Auswandern nach Schweden
Einkommensteuer, Expertskatt, 3:12-Regeln und Anmeldung 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Schweden? Lebensqualität statt Steuervorteil
→ Alle Länder im ÜberblickSchweden ist EU-Mitglied, gut erreichbar und bietet viel Natur, stabile Institutionen und eine durchgehend digitale Verwaltung. Als Deutscher brauchst du kein Visum, und der Umzug ist organisatorisch überschaubar.
Ein Steuerparadies ist Schweden aber nicht. Besteuert wird dein Welteinkommen, und auf Arbeitseinkommen kommst du mit Kommunal- und Staatssteuer auf einen Spitzensatz von über 50 %. Dazu kommen Sozialabgaben von 28,97 % für Selbstständige. Ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht. Vermögen und Erbschaften besteuert Schweden dagegen nicht.
Die bekannte Expertskatt hilft vor allem angestellten Fachkräften, nicht Selbstständigen. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Enskild firma und Aktiebolag, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Schweden passt.
Schweden auf einen Blick
Schweden besteuert dein Welteinkommen mit vergleichsweise hohen Sätzen, verzichtet aber auf Vermögen- und Erbschaftsteuer. Das sind die wichtigsten Punkte:
Hohe Sätze auf Arbeit
Die Kommunalsteuer liegt im Schnitt bei 32,38 %. Ab 643.000 SEK Jahreseinkommen kommen 20 % Staatssteuer hinzu.
20,6 % für die AB
Eine schwedische Aktiebolag zahlt 20,6 % auf den Gewinn. Dividenden innerhalb der 3:12-Grenze kosten dich danach 20 %.
Expertskatt auf Zeit
Ausländische Fachkräfte versteuern bis zu 7 Jahre nur 75 % ihres Lohns. Das gilt für Angestellte, nicht für Selbstständige.
Keine Vermögensteuer
Schweden erhebt weder Vermögen- noch Erbschaftsteuer. Wertpapiere im ISK-Depot werden pauschal besteuert, 300.000 SEK bleiben frei.
EU ohne Visum
Als Deutscher brauchst du kein Visum. Bleibst du mindestens ein Jahr, meldest du dich beim Skatteverket an.
DBA mit Deutschland
Es gilt das DBA vom 14. Juli 1992, 2023 durch ein Protokoll ergänzt. Es regelt, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst.
Steuern in Schweden 2026
Wann du in Schweden ansässig bist
Du bist in Schweden unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du dort wohnst oder dich ununterbrochen länger als sechs Monate im Land aufhältst. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Arbeit, die du physisch in Schweden erbringst, ist schwedisches Einkommen, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen.
Einkommensteuer auf Arbeit
Auf Arbeits- und Gewerbeeinkommen zahlst du Kommunalsteuer von im Schnitt 32,38 %, je nach Gemeinde etwas mehr oder weniger. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 643.000 SEK im Jahr kommen 20 % Staatssteuer hinzu. Ein Grundfreibetrag und eine Steuergutschrift für Arbeitseinkommen senken die Last bei kleineren Einkommen.
Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden mit 30 % besteuert. Für Wertpapiere gibt es das Investeringssparkonto (ISK): Statt der Erträge wird pauschal ein Betrag auf den Depotwert besteuert, 2026 rund 1,07 %. Die ersten 300.000 SEK bleiben seit 2026 frei.
Expertskatt: Begünstigung auf Zeit
Ausländische Experten, Forscher und Führungskräfte zahlen auf 25 % ihres Lohns weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben, für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu sieben Jahren. Voraussetzungen:
- Anstellung bei einem schwedischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Firma mit Betriebsstätte in Schweden
- Monatslohn über dem 1,5-Fachen des Preisbasisbetrags, 2026 also über 88.800 SEK, oder eine besondere Qualifikation
- kein Wohnsitz in Schweden in den fünf Jahren davor
- Antrag bei der Forskarskattenämnden innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn
Wichtig: Als Selbstständiger mit Enskild firma kannst du die Expertskatt nicht nutzen. Ob eine Anstellung in deiner eigenen Aktiebolag reicht, entscheidet die Forskarskattenämnden im Einzelfall, ein sicherer Weg für Unternehmer ist das nicht. Ab 2027 sollen 30 % frei bleiben, verteilt auf insgesamt 84 Monate. Beschlossen ist das nach aktuellem Stand noch nicht.
Enskild firma
Als Einzelunternehmer versteuerst du deinen Gewinn wie Arbeitseinkommen mit Kommunal- und Staatssteuer. Über einen Expansionsfonds kannst du Gewinne, die im Unternehmen bleiben, vorläufig mit 20,6 % versteuern. Für deine Tätigkeit brauchst du eine Registrierung für F-skatt beim Skatteverket.
Aktiebolag und 3:12-Regeln
Eine Aktiebolag zahlt 20,6 % Körperschaftsteuer. Für Gesellschafter von kleinen Firmen gelten seit 2026 neue 3:12-Regeln: Dividenden bis zu einer Grenze werden mit 20 % besteuert. Die Grenze setzt sich aus einem Grundbetrag von rund 322.400 SEK und einem Anteil an den Löhnen der Firma zusammen. Was darüber liegt, wird größtenteils wie Arbeitseinkommen besteuert.
