Auswandern nach Thailand

Remittance-Prinzip, DTV und LTR-Visum und Steuern 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Thailand? Langzeitvisa und Remittance-Prinzip

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Thailand ist für viele Selbstständige interessant: gute Infrastruktur in Bangkok, Chiang Mai oder Phuket, vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten und mit dem Destination Thailand Visa ein Visum, das ausdrücklich für Remote-Arbeit gedacht ist.

Steuerlich ist Thailand aber kein Land ohne Einkommensteuer. Wer im Jahr 180 Tage oder mehr im Land ist, wird ansässig. Auslandseinkommen wird dann besteuert, sobald du es nach Thailand bringst. Seit 2024 spielt es keine Rolle mehr, in welchem Jahr du es verdient hast.

Für dein laufendes Business ist ein Punkt noch wichtiger: Arbeit, die du in Thailand erbringst, gilt als thailändisches Einkommen, egal wo deine Kunden sitzen. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Visa, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Thailand passt.

Thailand auf einen Blick

Thailand bietet gute Visa für Remote-Arbeit, besteuert aber Einkommen aus Arbeit vor Ort und überwiesenes Auslandseinkommen. Das sind die wichtigsten Punkte:

Remittance-Prinzip

Auslandseinkommen ab 2024 versteuerst du, sobald du es nach Thailand bringst, egal in welchem Jahr du es verdient hast.

Arbeit vor Ort zählt

Arbeitest du in Thailand, gilt dein Gewinn als thailändisch und ist steuerpflichtig, auch wenn das Geld im Ausland bleibt.

Tarif bis 35 %

Die ersten 150.000 Baht Nettoeinkommen sind steuerfrei. Danach steigt der Tarif in sieben Stufen von 5 % bis 35 %.

DTV für fünf Jahre

Das Destination Thailand Visa erlaubt Remote-Arbeit für ausländische Kunden. Du brauchst mindestens 500.000 Baht Vermögen.

LTR-Visum

Für einige Gruppen bleibt überwiesenes Auslandseinkommen steuerfrei. Die Hürden bei Einkommen und Arbeitgeber sind aber hoch.

DBA mit Deutschland

Zwischen Deutschland und Thailand gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen von 1967. Es regelt auch die Ansässigkeit bei zwei Wohnsitzen.

Thailand

Steuern in Thailand 2026

Ansässigkeit

In Thailand steuerlich ansässig bist du, wenn du dich im Kalenderjahr insgesamt 180 Tage oder mehr im Land aufhältst. Die Tage müssen nicht am Stück sein, alle Aufenthalte im Jahr werden zusammengezählt. Bleibst du darunter, versteuerst du nur Einkommen aus thailändischen Quellen.

Auslandseinkommen und Remittance-Prinzip

Als Ansässiger versteuerst du:

  • Einkommen aus Arbeit oder Geschäftstätigkeit in Thailand, immer und egal wo es ausgezahlt wird
  • Auslandseinkommen, soweit du es nach Thailand bringst

Neu seit 1. Januar 2024: Nach den Anweisungen Por. 161/2566 und Por. 162/2566 des Revenue Department ist Auslandseinkommen auch dann steuerpflichtig, wenn du es erst in einem späteren Jahr nach Thailand überweist. Früher galt das nur bei Überweisung im selben Jahr. Einkommen, das du vor dem 1. Januar 2024 verdient hast, bleibt bei Überweisung steuerfrei. Dafür solltest du nachweisen können, wann das Geld verdient wurde.

Hinweis: Das Revenue Department hat 2025 vorgeschlagen, Auslandseinkommen steuerfrei zu stellen, wenn es im selben oder im folgenden Jahr nach Thailand überwiesen wird. Nach aktuellem Stand ist diese Regel noch nicht beschlossen. Plane deshalb mit der geltenden Rechtslage.

Einkommensteuer

Der Tarif auf das Nettoeinkommen in Baht im Jahr 2026:

  • bis 150.000: steuerfrei
  • 150.001 bis 300.000: 5 %
  • 300.001 bis 500.000: 10 %
  • 500.001 bis 750.000: 15 %
  • 750.001 bis 1 Mio.: 20 %
  • 1 bis 2 Mio.: 25 %
  • 2 bis 5 Mio.: 30 %
  • über 5 Mio.: 35 %

Wichtig für Selbstständige

Arbeitest du physisch in Thailand, stammt dein Gewinn aus thailändischer Quelle. Das gilt auch, wenn deine Kunden im Ausland sitzen und das Geld auf ein ausländisches Konto fließt. Das Remittance-Prinzip hilft dir hier nicht. Dazu kommt das Arbeitsrecht: Grundsätzlich braucht jede Arbeit in Thailand eine Arbeitserlaubnis. Für Remote-Arbeit für ausländische Kunden schaffen DTV und LTR-Visum einen anerkannten Rahmen.

Thailändische Gesellschaft

Eine thailändische Gesellschaft zahlt in der Regel 20 % Körperschaftsteuer, kleine Gesellschaften profitieren von niedrigeren Stufen. Für Ausländer gelten bei vielen Tätigkeiten Beschränkungen beim Firmenbesitz. Das solltest du im Einzelfall prüfen.

Kranken- und Sozialversicherung

Als Selbstständiger ohne thailändischen Arbeitgeber bist du in der Regel nicht in der thailändischen Sozialversicherung. Deine deutsche Krankenversicherung endet meist mit dem Wegzug, plane deshalb eine private internationale Absicherung ein.

