Auswandern nach Spanien

Steuern 2026, Beckham-Regime, Anmeldung als EU-Bürger und was das alles für deine US LLC bedeutet.

Warum Spanien? Viel Lebensqualität, aber ein Hochsteuerland

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Spanien gehört zu den beliebtesten Zielen für Deutsche, die auswandern wollen. Das Land ist EU-Mitglied, bezahlt wird in Euro, und als deutscher Staatsbürger brauchst du kein Visum. Dazu kommen Sonne, gute Flugverbindungen und große internationale Gemeinschaften in Madrid, Barcelona, Valencia, Málaga oder auf den Inseln.

Steuerlich ist Spanien allerdings kein günstiges Land. Die Einkommensteuer steigt je nach Region auf 45 % bis 50 % und mehr, dazu kommen Vermögensteuer und hohe Sozialabgaben für Selbstständige. Bekannt ist vor allem das Beckham-Regime mit 24 % Pauschalsteuer. Es passt aber vor allem für Angestellte und nur in Ausnahmefällen für klassische Selbstständige.

Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: wann du in Spanien ansässig wirst, wie Tarif und Beckham-Regime funktionieren, wie die Anmeldung läuft und warum eine US LLC in Spanien meist transparent behandelt wird.

Spanien auf einen Blick

Spanien ist ein EU-Staat mit hohen Steuern und einem Sonderregime, das vor allem für Angestellte gedacht ist. Das sind die wichtigsten Punkte, bevor du planst:

Tarif bis rund 50 %

Der Tarif setzt sich aus einem staatlichen und einem regionalen Teil zusammen. Der Spitzensatz liegt bei 45 % in Madrid und bei 50 % oder mehr in anderen Regionen.

Beckham mit 24 %

Zuzügler zahlen auf Arbeitseinkünfte bis 600.000 € sechs Jahre lang 24 %. Für klassische Selbstständige ist das Regime meist nicht offen.

183 Tage im Jahr

Ansässig bist du mit mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr oder wenn dein Lebensmittelpunkt in Spanien liegt. Ein Teiljahr gibt es nicht.

Vermögensteuer

Auf Nettovermögen über dem Freibetrag fällt Vermögensteuer an, ab 3 Mio. € zusätzlich eine Solidaritätssteuer. Einige Regionen wie Madrid erlassen die Vermögensteuer.

DBA mit Deutschland

Zwischen Deutschland und Spanien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen ansässig bist.

Kein Visum nötig

Als EU-Bürger darfst du in Spanien leben und arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, lässt du dich im Ausländerregister eintragen.

Spanien

Steuern in Spanien 2026

Wann du in Spanien steuerlich ansässig bist

Ansässig bist du, wenn du dich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhältst. Vorübergehende Abwesenheiten werden mitgezählt, solange du keine Ansässigkeit in einem anderen Land nachweist. Alternativ reicht es, wenn der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt. Leben dein Ehepartner und deine minderjährigen Kinder dauerhaft in Spanien, wird vermutet, dass du dort ansässig bist. Spanien kennt keine Teiljahresansässigkeit: Du bist für das ganze Jahr ansässig oder gar nicht.

Einkommensteuer (IRPF)

Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Der Tarif besteht aus einem staatlichen und einem regionalen Teil. Die kombinierte Grundskala, die auch für den Lohnsteuerabzug gilt, sieht 2026 so aus:

  • bis 12.450 €: 19 %
  • bis 20.200 €: 24 %
  • bis 35.200 €: 30 %
  • bis 60.000 €: 37 %
  • bis 300.000 €: 45 %
  • über 300.000 €: 47 %

Die tatsächlichen Sätze hängen von deiner Region ab. In Madrid liegt der Spitzensatz bei 45 %, in Katalonien bei 50 %, in einigen Regionen noch darüber. Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne werden getrennt mit 19 % bis 30 % besteuert.

Beckham-Regime für Zuzügler

Seit dem Startup-Gesetz (Ley 28/2022) gilt das Sonderregime in neuer Form. Wer es nutzt, wird wie ein Nichtansässiger besteuert: Auf Arbeitseinkünfte zahlst du 24 % bis 600.000 €, darüber 47 %. Ausländische Kapitalerträge bleiben in Spanien in der Regel steuerfrei. Das Regime gilt für das Jahr des Zuzugs und die fünf folgenden Jahre.

Voraussetzung ist, dass du in den fünf Jahren davor nicht in Spanien ansässig warst und wegen eines dieser Gründe kommst: ein Arbeitsvertrag, auch als Remote-Angestellter eines ausländischen Arbeitgebers, die Bestellung als Geschäftsführer einer Gesellschaft, eine von der staatlichen Agentur ENISA als innovativ anerkannte unternehmerische Tätigkeit oder eine hoch qualifizierte Tätigkeit für Startups oder in Forschung und Entwicklung. Den Antrag stellst du innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Tätigkeit mit dem Formular 149.

Ehrlich gesagt: Als Coach, Berater oder Onlineunternehmer mit eigenen Kunden fällst du ohne ENISA-Bestätigung in der Regel nicht darunter.

Vermögensteuer und Solidaritätssteuer

Spanien erhebt eine Vermögensteuer auf dein weltweites Nettovermögen. Der staatliche Freibetrag liegt bei 700.000 €, für die selbst genutzte Wohnung zusätzlich bei bis zu 300.000 €. Mehrere Regionen wie Madrid und Andalusien erlassen die Vermögensteuer vollständig. Ab 3 Mio. € Nettovermögen greift aber die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen, die ursprünglich befristet war und inzwischen unbefristet gilt.

