Auswandern nach Rumänien
10 % Einkommensteuer, Mikrofirma mit 1 % und Sozialabgaben 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Rumänien? EU-Wohnsitz mit 10 % Einheitssteuer
→ Alle Länder im ÜberblickRumänien ist EU-Mitglied, die Lebenshaltungskosten liegen deutlich unter dem deutschen Niveau, und das Steuersystem ist einfach aufgebaut. Auf Einkommen gilt ein Einheitssatz von 10 %, auch für Selbstständige. Kleine Gesellschaften können statt der Gewinnsteuer 1 % auf den Umsatz zahlen.
Gleichzeitig hat Rumänien in den letzten zwei Jahren spürbar nachgeschärft. Die Umsatzgrenze für Mikrofirmen sank 2026 auf 100.000 €, die Dividendensteuer stieg auf 16 %, und auf fast alle Einkünfte fallen Sozialabgaben an. Ein Sonderregime für Zuzügler gibt es nicht. Wer in Rumänien ansässig ist, versteuert sein Welteinkommen.
Rumänien passt deshalb vor allem, wenn du wirklich dort leben willst und mit einer klaren, niedrigen Steuerlast planst. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Sozialabgaben, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Rumänien passt.
Rumänien auf einen Blick
Rumänien ist kein Land ohne Steuern, sondern ein EU-Land mit niedrigen Einheitssätzen und Besteuerung des Welteinkommens. Das sind die wichtigsten Punkte:
10 % Einkommensteuer
Auf Einkommen gilt ein Einheitssatz von 10 %, auch für Selbstständige. Hinzu kommen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.
Mikrofirma mit 1 %
Eine rumänische SRL mit bis zu 100.000 € Umsatz und einem Angestellten zahlt 1 % auf den Umsatz statt 16 % auf den Gewinn.
16 % auf Dividenden
Seit 2026 werden Dividenden mit 16 % besteuert. Dazu kommt ein gedeckelter Beitrag zur Krankenversicherung von 10 %.
Welteinkommen
Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es in Rumänien nicht.
EU-Bürger, kein Visum
Als Deutscher brauchst du kein Visum. Bleibst du länger als drei Monate, registrierst du deinen Aufenthalt bei der Behörde IGI.
DBA mit Deutschland
Zwischen Deutschland und Rumänien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Juli 2001. Es wird seit 2004 angewendet.
Steuern in Rumänien 2026
Ansässigkeit
Du bist in Rumänien steuerlich ansässig, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
- Du hast deinen Wohnsitz (Domizil) in Rumänien.
- Der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt in Rumänien.
- Du hältst dich innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten mehr als 183 Tage in Rumänien auf.
Überschreitest du die 183 Tage, giltst du rückwirkend ab dem ersten Tag deiner Ankunft als ansässig. Ab dann versteuerst du dein Welteinkommen in Rumänien.
Einkommensteuer
Rumänien erhebt einen Einheitssatz von 10 %. Einen Grundfreibetrag wie in Deutschland gibt es für Selbstständige nicht. Für Kapitalerträge gelten seit 2026 eigene Sätze: 16 % auf Dividenden und in der Regel 16 % auf Kursgewinne. Bei Wertpapieren über rumänische Broker wird eine niedrigere Quellensteuer einbehalten.
Selbstständig als PFA
Als Einzelunternehmer meldest du eine PFA (persoană fizică autorizată) an. Versteuert wird der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben, mit 10 %. Für bestimmte Tätigkeiten gibt es stattdessen eine feste Pauschale, die die Behörden jährlich festlegen. Die Jahreserklärung reichst du bis zum 25. Mai des Folgejahres ein.
Mikrofirma (SRL)
Eine rumänische GmbH (SRL) zahlt normal 16 % Körperschaftsteuer. Als Mikrounternehmen zahlt sie seit 2026 einheitlich 1 % auf den Umsatz. Voraussetzungen sind unter anderem:
- Umsatz im Vorjahr höchstens 100.000 € (2025 waren es noch 250.000 €), verbundene Unternehmen zählen mit
- mindestens ein Angestellter
- wer mehr als 25 % hält, darf nur eine einzige Firma als Mikrounternehmen nutzen
Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt ab diesem Quartal die Körperschaftsteuer. Gewinnausschüttungen an dich kosten weitere 16 % Dividendensteuer.
Sozialabgaben
Als PFA zahlst du 25 % Rentenversicherung (CAS) und 10 % Krankenversicherung (CASS). CAS fällt ab einem Gewinn von zwölf Mindestlöhnen an und wird auf eine Pauschale von 12 oder 24 Mindestlöhnen berechnet. CASS berechnet sich auf deinen Gewinn, mindestens auf sechs und höchstens auf 72 Mindestlöhne. Auf Dividenden zahlst du CASS nach Stufen, höchstens auf 24 Mindestlöhne. Maßgeblich ist 2026 ein Mindestlohn von 4.050 RON im Monat.