Steuern in Thailand 2026
Aufenthalt und Visum
Thailand

Aufenthalt und Visum

Als Deutscher kannst du ohne Visum einreisen, das reicht aber nicht für einen dauerhaften Aufenthalt. Für Selbstständige sind vor allem drei Wege relevant. Beantragt wird online über das offizielle E-Visa-Portal thaievisa.go.th.

Destination Thailand Visa (DTV): Das DTV richtet sich unter anderem an digitale Nomaden, Freelancer und Remote-Arbeitnehmer. Es gilt fünf Jahre für mehrere Einreisen. Pro Einreise darfst du bis zu 180 Tage bleiben und einmal um weitere 180 Tage verlängern. Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:

  • gültiger Reisepass und Passfoto
  • Nachweis über mindestens 500.000 Baht Vermögen, zum Beispiel per Kontoauszug der letzten sechs Monate
  • als Freelancer: Portfolio, Rechnungen oder Profile auf Plattformen
  • als Unternehmer: Anschreiben, Gründungsurkunde und Steuererklärung der Firma
  • Nachweis über deinen aktuellen Aufenthaltsort

Achtung: Mit dem DTV darfst du nicht für Firmen in Thailand oder für thailändische Kunden arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis gibt es dafür nicht. Steuerliche Vorteile bringt das DTV ebenfalls nicht.

Long-Term Resident Visa (LTR): Das LTR-Visum des Board of Investment gilt zunächst fünf Jahre und kann um weitere fünf verlängert werden. In der Kategorie Work-from-Thailand Professional brauchst du im Schnitt der letzten zwei Jahre mindestens 80.000 USD persönliches Einkommen, mit Masterabschluss reichen 40.000 USD. Dein Arbeitgeber muss börsennotiert sein oder seit mindestens drei Jahren bestehen und in drei Jahren zusammen mindestens 50 Mio. USD Umsatz erzielt haben. Mit einer kleinen eigenen US LLC erfüllst du das in der Regel nicht.

Für Work-from-Thailand Professionals, Wealthy Global Citizens und Wealthy Pensioners ist überwiesenes Auslandseinkommen nach Royal Decree Nr. 743 steuerfrei. Den Sondersatz von 17 % gibt es nur für Highly-Skilled Professionals bei Arbeitgebern in geförderten Branchen in Thailand.

Thailand Privilege: Dieses staatliche Mitgliedschaftsprogramm bietet ein Langzeitvisum mit einer Laufzeit von fünf bis 20 Jahren und Service bei der Einreise. Es ist kein Arbeitsvisum und bringt keine steuerlichen Vorteile.

Prüfe die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag bei der zuständigen thailändischen Botschaft. Sie werden gelegentlich angepasst.

Wegzug aus Deutschland

Ein Visum für Thailand allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Bleibt dein Auslandseinkommen in Thailand unversteuert, weil du es nicht überweist, kann Thailand aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG gelten. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Thailand gilt das DBA vom 10. Juli 1967. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst und wer welche Einkünfte besteuern darf. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.

Passt eine US LLC zu Thailand?

Mit einer US LLC passt du formal gut zum DTV: Du arbeitest für Kunden außerhalb Thailands über eine ausländische Firma. Steuerlich ist die Sache damit aber nicht erledigt.

Führst du deine US LLC von Thailand aus, liegt ihr Ort der Geschäftsleitung in Thailand. Wie Thailand die LLC einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt. Grob gibt es zwei Fälle:

  • Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen. Erbringst du die Arbeit in Thailand, ist es thailändisches Einkommen und wird nach dem Tarif bis 35 % besteuert, auch wenn das Geld in den USA bleibt.
  • Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Eine ausländische Gesellschaft versteuert in Thailand Gewinne aus Geschäften, die sie in Thailand betreibt. Arbeitest du vor Ort, kann genau das vorliegen. Ausschüttungen, die du nach Thailand überweist, sind zusätzlich als Auslandseinkommen steuerpflichtig.

Versprechen wie „mit US LLC und DTV in Thailand steuerfrei“ halte ich deshalb für zu einfach. Thailand passt eher, wenn du nicht dauerhaft dort arbeitest, unter 180 Tagen bleibst oder die strengen LTR-Voraussetzungen erfüllst. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der thailändischen Steuerbehörde.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Thailand zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Muss ich in Thailand Steuern zahlen, wenn meine Kunden im Ausland sitzen?

Ja, wenn du die Arbeit in Thailand erbringst. Dann gilt das Einkommen als thailändisch, egal wo die Kunden sitzen und wohin das Geld fließt.

Ist Geld steuerfrei, das ich vor 2024 verdient habe?

Ja. Auslandseinkommen, das vor dem 1. Januar 2024 verdient wurde, bleibt bei Überweisung nach Thailand steuerfrei. Du solltest den Zeitpunkt aber belegen können.

Gilt schon die Befreiung bei Überweisung im selben oder Folgejahr?

Nach aktuellem Stand nein. Der Vorschlag des Revenue Department ist bisher nicht in Kraft. Es gelten weiter die Regeln von 2024.

Darf ich mit dem DTV für thailändische Kunden arbeiten?

Nein. Das DTV erlaubt nur Remote-Arbeit für Arbeitgeber und Kunden außerhalb Thailands. Eine thailändische Arbeitserlaubnis gibt es damit nicht.

Bringt mir Thailand Privilege steuerliche Vorteile?

Nein. Thailand Privilege ist ein Langzeitvisum ohne Arbeitserlaubnis. Für die Steuern zählen weiter die 180-Tage-Regel und das Remittance-Prinzip.

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