Sozialversicherung für Selbstständige

Als Autónomo zahlst du monatliche Beiträge nach deinen Nettoeinkünften. Es gibt 15 Stufen, die Mindestbeiträge reichen von rund 200 € bis gut 600 € im Monat. Neugründer zahlen in den ersten zwölf Monaten einen reduzierten Beitrag von 80 € pro Monat.

Steuern in Spanien 2026
Aufenthalt und Anmeldung
Spanien

Aufenthalt und Anmeldung

Als deutscher Staatsbürger brauchst du für Spanien kein Visum. Du darfst dort leben und als Selbstständiger arbeiten. Für die ersten drei Monate reicht dein Personalausweis oder Reisepass.

Willst du länger bleiben, beantragst du innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich die Eintragung ins Registro Central de Extranjeros. Zuständig ist die Ausländerbehörde deiner Provinz oder, wo es keine gibt, die Polizei. Du bekommst dann das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión mit deiner NIE.

Voraussetzung ist, dass du in Spanien angestellt oder selbstständig bist. Alternativ weist du ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung nach.

Diese Schritte stehen in der Regel an:

  • NIE: die Ausländeridentifikationsnummer, die du für Mietvertrag, Konto und Steuern brauchst.
  • Empadronamiento: die Anmeldung deines Wohnsitzes bei der Gemeinde.
  • Eintragung als EU-Bürger: Antrag mit Formular EX-18, Ausweis und Nachweisen zu Tätigkeit oder Mitteln.
  • Tätigkeit anmelden: Als Selbstständiger meldest du dich beim Finanzamt an.
  • Sozialversicherung: Anmeldung als Autónomo bei der Seguridad Social.

Daueraufenthalt: Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt kannst du das Daueraufenthaltsrecht beantragen.

Hinweis: Das Visum für digitale Nomaden und die nicht lukrative Residenz sind nur für Nicht-EU-Bürger gedacht. Für das Nomadenvisum sind 2026 mindestens rund 2.849 € brutto im Monat nachzuweisen, höchstens 20 % davon aus Spanien. Das Golden Visa über Immobilienkauf gibt es seit dem 3. April 2025 nicht mehr.

Wichtig: Die Anmeldung regelt nur deinen Aufenthalt. Ob du steuerlich ansässig bist, entscheidet sich nach den Steuerregeln oben.

Wegzug aus Deutschland

Eine Anmeldung in Spanien allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Spanien gilt das DBA vom 3. Februar 2011, anwendbar seit 2013. Hast du in beiden Ländern eine Wohnung, entscheidet es nach festen Kriterien, wo du ansässig bist, etwa nach dem Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Ein sauberer Wegzug ist trotzdem der sicherere Weg.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit dem normalen Tarif gilt Spanien nicht als Niedrigsteuerland. Nutzt du aber das Beckham-Regime, kann Deutschland darin eine Vorzugsbesteuerung sehen. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte dann bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG). Prüfe diesen Punkt vor dem Antrag.

Passt eine US LLC zu Spanien?

In Spanien eher selten, und ich will dir hier nichts schönreden.

Die spanische Steuerverwaltung prüft ausländische Gesellschaften nach festen Kriterien. Wird eine Gesellschaft im Gründungsstaat nicht selbst besteuert und werden ihre Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet, gilt sie als entidad en régimen de atribución de rentas, also als transparent. Auf die typische US LLC mit einem Gesellschafter, die in den USA steuerlich nicht als eigenes Steuersubjekt gilt, trifft das in der Regel zu.

  • Transparente US LLC: Der Gewinn ist dein eigenes Einkommen aus Selbstständigkeit, auch ohne Ausschüttung. Du zahlst den normalen Tarif bis rund 50 % und in der Regel Beiträge als Autónomo.
  • US LLC mit Körperschaftsteuerstatus: Führst du sie von Spanien aus, liegt ihr Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Spanien. Dann gilt sie dort als ansässig und zahlt spanische Körperschaftsteuer, regulär 25 %. Ausschüttungen an dich werden zusätzlich besteuert.

Das Beckham-Regime hilft meist nicht. Ob die Geschäftsführung der eigenen US LLC dafür reicht, ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu kommen spanische Regeln gegen niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften und die Meldepflicht für Auslandsvermögen über 50.000 € (Modelo 720).

Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der spanischen Steuerbehörde.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Spanien zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger das Beckham-Regime nutzen?

In der Regel nicht. Offen ist es vor allem für Angestellte, auch für Remote-Angestellte ausländischer Firmen, für Geschäftsführer und für unternehmerische Tätigkeiten, die die Agentur ENISA als innovativ bestätigt.

Wie viele Tage muss ich in Spanien verbringen?

Ansässig bist du mit mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr. Liegt der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien, kannst du auch mit weniger Tagen ansässig sein.

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Spanien?

Nein. Als EU-Bürger darfst du in Spanien leben und arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, lässt du dich als EU-Bürger registrieren und bekommst deine NIE.

Gibt es das Golden Visa in Spanien noch?

Nein. Die Aufenthaltserlaubnis für Investoren, etwa über einen Immobilienkauf, wurde zum 3. April 2025 abgeschafft. Für dich als EU-Bürger spielt sie ohnehin keine Rolle.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien?

Ja. Das DBA von 2011 regelt unter anderem, in welchem Land du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst und welches Land welche Einkünfte besteuern darf.

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