Aufenthalt und Registrierung
Als EU-Bürger brauchst du für Rumänien kein Visum. Die ersten drei Monate reicht dein Personalausweis oder Reisepass. Willst du länger bleiben, registrierst du deinen Aufenthalt bei der Einwanderungsbehörde IGI (Inspectoratul General pentru Imigrări), und zwar bei der Dienststelle in dem Kreis, in dem du wohnst. Du bekommst dann eine Registrierungsbescheinigung (certificat de înregistrare).
Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis deiner Adresse in Rumänien, zum Beispiel ein Mietvertrag
- Nachweis deiner selbstständigen Tätigkeit, etwa die Eintragung deiner PFA oder SRL im Handelsregister (ONRC)
- Übersetzungen ins Rumänische, wenn Dokumente in anderer Sprache sind
Prüfe die aktuelle Liste bei der IGI vor dem Termin, die Anforderungen können je nach Dienststelle leicht abweichen.
Steuer und Sozialversicherung: Mit der Anmeldung deiner PFA oder SRL bekommst du eine Steuernummer bei der Steuerbehörde ANAF. Über deine CASS-Beiträge bist du in der staatlichen Krankenversicherung (CNAS) versichert. Melde deiner deutschen Krankenkasse den Umzug, denn mit dem Wohnsitz in Rumänien wechselt in der Regel auch das zuständige System.
Kein Sonderprogramm: Rumänien hat kein steuerliches Zuzugsprogramm für EU-Bürger. Das Visum für digitale Nomaden richtet sich nur an Nicht-EU-Bürger und spielt für Deutsche keine Rolle.
Nach mehr als fünf Jahren ununterbrochenem, rechtmäßigem Aufenthalt kannst du ein Daueraufenthaltsrecht beantragen. Auch dafür ist die IGI zuständig.
Wegzug aus Deutschland
Eine Registrierung in Rumänien allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit 10 % Einkommensteuer liegt Rumänien deutlich unter zwei Dritteln der deutschen Belastung. Aus deutscher Sicht gilt Rumänien deshalb in aller Regel als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern. Plane diesen Punkt vor dem Umzug ein.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Rumänien gilt das DBA vom 4. Juli 2001, angewendet seit dem 1. Januar 2004. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Rumänien tauscht Kontodaten zudem automatisch mit Deutschland aus. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.
Passt eine US LLC zu Rumänien?
Ehrlich gesagt: Eine US LLC bringt dir in Rumänien meist keinen Steuervorteil. Rumänien besteuert das Welteinkommen, und Arbeit, die du in Rumänien erbringst, ist dort steuerpflichtig, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen.
Wie Rumänien eine US LLC einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt. Klar ist aber: Eine ausländische Gesellschaft gilt als in Rumänien ansässig, wenn die wesentlichen Entscheidungen dort getroffen werden. Führst du deine US LLC allein von Rumänien aus, ist das sehr wahrscheinlich der Fall. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Dann zahlt sie in Rumänien 16 % Körperschaftsteuer. Den Mikrosatz von 1 % gibt es nur für rumänische Gesellschaften. Ausschüttungen an dich kosten weitere 16 % plus CASS.
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen, mit 10 % Einkommensteuer sowie CAS und CASS wie bei einer PFA.
Dass deine US LLC in den USA keine Steuer zahlt, macht sie in Rumänien nicht steuerfrei. Für kleinere Umsätze kann eine rumänische Mikrofirma oder eine PFA günstiger und einfacher sein. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der ANAF.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Rumänien zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Muss ich in Rumänien Steuern zahlen, wenn meine Kunden im Ausland sitzen?
Ja. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen, und Arbeit, die du in Rumänien erbringst, ist dort ohnehin steuerpflichtig. Wo deine Kunden sitzen, spielt keine Rolle.
Gilt der Mikrosatz von 1 % auch für mich als Einzelunternehmer?
Nein. Der Mikrosatz gilt nur für rumänische Gesellschaften wie die SRL, mit höchstens 100.000 € Umsatz und mindestens einem Angestellten. Als PFA zahlst du 10 % auf deinen Gewinn.
Wie hoch ist die Dividendensteuer 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 16 %. 2025 lag sie noch bei 10 %. Dazu kommt ein Beitrag zur Krankenversicherung von 10 %, der auf höchstens 24 Mindestlöhne berechnet wird.
Brauche ich als Deutscher ein Visum?
Nein. Als EU-Bürger registrierst du deinen Aufenthalt nach drei Monaten bei der IGI und bekommst eine Registrierungsbescheinigung.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Ja. Das DBA vom 4. Juli 2001 wird seit 2004 angewendet. Es regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf.