private Kapitalerträge und Mieteinnahmen zahlst du in den VAE keine Einkommensteuer. Es gibt keine Steuererklärung für Privatpersonen.
9 % für Unternehmen
Gewinne über 375.000 AED kosten 9 % Körperschaftsteuer. Das gilt auch für dich selbst, wenn dein Geschäftsumsatz 1 Mio. AED übersteigt.
Freezone oder Mainland
Freezone-Firmen können auf qualifizierende Einkünfte 0 % zahlen. Viele Dienstleistungen an Kunden außerhalb der Freezone fallen aber nicht darunter.
Visum über die Firma
Mit einer eigenen Firma bekommst du ein Investorvisum und die Emirates ID. Alternativ gibt es das Remote Work Visa mit Einkommensnachweis.
Golden Visa
Ein langfristiger Aufenthaltstitel, etwa ab Immobilien im Wert von 2 Mio. AED. Er gilt auch, wenn du länger als sechs Monate im Ausland bist.
Kein DBA seit 2022
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ist Ende 2021 ausgelaufen. Ein klarer Wegzug ist deshalb besonders wichtig.
Steuern in den VAE 2026
Steuerliche Ansässigkeit
Seit dem 1. März 2023 regelt die Cabinet Decision Nr. 85 von 2022, wann du in den VAE steuerlich ansässig bist. Es reicht, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
- Du hältst dich in einem Zeitraum von zwölf Monaten mindestens 183 Tage in den VAE auf.
- Du bist mindestens 90 Tage dort, hast einen gültigen Aufenthaltstitel und zusätzlich eine dauerhafte Wohnung oder eine Arbeit oder ein Geschäft in den VAE.
- Dein gewöhnlicher Wohnsitz und der Mittelpunkt deiner persönlichen und wirtschaftlichen Interessen liegen in den VAE.
Die Ansässigkeit belegst du mit einem Tax Residency Certificate der Federal Tax Authority. Du beantragst es über das Portal EmaraTax. Verlangt werden unter anderem Emirates ID, Aufenthaltsvisum, Mietvertrag, Kontoauszüge aus den VAE und ein Bericht über deine Ein- und Ausreisen. Das Zertifikat gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Einkommensteuer
Eine Einkommensteuer für Privatpersonen gibt es weder auf Bundesebene noch in den einzelnen Emiraten. Gehälter, private Kapitalerträge und Mieteinnahmen ohne Gewerbelizenz bleiben steuerfrei.
Körperschaftsteuer
Seit Geschäftsjahren ab dem 1. Juni 2023 gilt die Körperschaftsteuer (Federal Decree-Law Nr. 47 von 2022):
- steuerpflichtiger Gewinn bis 375.000 AED: 0 %
- darüber: 9 %
Wichtig für Selbstständige: Auch natürliche Personen zahlen Körperschaftsteuer, wenn ihr Umsatz aus Geschäftstätigkeit in den VAE in einem Kalenderjahr 1 Mio. AED übersteigt (Cabinet Decision Nr. 49 von 2023). Gehalt, private Kapitalanlagen und Immobilien ohne Lizenz zählen nicht mit. Wer die Grenze überschreitet, muss sich bei der Federal Tax Authority registrieren.
Für kleine Unternehmen gibt es die Small Business Relief: Liegt der Umsatz bis 3 Mio. AED, kann der Gewinn auf Antrag als null behandelt werden. Mit der Ministerial Decision Nr. 131 von 2026 wurde diese Regel bis zu Steuerjahren verlängert, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden. Die Erklärungspflicht bleibt bestehen.
Freezone und Mainland
Eine Mainland-Firma ist beim jeweiligen Emirat lizenziert und darf direkt im ganzen Land tätig sein. Eine Freezone-Firma sitzt in einer Sonderzone. Erfüllt sie die Bedingungen als Qualifying Free Zone Person, zahlt sie auf qualifizierende Einkünfte 0 %, auf alle anderen 9 %. Welche Einkünfte qualifizieren, ist eng geregelt. Viele Beratungs- und Onlinedienstleistungen fallen nicht darunter. Prüfe das für dein Geschäftsmodell im Einzelfall.
Weitere Abgaben
Auf die meisten Leistungen fällt 5 % Mehrwertsteuer an. Eine staatliche Rentenversicherung gibt es nur für Staatsbürger der VAE und der Golfstaaten. In Dubai und Abu Dhabi ist eine Krankenversicherung Pflicht. Plane deine Absicherung deshalb privat.


Aufenthalt und Visum
Als Deutscher darfst du ohne Visum für Kurzaufenthalte einreisen. Für einen Wohnsitz brauchst du ein Aufenthaltsvisum und die Emirates ID. Für Selbstständige gibt es drei typische Wege.
Visum über die eigene Firma: Du gründest eine Firma in einer Freezone oder im Mainland. Als Gesellschafter erhältst du darüber ein Investor- oder Partnervisum. Das ist der häufigste Weg, weil du damit auch eine Lizenz für dein Geschäft in den VAE hast.
Remote Work Visa: Damit lebst du ein Jahr in den VAE und arbeitest für einen Arbeitgeber oder eine eigene Firma im Ausland. Voraussetzung ist ein Einkommen von mindestens 3.500 USD im Monat. Eine Gewerbelizenz in den VAE bekommst du damit nicht.
Golden Visa: Ein langfristiger Aufenthaltstitel, unter anderem für Immobilieninvestoren ab 2 Mio. AED, Unternehmer und Fachkräfte. Du kannst Ehepartner und Kinder einbeziehen. Anders als beim normalen Visum verfällt es nicht, wenn du länger als sechs Monate am Stück im Ausland bist.
Diese Unterlagen brauchst du für das Aufenthaltsvisum unter anderem:
- Reisepass, mindestens sechs Monate gültig
- Passfoto nach den Vorgaben der Behörde
- Gewerbelizenz deiner Firma oder Einkommensnachweis für das Remote Work Visa
- Krankenversicherung mit Gültigkeit in den VAE
- medizinischer Test im Land und Termin für die biometrischen Daten
- Mietvertrag, in Dubai registriert über Ejari
Der Ablauf: Einreisegenehmigung, Einreise, Gesundheitscheck, Biometrie, danach Visum und Emirates ID. Zuständig sind die ICP und in Dubai die GDRFA. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Emirat und Freezone. Prüfe die aktuelle Liste vor dem Antrag.
Achtung: Ein normales Aufenthaltsvisum verfällt in der Regel, wenn du länger als sechs Monate am Stück außerhalb der VAE bist. Für die steuerliche Ansässigkeit zählen zudem deine tatsächlichen Tage im Land.
Wegzug aus Deutschland
Ein Visum und die Emirates ID allein reichen nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Das DBA zwischen Deutschland und den VAE ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Ein neues Abkommen ist nach aktuellem Stand nicht in Kraft. Es gibt also keine Regel, die bei zwei Wohnsitzen entscheidet, wo du ansässig bist. Ein unvollständiger Wegzug kann deshalb bedeuten, dass Deutschland dein gesamtes Einkommen besteuert.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft (§ 6 AStG). Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Ohne Einkommensteuer sind die VAE aus deutscher Sicht klar ein Niedrigsteuerland. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG). Über § 5 AStG können dann auch Einkünfte ausländischer Gesellschaften erfasst werden.
Hinzurechnungsbesteuerung: Solange du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, kann eine Firma in den VAE mit passiven Einkünften und weniger als 15 % Steuerbelastung deinem deutschen Einkommen zugerechnet werden. Gründe deshalb nicht vorschnell, solange du noch in Deutschland lebst.
Passt eine US LLC zu den VAE?
Sie kann passen, aber steuerfrei ist sie in den VAE nicht automatisch. Seit Einführung der Körperschaftsteuer musst du genau hinschauen.
Führst du deine US LLC von Dubai aus, liegt ihr Ort der Geschäftsleitung in den VAE. Wie die VAE eine Single-Member US LLC einordnen, ist nicht ausdrücklich geregelt. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Geschäft als dein eigenes. Übersteigt dein Umsatz aus der Tätigkeit in den VAE 1 Mio. AED im Jahr, zahlst du als natürliche Person 9 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn über 375.000 AED.
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Eine ausländische Gesellschaft, die tatsächlich aus den VAE geleitet wird, gilt dort als ansässig. Dann gelten für sie die 9 % ab 375.000 AED Gewinn, mit der Small Business Relief bei kleineren Umsätzen.
Hinzu kommt: Ohne Lizenz in den VAE fehlt dir dort meist ein sauberer Rahmen für dein Geschäft. Viele kombinieren deshalb die US LLC mit einer Firma vor Ort oder stellen das Geschäft ganz um. Versprechen wie „mit US LLC in Dubai komplett steuerfrei“ halte ich für zu einfach. Kläre die Einordnung vorab, im Zweifel mit einer verbindlichen Auskunft der Federal Tax Authority.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob die VAE zu deinem Business passen und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Zahle ich in Dubai wirklich keine Einkommensteuer?
Als Privatperson ja. Gehalt, private Kapitalerträge und Mieteinnahmen sind steuerfrei. Betreibst du aber ein Geschäft mit mehr als 1 Mio. AED Umsatz im Jahr, fällt Körperschaftsteuer an.
Ab wann bin ich in den VAE steuerlich ansässig?
Ab 183 Tagen in zwölf Monaten, oder schon ab 90 Tagen, wenn du ein Aufenthaltsvisum und eine Wohnung oder ein Geschäft in den VAE hast. Belegen kannst du das mit einem Tax Residency Certificate.
Ist eine Freezone-Firma steuerfrei?
Nicht automatisch. 0 % gelten nur für qualifizierende Einkünfte einer Qualifying Free Zone Person. Alle anderen Gewinne über 375.000 AED werden mit 9 % besteuert.
Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und den VAE?
Nein. Das Abkommen ist Ende 2021 ausgelaufen, ein neues ist nach aktuellem Stand nicht in Kraft. Umso wichtiger ist ein vollständiger Wegzug aus Deutschland.
Brauche ich eine Firma in den VAE für ein Visum?
Nicht zwingend. Das Remote Work Visa setzt ein Einkommen von mindestens 3.500 USD im Monat aus einer Tätigkeit im Ausland voraus. Für ein Geschäft in den VAE selbst brauchst du aber eine Lizenz.