Auswandern in die Schweiz
Niedrige Kantonssteuern, Freizügigkeit und Steuern 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum die Schweiz? Stabilität und niedrige Steuern in einigen Kantonen
→ Alle Länder im ÜberblickDie Schweiz ist für viele Selbstständige aus Deutschland naheliegend. Die Sprache ist vertraut, die Wege sind kurz, und als EU-Bürger profitierst du vom Freizügigkeitsabkommen. Mit dem Nachweis deiner selbstständigen Tätigkeit bekommst du eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre.
Steuerlich ist die Schweiz kein Nullsteuerland. Du zahlst Einkommensteuer an Bund, Kanton und Gemeinde, dazu eine jährliche Vermögenssteuer und AHV-Beiträge. Der Unterschied zwischen den Kantonen ist aber groß. In Schwyz, Zug oder Nidwalden liegt die Belastung auf hohe Einkommen deutlich unter der in Genf oder Bern.
Die bekannte Pauschalbesteuerung ist für aktive Selbstständige leider keine Option. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: wie die Steuern funktionieren, wie du als Deutscher einen Aufenthalt bekommst, was beim Wegzug wegen einer Sonderregel im DBA wichtig ist und wie eine US LLC zur Schweiz passt.
Die Schweiz auf einen Blick
Die Schweiz verbindet Rechtssicherheit mit großen steuerlichen Unterschieden zwischen den Kantonen. Einige Punkte solltest du vor dem Umzug genau kennen. Das sind die wichtigsten:
Steuern je Kanton
Bund, Kanton und Gemeinde besteuern getrennt. Laut KPMG lag der Spitzensatz 2025 in Schwyz bei 21,98 % und in Zug bei 22,68 %.
Freizügigkeit
Als Deutscher bekommst du mit Nachweis deiner selbstständigen Tätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung B für fünf Jahre.
Pauschalsteuer
Die Besteuerung nach dem Aufwand gibt es, aber nur ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Für aktive Selbstständige ist sie keine Option.
AHV ist Pflicht
Als Selbstständiger zahlst du AHV, IV und EO, höchstens 10 % deines Erwerbseinkommens, bei kleineren Einkommen weniger.
Vermögenssteuer
Alle Kantone besteuern jährlich dein weltweites Nettovermögen. Die Sätze liegen je nach Kanton meist im Promillebereich.
DBA mit Sonderregel
Es gibt ein DBA. Deutschland darf deutsche Einkünfte aber im Wegzugsjahr und in den fünf Folgejahren weiter besteuern.
Steuern in der Schweiz 2026
Wann du in der Schweiz steuerlich ansässig bist
Unbeschränkt steuerpflichtig bist du mit einem Wohnsitz in der Schweiz, also wenn du dort mit der Absicht lebst, dauerhaft zu bleiben. Ohne Wohnsitz reicht schon ein steuerlicher Aufenthalt:
- mindestens 30 Tage am Stück, wenn du in der Schweiz arbeitest
- mindestens 90 Tage am Stück, wenn du nicht arbeitest
Kurze Unterbrechungen zählen dabei nicht. Wer in der Schweiz ansässig ist, versteuert sein weltweites Einkommen und Vermögen.
Einkommensteuer: Bund, Kanton, Gemeinde
Die direkte Bundessteuer ist progressiv und beträgt höchstens 11,5 %. Dazu kommen die Steuern von Kanton und Gemeinde, die jeder Kanton selbst festlegt. Deshalb unterscheidet sich die Gesamtbelastung stark. Laut KPMG Swiss Tax Report 2025 lagen die Spitzensätze in den Kantonshauptorten bei:
- Schwyz: 21,98 %
- Zug: 22,68 %
- Nidwalden: 24,10 %
- Zürich: 37,11 %
- Genf: 41,63 %
Auch innerhalb eines Kantons zahlst du je nach Gemeinde unterschiedlich viel. Die Wahl des Wohnorts ist in der Schweiz deshalb eine echte Steuerentscheidung.
Vermögenssteuer
Alle Kantone erheben jedes Jahr eine Vermögenssteuer auf dein weltweites Vermögen abzüglich Schulden. Die Sätze sind niedrig, oft im Promillebereich, summieren sich bei größeren Vermögen aber spürbar. Eine Vermögenssteuer auf Bundesebene gibt es nicht.
Pauschalbesteuerung: nur ohne Erwerbstätigkeit
Die Besteuerung nach dem Aufwand richtet sich nach deinen Lebenshaltungskosten statt nach deinem Einkommen. Für 2026 liegt die Mindestbemessung bei der Bundessteuer bei 435.000 CHF. Die wichtigste Bedingung: Du darfst in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, auch nicht nebenbei. Arbeitest du als Selbstständiger von der Schweiz aus, ist dieser Weg ausgeschlossen. Einige Kantone, darunter Zürich und Basel-Stadt, haben die Pauschalbesteuerung zudem ganz abgeschafft.
AHV und Krankenversicherung
Als Selbstständiger zahlst du Beiträge an AHV, IV und EO. Der Satz beträgt höchstens 10 % des Erwerbseinkommens und sinkt bei Einkommen unter 60.500 CHF nach einer Staffel. Dazu kommt die Pflicht zur Krankenversicherung in der Grundversicherung, die du selbst bezahlst.


