Auswandern in die USA
Welteinkommen, Self-Employment Tax und Visa 2026: was du als Selbstständiger mit US LLC wissen musst.

Warum die USA? Großer Markt, aber volle Steuerpflicht
→ Alle Länder im ÜberblickViele unserer Kunden haben bereits eine US LLC und kennen die USA von Reisen oder Bankterminen. Der Gedanke liegt nahe, irgendwann ganz dorthin zu ziehen: großer Markt, Englisch als Geschäftssprache, Bundesstaaten wie Florida oder Texas ohne eigene Einkommensteuer.
Steuerlich sind die USA aber kein Niedrigsteuerland für Zuzügler. Wer in den USA steuerlich ansässig wird, versteuert sein gesamtes Welteinkommen. Für Selbstständige kommt die Self-Employment Tax von rund 15,3 % hinzu, und eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für neue Einwohner gibt es nicht.
Besonders wichtig ist das für deine US LLC: Sie verliert mit deinem Umzug den Status, der sie für Nichtansässige so attraktiv macht. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Visa, Wegzug aus Deutschland und was mit deiner US LLC passiert, wenn du in die USA ziehst.
Die USA auf einen Blick
Die USA besteuern ihre Einwohner weltweit, mit Bundessteuer, Staatssteuer und Sozialabgaben. Das sind die wichtigsten Punkte:
Welteinkommen
Als Steuerresident versteuerst du dein weltweites Einkommen in den USA. Ein Territorialprinzip oder eine Remittance-Basis gibt es nicht.
Bundessteuer bis 37 %
Der Bundestarif reicht 2026 von 10 % bis 37 %. Der Spitzensatz gilt für Alleinstehende ab 640.600 USD, dazu kommt oft Staatssteuer.
Staaten ohne Steuer
Florida, Texas, Nevada und fünf weitere Staaten erheben keine Einkommensteuer. Die Bundessteuer zahlst du trotzdem.
Self-Employment Tax
Selbstständige zahlen rund 15,3 % Sozialabgaben auf den Gewinn bis 184.500 USD (2026), darüber 2,9 % und ab 200.000 USD 3,8 %.
E-2 für Deutsche
Deutsche können das Treaty Investor Visum E-2 nutzen. Eine feste Mindestsumme gibt es nicht, die Investition muss aber erheblich sein.
DBA mit Deutschland
Das Abkommen von 1989 gilt mit dem Protokoll von 2006. Die USA besteuern ihre Einwohner trotzdem weltweit und rechnen Steuern an.
Steuern in den USA 2026
Ansässigkeit
Für die Bundessteuer bist du als Ausländer steuerlich ansässig (Resident Alien), wenn einer dieser Tests erfüllt ist:
- Green Card Test: Du hast eine Green Card, also ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Das gilt unabhängig davon, wie viele Tage du im Land bist.
- Substantial Presence Test: Du bist im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den USA und kommst auf mindestens 183 gewichtete Tage. Gezählt werden alle Tage des laufenden Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des vorletzten Jahres.
Ein Visum wie E-2 oder O-1 schützt dich davor nicht, die Tage zählen voll. Im Jahr des Zuzugs bist du in der Regel nur ab dem Tag deiner Ansässigkeit als Resident steuerpflichtig. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer des Bundes
Der Bundestarif 2026 für Alleinstehende:
- bis 12.400 USD: 10 %
- bis 50.400 USD: 12 %
- bis 105.700 USD: 22 %
- bis 201.775 USD: 24 %
- bis 256.225 USD: 32 %
- bis 640.600 USD: 35 %
- darüber: 37 %
Der Standardabzug liegt 2026 bei 16.100 USD. Durch den One Big Beautiful Bill Act von 2025 sind diese Tarifstufen dauerhaft festgeschrieben. Langfristige Kapitalgewinne und qualifizierte Dividenden werden mit höchstens 20 % besteuert, ab 200.000 USD Einkommen kommen 3,8 % Net Investment Income Tax hinzu.
Staatssteuer
Zusätzlich erheben die meisten Bundesstaaten eine eigene Einkommensteuer. Keine Einkommensteuer gibt es in Alaska, Florida, Nevada, New Hampshire, South Dakota, Tennessee, Texas und Wyoming. Washington besteuert nur bestimmte Kapitalgewinne. In anderen Staaten liegen die Sätze teils über 10 %, dazu kommen in manchen Städten lokale Steuern.
