Auswandern nach Südafrika

Welteinkommen, Tarif bis 45 %, Remote Work Visa und DBA 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Südafrika? Lebensqualität, aber kein Steuerparadies

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Südafrika lockt mit Klima, Natur, niedrigen Lebenshaltungskosten und einer Zeitzone nah an Deutschland. Seit 2024 gibt es außerdem ein Remote Work Visa für Menschen, die für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten.

Steuerlich ist Südafrika aber kein Niedrigsteuerland. Wer dort ansässig ist, versteuert sein Welteinkommen mit bis zu 45 %. Ein Territorialprinzip, einen Non-Dom-Status oder eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für Zuzügler gibt es nicht. Arbeit, die du in Südafrika erbringst, ist dort in der Regel steuerpflichtig, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen.

Interessant ist Südafrika deshalb vor allem, wenn Lebensqualität und Kosten für dich im Vordergrund stehen. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Visa, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Südafrika passt.

Südafrika auf einen Blick

Südafrika besteuert das Welteinkommen seiner Ansässigen und hat ein DBA mit Deutschland. Das sind die wichtigsten Punkte:

Welteinkommen

Bist du in Südafrika ansässig, versteuerst du dein weltweites Einkommen. Im Ausland gezahlte Steuern werden angerechnet.

Tarif bis 45 %

Die Einkommensteuer steigt in sieben Stufen von 18 % auf 45 %. Der Spitzensatz gilt ab rund 1,88 Mio. Rand im Jahr.

27 % für Firmen

Gesellschaften zahlen 27 % Körperschaftsteuer. Auf Ausschüttungen fallen weitere 20 % Dividendensteuer an.

Remote Work Visa

Für Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber, bis zu drei Jahre, ab rund 651.000 Rand Bruttoeinkommen im Jahr.

Visum für Ruheständler

Ab 37.000 Rand Renten- oder Kapitaleinkommen im Monat gibt es bis zu vier Jahre Aufenthalt. Arbeiten ist damit nicht vorgesehen.

DBA seit 1975

Das Abkommen von 1973 gilt seit 1975. Ein 2008 unterzeichnetes neues DBA ist bis heute nicht in Kraft getreten.

Südafrika

Steuern in Südafrika 2026

Wann du in Südafrika ansässig bist

Südafrika kennt zwei Wege in die unbeschränkte Steuerpflicht. Du bist ansässig, wenn du gewöhnlich dort lebst (ordinarily resident), also wenn Südafrika dein fester Lebensmittelpunkt ist, an den du immer wieder zurückkehrst. Wer wirklich umzieht, erfüllt das in der Regel ab dem Zuzug.

Ohne festen Lebensmittelpunkt greift der Physical Presence Test: mehr als 91 Tage im laufenden Steuerjahr und in jedem der fünf Vorjahre sowie insgesamt mehr als 915 Tage in diesen fünf Jahren. Bist du danach ansässig, endet das erst, wenn du mindestens 330 volle Tage am Stück außer Landes bist. Das Steuerjahr läuft vom 1. März bis zum Ende Februar.

Einkommensteuer: Stufentarif bis 45 %

Für das Steuerjahr 2026/27 gilt ein progressiver Tarif mit sieben Stufen:

  • 18 % bis 245.100 Rand
  • 26 %, 31 %, 36 % und 39 % in den mittleren Stufen bis 887.000 Rand
  • 41 % bis 1.878.600 Rand
  • 45 % darüber

Ein Grundabzug sorgt dafür, dass kleine Einkommen steuerfrei bleiben. Kommunale Einkommensteuern gibt es nicht.

Welteinkommen statt Territorialprinzip

Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Steuern, die du im Ausland gezahlt hast, rechnet Südafrika an. Nicht Ansässige zahlen nur auf Einkünfte aus Südafrika. Einkommen aus Arbeit, die du in Südafrika erbringst, stammt aus Südafrika, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen. Das gilt auch für Selbstständige.

Kapitalerträge

  • Veräußerungsgewinne: 40 % des Gewinns werden mit dem normalen Tarif besteuert, effektiv höchstens 18 %, mit einem Jahresfreibetrag von 50.000 Rand
  • Dividenden südafrikanischer Firmen: 20 % Dividendensteuer
  • Ausländische Dividenden: meist effektiv 20 %, steuerfrei ab einer Beteiligung von 10 %

Keine Steuerbefreiung auf Zeit

Für Zuzügler gibt es kein Sonderregime. Die bekannte Befreiung von bis zu 1,25 Mio. Rand gilt nur für Angestellte, die als Ansässige mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeiten. Für Selbstständige und für Arbeit in Südafrika hilft sie nicht.

Sozialversicherung

Eine allgemeine Pflicht zur Renten- oder Krankenversicherung für Selbstständige gibt es nicht. Angestellte und Arbeitgeber zahlen je 1 % in die Arbeitslosenversicherung (UIF). Eine private Krankenversicherung (Medical Aid) solltest du fest einplanen. Die Umsatzsteuer beträgt 15 %.

Steuern in Südafrika 2026
Aufenthalt und Visum
Südafrika

Aufenthalt und Visum

Als Deutscher darfst du für Urlaub und Geschäftsreisen bis zu 90 Tage ohne Visum nach Südafrika einreisen. Für einen längeren Aufenthalt brauchst du ein Visum des Department of Home Affairs, das du in der Regel vor der Einreise bei einer südafrikanischen Auslandsvertretung beantragst.

