Auswandern nach Ungarn
15 % Flat Tax, 9 % Körperschaftsteuer und Sozialabgaben 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Ungarn? 15 % Flat Tax mitten in der EU
→ Alle Länder im ÜberblickUngarn ist EU-Mitglied, liegt nah an Deutschland und hat ein einfaches Steuersystem: Fast alle Einkünfte werden mit einem einheitlichen Satz von 15 % besteuert. Für Gesellschaften gilt mit 9 % der niedrigste Körperschaftsteuersatz in der EU.
Ein Niedrigsteuerland im Sinne von „kaum Abgaben“ ist Ungarn aber nicht. Zur Einkommensteuer kommen Sozialabgaben von zusammen 31,5 % für Selbstständige, und besteuert wird dein Welteinkommen. Ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht.
Interessant ist Ungarn deshalb vor allem, wenn du über eine ungarische Gesellschaft arbeitest oder Kapitalerträge hast. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, KATA und KIVA, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Ungarn passt.
Ungarn auf einen Blick
Ungarn besteuert dein Welteinkommen, aber mit niedrigen, einheitlichen Sätzen. Das sind die wichtigsten Punkte:
15 % Flat Tax
Fast alle Einkünfte versteuerst du mit 15 %. Dazu kommen Sozialabgaben, die die Gesamtbelastung deutlich erhöhen.
9 % Körperschaftsteuer
Eine ungarische Kft zahlt 9 % auf den Gewinn, dazu lokale Gewerbesteuer bis 2 %. Ausschüttungen kosten weitere Abgaben.
KIVA mit 10 %
Kleinere Firmen können statt Körperschaftsteuer die KIVA wählen: 10 % auf eine Grundlage aus Löhnen und Ausschüttungen.
KATA nur für wenige
Die Pauschalsteuer KATA gilt derzeit nur für hauptberufliche Einzelunternehmer mit Privatkunden. Eine Reform ist geplant.
EU ohne Visum
Als Deutscher brauchst du kein Visum. Bleibst du länger als 90 Tage, meldest du dich bei der Fremdenpolizeibehörde an.
DBA mit Deutschland
Seit 2012 gilt das DBA vom 28. Februar 2011. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst.
Steuern in Ungarn 2026
Wann du in Ungarn ansässig bist
Als EU-Bürger bist du in Ungarn steuerlich ansässig, wenn du eine ungarische Registrierungsbescheinigung hast und dich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr im Land aufhältst. Unabhängig davon bist du auch ansässig, wenn deine einzige ständige Wohnung in Ungarn liegt oder dort der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen ist. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen.
Einkommensteuer: 15 % auf fast alles
Ungarn hat keinen Stufentarif. Für fast alle Einkünfte gilt ein Satz von 15 %, auch für Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne. Einkommen aus Arbeit, die du in Ungarn erbringst, ist ungarisches Einkommen, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen.
Pauschalierung für Einzelunternehmer
Als Einzelunternehmer (egyéni vállalkozó) kannst du die Pauschalbesteuerung (átalányadó) wählen. Seit 2026 ziehst du bei Dienstleistungen pauschal 45 % deiner Einnahmen als Kosten ab, ab 2027 sollen es 50 % sein. Ein kleiner Teil des Einkommens bleibt steuerfrei. Die Umsatzgrenze liegt beim Zehnfachen des jährlichen Mindestlohns.
KATA und KIVA
- KATA: Seit September 2022 gilt die Pauschalsteuer nur noch für hauptberufliche Einzelunternehmer, die ausschließlich an Privatpersonen verkaufen. Die Umsatzgrenze liegt bei 18 Millionen Forint im Jahr. Für Onlineunternehmer mit Firmenkunden passt sie derzeit nicht.
- KIVA: Gesellschaften mit bis zu 6 Milliarden Forint Umsatz und bis zu 100 Mitarbeitern können statt der Körperschaftsteuer die Kleinunternehmensteuer wählen. Sie beträgt 10 % auf eine eigene Grundlage, die vor allem Löhne und Ausschüttungen erfasst, und ersetzt auch die Sozialsteuer auf Löhne.
Gesellschaften
Eine ungarische Kft zahlt 9 % Körperschaftsteuer. Dazu kommen die lokale Gewerbesteuer der Gemeinde von bis zu 2 % und für größere Firmen ein Innovationsbeitrag. Ausschüttungen an dich werden mit 15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialsteuer belastet. Die Sozialsteuer auf Dividenden ist gedeckelt, auf das 24-Fache des monatlichen Mindestlohns abzüglich anderer Einkünfte, die schon der Sozialsteuer unterliegen.
Sozialabgaben
Als Selbstständiger zahlst du 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag für Rente und Gesundheit und 13 % Sozialsteuer (szocho) auf dein Einkommen. Als Hauptberufler gelten Mindestgrundlagen, die sich am Mindestlohn von 322.800 Forint im Monat orientieren, bei qualifizierter Tätigkeit am garantierten Mindestlohn von 373.200 Forint. Eine Beitragsobergrenze wie in Deutschland gibt es nach aktuellem Stand nicht.
Hinweis: Die neue Regierung hat im Oktober 2026 Pläne für 2027 vorgelegt. Dazu gehören ein Satz von 9 % auf Einkommen bis zum Mindestlohn, eine geöffnete KATA mit 15 % auf Umsätze mit Firmenkunden, 11 % Körperschaftsteuer für sehr große Unternehmen und eine Vermögensteuer ab 1 Milliarde Forint Vermögen. Beschlossen ist das noch nicht, prüfe deshalb den Stand vor deinem Umzug.