Welteinkommen und keine Befreiung auf Zeit
Als Resident versteuerst du dein gesamtes Einkommen, egal aus welchem Land es stammt und wo das Geld liegt. Im Ausland gezahlte Steuern werden angerechnet. Eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für Zuzügler gibt es weder beim Bund noch in den Staaten. Die Steuerfreistellung von Auslandseinkommen (Foreign Earned Income Exclusion) gilt nur für Amerikaner, die im Ausland leben.
Wichtig für Selbstständige
Arbeitest du in den USA für Kunden in Deutschland, ist das Einkommen US-Einkommen und dort voll steuerpflichtig. Auf den Gewinn fällt zusätzlich die Self-Employment Tax an: 12,4 % Rentenversicherung bis zur Bemessungsgrenze von 184.500 USD (2026) und 2,9 % Medicare ohne Grenze, ab 200.000 USD weitere 0,9 %. Bemessen wird sie auf 92,35 % des Gewinns. Für Gewinne aus einem eigenen Business gibt es oft einen Abzug von bis zu 20 % (Qualified Business Income), bei Beratern und vielen Dienstleistern nur unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
Meldepflichten für Konten und Fonds
Als Resident musst du ausländische Konten melden, sobald sie zusammen mehr als 10.000 USD enthalten (FBAR), dazu kommt Form 8938 für größere Vermögen. Achtung: Deutsche Investmentfonds und ETFs gelten in den USA meist als PFIC und werden sehr ungünstig besteuert. Prüfe dein Depot vor dem Umzug.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und den USA gilt ein Sozialversicherungsabkommen. Wer als Selbstständiger nur in den USA arbeitet, ist grundsätzlich in der US-Sozialversicherung. Wer sein Business für höchstens fünf Jahre aus Deutschland in die USA verlagert, bleibt nach dem Abkommen im deutschen System. Eine staatliche Krankenversicherung für alle gibt es nicht, plane eine private Absicherung ein.


Aufenthalt und Visum
Als Deutscher reist du mit ESTA bis zu 90 Tage ohne Visum ein. Damit darfst du Geschäftstermine wahrnehmen, aber nicht in den USA arbeiten oder dauerhaft leben. Für einen Umzug brauchst du ein Visum. Neu seit Dezember 2025: Die Grenzbehörde CBP plant strengere ESTA-Angaben, unter anderem zu Social-Media-Konten. Prüfe vor jeder Reise den aktuellen Stand.
E-2 Treaty Investor: Für viele Selbstständige der wichtigste Weg. Deutschland hat mit den USA einen Handelsvertrag, deshalb können Deutsche das E-2 nutzen. Voraussetzungen nach dem US-Außenministerium:
- mindestens 50 % des Unternehmens gehören deutschen Staatsangehörigen
- eine erhebliche Investition, die schon unwiderruflich eingesetzt ist; eine feste Mindestsumme gibt es nicht
- ein echtes, aktives Unternehmen, das mehr als nur deinen Lebensunterhalt erwirtschaftet
- du kommst, um das Unternehmen aufzubauen und zu leiten
Für Deutsche wird das E-2 am Generalkonsulat Frankfurt bearbeitet und in der Regel für bis zu fünf Jahre ausgestellt. Bei jeder Einreise erhältst du einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren, der beliebig oft verlängert werden kann. Ein direkter Weg zur Green Card ist das E-2 nicht.
O-1: Für Menschen mit herausragenden Fähigkeiten, etwa nachweisbarem Erfolg, Auszeichnungen oder Medienberichten. Ein US-Arbeitgeber oder Agent muss den Antrag stellen. Das Visum gilt zunächst bis zu drei Jahre und kann verlängert werden.
EB-5: Eine Green Card über eine Investition. Du musst mindestens 1.050.000 USD investieren, in strukturschwachen Regionen oder Infrastrukturprojekten 800.000 USD. Die Investition muss mindestens zehn Vollzeitstellen schaffen. Zum 1. Januar 2027 ist eine Anpassung der Beträge an die Inflation vorgesehen.
Gold Card: Seit Dezember 2025 können Ausländer eine Green Card über eine Zahlung von 1 Mio. USD an das US-Handelsministerium beantragen, Unternehmen für Mitarbeiter über 2 Mio. USD. Rechtlich läuft das über die bestehenden Kategorien EB-1 und EB-2. Hinweis: Nach aktuellem Stand gab es bis Mitte 2026 nur sehr wenige Genehmigungen, und eine Klage gegen das Programm ist noch anhängig. Die angekündigte Platinum Card mit Steuervorteilen ist nicht umgesetzt.