Aufenthalt und Bewilligung
Als Deutscher brauchst du kein Visum. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gibt dir das Recht, dich in der Schweiz niederzulassen und selbstständig zu arbeiten. Du brauchst aber eine Aufenthaltsbewilligung.
Bewilligung B für Selbstständige: Du bekommst sie gegen den Nachweis einer tatsächlichen selbstständigen Tätigkeit, mit der du dich und deine Familie finanzieren kannst. Sie gilt fünf Jahre und lässt sich verlängern.
Diese Unterlagen verlangen die Kantone typischerweise:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der selbstständigen Tätigkeit, z. B. Businessplan, Kundenverträge, Buchhaltung oder Handelsregistereintrag
- Nachweis, dass du davon leben kannst
- Mietvertrag oder Wohnadresse in der Gemeinde
Was genau verlangt wird, legt die Migrationsbehörde des Kantons fest. Prüfe die Liste deines Wunschkantons vor dem Antrag.
Ablauf: Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft meldest du dich bei deiner Wohngemeinde an und beantragst die Bewilligung. Mit der selbstständigen Tätigkeit startest du, sobald du die verlangten Unterlagen eingereicht hast.
Krankenversicherung: Wer in der Schweiz wohnt, muss sich innerhalb von drei Monaten in der Grundversicherung nach KVG versichern. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Zuzug. Verpasst du die Frist, weist dich der Kanton einer Kasse zu.
Ohne Erwerbstätigkeit: Möchtest du nicht arbeiten, bekommst du eine Bewilligung B, wenn du genug finanzielle Mittel und eine Kranken- und Unfallversicherung nachweist.
Niederlassung: Deutsche Staatsangehörige erhalten nach fünf Jahren ordnungsgemäßem, ununterbrochenem Aufenthalt in der Regel die Niederlassungsbewilligung C.
Wegzug aus Deutschland
Eine Bewilligung in der Schweiz allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Sonderregel: Zwischen Deutschland und der Schweiz gilt ein DBA. Es enthält in Art. 4 Abs. 4 eine Besonderheit: Warst du mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und hast keinen Schweizer Pass, darf Deutschland deine deutschen Einkünfte im Wegzugsjahr und in den fünf folgenden Jahren weiter besteuern. Die Schweizer Steuer wird dabei angerechnet. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel 2015 bestätigt.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Ob die Schweiz aus deutscher Sicht als niedrig besteuernd gilt, hängt von Kanton und Gemeinde ab. Bei der Pauschalbesteuerung ist das regelmäßig der Fall. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte dann bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG).
Passt eine US LLC zur Schweiz?
Das hängt stark davon ab, wie die Schweiz deine US LLC einordnet, und hier ist die Lage für viele überraschend.
In den USA ist eine Single-Member LLC meist steuerlich transparent. Die Schweizerische Steuerkonferenz behandelt eine US LLC aber in der Regel wie eine GmbH, also wie eine Kapitalgesellschaft. Eine transparente Behandlung ist im Einzelfall möglich, du musst sie aber selbst belegen.
Führst du die LLC von der Schweiz aus, liegt ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz. Dann gilt grob:
- Gewinnsteuer: Die LLC wird in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Die Gewinnsteuer von Bund, Kanton und Gemeinde liegt je nach Kanton zwischen etwa 11,7 % und 20,5 %.
- Ausschüttungen: Was du dir auszahlst, versteuerst du privat. Bei einer Beteiligung ab 10 % werden Dividenden nur teilweise besteuert, beim Bund zu 70 %.
- Gehalt: Zahlt dir die LLC einen Lohn, fallen darauf Einkommensteuer und Sozialabgaben an.
Die Schweiz ist also kein Land, in dem eine US LLC Gewinne steuerfrei macht. In einem niedrig besteuerten Kanton kann die Gesamtbelastung trotzdem moderat sein. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft (Steuerruling) der kantonalen Steuerverwaltung.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob die Schweiz zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Wie viele Tage muss ich in der Schweiz sein, um steuerpflichtig zu werden?
Mit einem Wohnsitz bist du sofort steuerpflichtig. Ohne Wohnsitz reichen 30 Tage am Stück, wenn du in der Schweiz arbeitest, sonst 90 Tage.
Kann ich als Selbstständiger die Pauschalbesteuerung nutzen?
Nein. Die Besteuerung nach dem Aufwand setzt voraus, dass du in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehst. Arbeitest du von der Schweiz aus, wirst du ordentlich besteuert.
Welche Kantone haben die niedrigsten Steuern?
Laut KPMG Swiss Tax Report 2025 hatten Schwyz, Zug und Nidwalden die niedrigsten Spitzensätze auf hohe Einkommen. Auch die Gemeinde spielt eine große Rolle.
Brauche ich als Deutscher ein Visum für die Schweiz?
Nein. Dank Freizügigkeitsabkommen meldest du dich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde an und beantragst die Bewilligung B mit Nachweis deiner selbstständigen Tätigkeit.
Wie behandelt die Schweiz meine US LLC?
In der Regel wie eine GmbH. Führst du sie von der Schweiz aus, zahlt sie dort Gewinnsteuer, und Ausschüttungen versteuerst du privat.