Aufenthalt und Anmeldung
Als EU-Bürger brauchst du für Ungarn kein Visum. Wenn du länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben willst, musst du deinen Aufenthalt spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei der zuständigen Regionaldirektion der Fremdenpolizeibehörde (OIF) melden. Du bekommst dann eine Registrierungsbescheinigung, die unbefristet gilt, solange dein Ausweis gültig ist.
Für einen Aufenthalt über 90 Tage musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen: Arbeit oder Selbstständigkeit, Studium oder ausreichende eigene Mittel. Dazu brauchst du eine umfassende Krankenversicherung.
Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag, Unterkunftserklärung oder Eigentumsnachweis für deine Adresse in Ungarn
- Nachweis deiner Tätigkeit, als Selbstständiger zum Beispiel die Registernummer als Einzelunternehmer
- oder Nachweis ausreichender Mittel, etwa Kontoauszüge oder regelmäßiges Einkommen
- Nachweis deiner Krankenversicherung
Bei der Registrierung gibst du auch deine erste Wohnadresse an. Die Adresskarte (lakcímkártya) bekommst du danach per Post. Spätere Umzüge meldest du beim Bezirksamt. Für deine Selbstständigkeit brauchst du außerdem eine Steuernummer der Steuerbehörde NAV und meldest dich entweder als Einzelunternehmer an oder gründest eine Gesellschaft.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt kannst du eine Daueraufenthaltskarte für EU-Bürger beantragen.
White Card für digitale Nomaden: Seit 2023 gibt es die White Card (Fehér Kártya). Sie richtet sich nur an Bürger aus Ländern außerhalb der EU und des EWR, die für einen ausländischen Arbeitgeber oder ihre profitable ausländische Firma remote arbeiten. Verlangt werden mindestens 3.000 € netto im Monat in den sechs Monaten vor der Einreise, eine Wohnung in Ungarn und eine Krankenversicherung. Sie gilt ein Jahr und kann einmal um ein Jahr verlängert werden. Für Deutsche spielt dieser Weg keine Rolle.
Wegzug aus Deutschland
Eine Registrierung in Ungarn allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit 15 % Einkommensteuer liegt Ungarn bei mittleren und höheren Einkommen meist unter zwei Dritteln der deutschen Belastung. Die Sozialabgaben zählen dabei nicht mit. Ungarn kann deshalb als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG gelten. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern. Auch die ungarische Körperschaftsteuer von 9 % liegt unter der deutschen Grenze von 15 % für eine niedrige Besteuerung von Gesellschaften.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Ungarn gilt das DBA vom 28. Februar 2011, angewendet seit dem 1. Januar 2012. Seit 2025 wird es zusätzlich durch das multilaterale Abkommen gegen Gewinnverlagerung (MLI) ergänzt. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.
Passt eine US LLC zu Ungarn?
Ungarn besteuert dein Welteinkommen. Eine US LLC schützt deinen Gewinn deshalb nicht automatisch vor der ungarischen Steuer, vor allem wenn du sie von Ungarn aus führst.
Wie Ungarn eine US LLC einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt und hängt vom Einzelfall ab. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen. Du zahlst 15 % Einkommensteuer und in der Regel die vollen Sozialabgaben, wie ein Selbstständiger.
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Liegt ihr Ort der Geschäftsleitung in Ungarn, kann sie dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig werden. Dann gelten 9 % auf den Gewinn und die Abgaben auf Ausschüttungen. Gilt die LLC als niedrig besteuerte Auslandsgesellschaft, ordnet Ungarn Ausschüttungen an dich oft als „sonstiges Einkommen“ mit voller Sozialsteuer ein.
Achtung: Die USA haben das DBA mit Ungarn gekündigt. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es kein Abkommen mehr zwischen beiden Ländern.
Versprechen wie „mit US LLC in Ungarn steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Oft ist eine ungarische Kft mit 9 % Körperschaftsteuer oder KIVA die klarere Lösung. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der ungarischen Steuerbehörde.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Ungarn zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Zahle ich in Ungarn wirklich nur 15 %?
Nein. 15 % ist die Einkommensteuer. Als Selbstständiger kommen 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag und 13 % Sozialsteuer hinzu, mit Mindestgrundlagen.
Kann ich als Onlineunternehmer KATA nutzen?
Nach aktuellem Stand meist nicht. KATA gilt nur für hauptberufliche Einzelunternehmer, die ausschließlich an Privatpersonen verkaufen. Für 2027 ist eine Öffnung geplant, aber noch nicht beschlossen.
Gilt in Ungarn das Territorialprinzip?
Nein. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Gilt ein DBA, kann es die Besteuerung zwischen den Ländern aufteilen.
Kann ich als Deutscher die White Card nutzen?
Nein. Sie richtet sich nur an Bürger aus Ländern außerhalb der EU und des EWR. Als EU-Bürger meldest du dich einfach bei der Fremdenpolizeibehörde an.
Wie werden Dividenden aus einer ungarischen Kft besteuert?
Mit 15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialsteuer. Die Sozialsteuer ist gedeckelt und fällt oft nur auf einen Teil der Dividende an.