Mit jeder Green Card bist du ab dem ersten Tag in den USA steuerlich voll ansässig. Prüfe die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag, sie ändern sich derzeit häufig.
Wegzug aus Deutschland
Ein Visum für die USA allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und den USA gilt das DBA vom 29. August 1989, geändert durch das Protokoll vom 1. Juni 2006. Es regelt, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Die USA behalten sich aber vor, ihre Staatsbürger und Residents nach eigenem Recht zu besteuern.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Die USA gelten nicht pauschal als Niedrigsteuerland. Lebst du aber in einem Staat ohne Einkommensteuer, kann deine Belastung bei mittleren Einkommen unter zwei Dritteln der deutschen Einkommensteuer liegen. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann § 2 AStG dann für bis zu zehn Jahre greifen, soweit das DBA es zulässt. Du kannst nachweisen, dass du tatsächlich ausreichend Steuern zahlst.
Ziehst du später wieder weg und hattest die Green Card in mindestens acht der letzten 15 Jahre, kann eine US-Wegzugsteuer anfallen. Denke den Ausstieg deshalb von Anfang an mit.
Was passiert mit deiner US LLC, wenn du in die USA ziehst?
Hier ändert sich am meisten. Solange du außerhalb der USA lebst, ist deine Single-Member US LLC eine Foreign-Owned Disregarded Entity. Ohne Einkünfte aus einem Geschäft in den USA zahlt sie dort in der Regel keine Bundessteuer, du reichst nur Form 5472 mit einer Pro-forma-Form 1120 ein.
Wirst du durch Green Card oder Substantial Presence Test US-Resident, gehört die LLC einem US-Steuerpflichtigen. Sie bleibt steuerlich transparent, aber ihr Gewinn ist jetzt dein Einkommen in den USA:
- Bundessteuer: Der Gewinn kommt in deine Steuererklärung (Schedule C) und wird nach dem Tarif bis 37 % besteuert.
- Self-Employment Tax: Auf den Gewinn fallen rund 15,3 % Sozialabgaben an, oberhalb der Bemessungsgrenze 2,9 % bis 3,8 %.
- Staatssteuer: Je nach Wohnsitzstaat kommt Einkommensteuer hinzu. Führst du die LLC aus einem anderen Staat als ihrem Gründungsstaat, musst du sie dort meist zusätzlich registrieren.
Form 5472 entfällt dann. Als Resident kannst du die LLC aber als S Corporation besteuern lassen. Dann zahlst du dir ein angemessenes Gehalt, und nur darauf fallen Sozialabgaben an. Alternativ ist die Besteuerung als C Corporation mit 21 % möglich, mit zusätzlicher Steuer bei Ausschüttung.
Aus deutscher Sicht zählt vor allem der Wegzug: Wird deine US LLC in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft, kann § 6 AStG greifen. Plane den Umzug deshalb rechtzeitig, am besten vor dem ersten Tag, an dem du in den USA ansässig wirst.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob die USA zu deinem Business passen und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Gibt es für Zuzügler in den USA eine Steuerbefreiung auf Zeit?
Nein. Sobald du Resident bist, versteuerst du dein Welteinkommen. Ein Sonderregime für neue Einwohner gibt es weder beim Bund noch in den Bundesstaaten.
Bleibt meine US LLC steuerfrei, wenn ich in die USA ziehe?
Nein. Als Resident versteuerst du den Gewinn deiner Single-Member US LLC selbst, mit Bundessteuer, Self-Employment Tax und je nach Staat Staatssteuer.
Ab wann bin ich in den USA steuerpflichtig?
Mit einer Green Card sofort. Sonst, wenn du im Jahr mindestens 31 Tage im Land bist und auf 183 gewichtete Tage über drei Jahre kommst.
Wie viel muss ich für das E-2 Visum investieren?
Eine feste Mindestsumme gibt es nicht. Die Investition muss im Verhältnis zum Unternehmen erheblich sein, bereits eingesetzt und für ein aktives Business bestimmt.
Lohnt sich ein Bundesstaat ohne Einkommensteuer?
Er senkt deine Steuer, aber die Bundessteuer und die Self-Employment Tax bleiben. Florida, Texas oder Nevada sind deshalb günstiger, aber nicht steuerfrei.