Remote Work Visa: Seit 2024 gibt es ein Visum für Menschen, die von Südafrika aus für einen Arbeitgeber im Ausland arbeiten. Seit Oktober 2024 liegt das Mindesteinkommen bei rund 651.000 Rand brutto im Jahr, zuvor waren 1 Mio. Rand vorgesehen. Das Visum gilt bis zu drei Jahre. Ob es auch für Selbstständige mit eigener Firma passt, ist nicht ausdrücklich geregelt. Die Vertretungen verlangen einen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber.

Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:

  • Reisepass und Antragsformular
  • Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber außerhalb Südafrikas
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate als Einkommensnachweis
  • Krankenversicherung und Nachweis der Unterkunft
  • ärztliches Attest und polizeiliche Führungszeugnisse

Hinweis: Bleibst du mehr als 183 Tage in zwölf Monaten, musst du dich bei der Steuerbehörde SARS registrieren.

Retired Person Visa: Du brauchst eine lebenslange Rente oder Kapitalerträge von mindestens 37.000 Rand im Monat. Das Visum gilt bis zu vier Jahre und kann neu beantragt werden. Erwerbstätigkeit ist damit nicht vorgesehen.

Business Visa: Wer ein Unternehmen in Südafrika gründet oder kauft, muss in der Regel 5 Mio. Rand aus dem Ausland investieren. Mindestens 60 % der Mitarbeiter müssen Südafrikaner oder Daueraufenthaltsberechtigte sein, und du brauchst eine Empfehlung des Handelsministeriums. Es gilt bis zu drei Jahre.

Für Fachkräfte gibt es seit Oktober 2024 ein Punktesystem für Arbeitsvisa. Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung bestehen, prüfe die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag beim Department of Home Affairs.

Wegzug aus Deutschland

Ein Visum für Südafrika allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Südafrika gilt das DBA vom 25. Januar 1973, in Kraft seit 1975. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Ein neues Abkommen wurde 2008 unterzeichnet, ist aber nach aktuellem Stand nicht in Kraft. Prüfe den Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit einem Tarif bis 45 % auf das Welteinkommen gilt Südafrika in der Regel nicht als Niedrigsteuerland. § 2 AStG spielt deshalb meist keine Rolle. Prüfe das trotzdem im Einzelfall, wenn du in Südafrika nur wenig Steuern zahlst.

Südafrika tauscht seit 2017 Daten zu Finanzkonten automatisch mit Deutschland aus. Konten in Südafrika sind für das deutsche Finanzamt also sichtbar.

Passt eine US LLC zu Südafrika?

Nur eingeschränkt, wenn du in Südafrika lebst und dort arbeitest. Südafrika besteuert dein Welteinkommen, und eine US LLC ändert daran nichts, wenn du sie von Südafrika aus führst.

Grob gibt es zwei Fälle:

  • Die LLC wird als transparent behandelt. Südafrika behandelt eine ausländische Gesellschaft als Personengesellschaft, wenn ihr Gewinn im Gründungsstaat bei den Mitgliedern besteuert wird. Das spricht dafür, dass der Gewinn einer typischen US LLC dein eigenes Einkommen ist, mit Tarif bis 45 %.
  • Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Liegt ihr Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Südafrika, gilt sie dort als ansässig und zahlt 27 % Körperschaftsteuer. Bleibt sie im Ausland ansässig, können die südafrikanischen Regeln zur Hinzurechnung ausländischer Firmengewinne greifen, wenn du mehr als 50 % hältst.

Bleibst du teilweise in Deutschland, kann Deutschland dort eine Geschäftsleitung oder Betriebsstätte annehmen. Das DBA regelt zwar die Ansässigkeit, schützt dich aber nicht vor deutscher Steuer auf eine deutsche Betriebsstätte.

Versprechen wie „mit US LLC in Südafrika steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der SARS.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Südafrika zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Gibt es in Südafrika eine Steuerbefreiung für Zuzügler?

Nein. Ein Sonderregime für neue Einwohner gibt es nicht. Wer ansässig ist, versteuert sein Welteinkommen ab dem ersten Jahr.

Muss ich Steuern zahlen, wenn meine Kunden im Ausland sitzen?

In der Regel ja. Einkommen aus Arbeit, die du in Südafrika erbringst, gilt als südafrikanisches Einkommen, unabhängig vom Sitz der Kunden.

Kann ich als Selbstständiger das Remote Work Visa nutzen?

Das ist nicht ausdrücklich geregelt. Verlangt wird ein Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber und ein Bruttoeinkommen von rund 651.000 Rand im Jahr. Kläre deinen Fall vor dem Antrag mit der Auslandsvertretung.

Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und Südafrika?

Ja. Das Abkommen von 1973 gilt seit 1975. Ein 2008 unterzeichnetes neues DBA ist nach aktuellem Stand nicht in Kraft.

Darf ich mit dem Retired Person Visa arbeiten?

Nein, das Visum ist für Menschen gedacht, die nicht arbeiten oder ein Business führen. Voraussetzung sind mindestens 37.000 Rand Renten- oder Kapitaleinkommen im Monat.

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