Sozialabgaben
Als Selbstständiger zahlst du 28,97 % Egenavgifter auf deinen Gewinn. Für Löhne aus deiner Aktiebolag zahlt die Firma 31,42 % Arbeitgeberbeiträge. Damit bist du im schwedischen System für Rente und Krankheit abgesichert.
Hinweis: Nach der Reichstagswahl im September 2026 können sich die Steuerpläne für 2027 noch ändern. Prüfe den Stand vor deinem Umzug.


Aufenthalt und Anmeldung
Als EU-Bürger brauchst du für Schweden kein Visum und musst bei der Migrationsbehörde keinen Antrag stellen. Für einen Aufenthalt über drei Monate brauchst du ein Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt). Das hast du, wenn du arbeitest, ein eigenes Unternehmen führst, studierst oder genug eigene Mittel hast.
Wenn du eigene Mittel nutzt, musst du nachweisen, dass sie für mindestens ein Jahr zum Leben reichen, auch für deine Familie. Einen festen Mindestbetrag nennt das Skatteverket nicht. Nach EU-Recht brauchst du in diesem Fall auch eine umfassende Krankenversicherung.
Planst du, mindestens ein Jahr zu bleiben, meldest du dich beim Skatteverket an (folkbokföring). Danach bekommst du eine Personnummer, die du für Bank, Ärzte und fast alle Behörden brauchst. Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis, vorzuzeigen persönlich in einem Servicebüro
- vollständige Wohnadresse, an der du wohnst und schläfst, mit deinem Namen an Tür oder Briefkasten
- Nachweis deines Aufenthaltsrechts, als Selbstständiger zum Beispiel deine Registrierung für F-skatt
- oder Nachweis ausreichender Mittel, etwa Kontoauszüge oder Rentenbescheide
Die Anmeldung reichst du über den Online-Dienst „Flytta till Sverige“ ein und vereinbarst dann einen Termin zur Identitätsprüfung. Für dein Business registrierst du dich beim Skatteverket für Steuern und Abgaben, für eine Aktiebolag zusätzlich beim Bolagsverket.
Nach fünf Jahren mit Aufenthaltsrecht hast du automatisch ein Daueraufenthaltsrecht.
Wegzug aus Deutschland
Eine Anmeldung in Schweden allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Schweden ist kein Niedrigsteuerland. Mit Spitzensätzen von über 50 % liegt die Belastung meist nicht unter zwei Dritteln der deutschen Steuer, § 2 AStG greift deshalb in der Regel nicht. Nutzt du die Expertskatt, kann sie als Vorzugsbesteuerung gelten. Dann musst du im Zweifel nachweisen, dass deine Steuer mindestens zwei Drittel der deutschen beträgt.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Schweden gilt das DBA vom 14. Juli 1992. Im Januar 2023 haben beide Länder ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, das unter anderem den Informationsaustausch neu regelt. Das DBA legt fest, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.
Passt eine US LLC zu Schweden?
In den meisten Fällen eher nicht. Schweden besteuert dein Welteinkommen, und eine US LLC, die du von Schweden aus führst, schützt deinen Gewinn nicht vor der schwedischen Steuer.
Schweden vergleicht die LLC mit schwedischen Rechtsformen und schaut, wie sie in den USA besteuert wird. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird in den USA nicht selbst besteuert. Das ist bei der Single-Member-LLC der Normalfall. Schweden behandelt sie dann meist als im Ausland transparente Einheit. Du versteuerst ihren Gewinn direkt als Gewerbeeinkommen mit Kommunal- und Staatssteuer, dazu kommen in der Regel die Egenavgifter.
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Führst du sie von Schweden aus, hat sie dort meist eine Betriebsstätte, deren Gewinn Schweden besteuert. Liegt ihre Steuerbelastung unter 11,33 %, greifen ab 25 % Beteiligung zusätzlich die schwedischen CFC-Regeln: Der Gewinn wird dir laufend zugerechnet.
Versprechen wie „mit US LLC in Schweden steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Für ein Business, das du in Schweden führst, ist eine Aktiebolag mit den 3:12-Regeln oft die klarere Lösung. Kläre die Einordnung vorab, am besten mit einem verbindlichen Vorbescheid (förhandsbesked).
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Schweden zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Kann ich als Selbstständiger die Expertskatt nutzen?
In der Regel nicht. Sie gilt nur für Angestellte eines schwedischen Arbeitgebers oder einer Firma mit Betriebsstätte in Schweden, und die Forskarskattenämnden muss sie vorher bewilligen.
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Schweden?
Die Kommunalsteuer liegt im Schnitt bei 32,38 %. Ab 643.000 SEK zu versteuerndem Einkommen kommen 20 % Staatssteuer hinzu, Kapitalerträge kosten 30 %.
Enskild firma oder Aktiebolag?
Bei der Enskild firma versteuerst du den Gewinn wie Arbeitseinkommen plus 28,97 % Egenavgifter. In der Aktiebolag zahlt die Firma 20,6 %, und Dividenden innerhalb der 3:12-Grenze kosten dich 20 %.
Gibt es in Schweden eine Vermögensteuer?
Nein. Schweden erhebt weder Vermögen- noch Erbschaftsteuer. Wertpapiere im ISK-Depot werden pauschal auf den Wert besteuert, die ersten 300.000 SEK bleiben frei.
Brauche ich ein Visum für Schweden?
Nein. Als EU-Bürger brauchst du nur ein Aufenthaltsrecht, etwa als Selbstständiger. Bleibst du mindestens ein Jahr, meldest du dich beim Skatteverket an.