Auswandern nach Polen

Linearsteuer 19 %, Pauschalsteuer ryczałt, Ulga na powrót und ZUS 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Polen? Flat Tax und Pauschalsteuer in der EU

→ Alle Länder im Überblick

Polen ist EU-Mitglied, direkter Nachbar Deutschlands und bietet Selbstständigen mehr Wahl als viele andere Länder. Statt des Stufentarifs von 12 % und 32 % kannst du eine Linearsteuer von 19 % wählen oder die Pauschalsteuer ryczałt, die je nach Tätigkeit nur einen festen Prozentsatz deines Umsatzes kostet.

Dazu kommt die Ulga na powrót: Wer nach mindestens drei Jahren im Ausland nach Polen zieht, kann vier Jahre lang einen Teil seiner Einnahmen steuerfrei stellen. Das gilt ausdrücklich auch für Bürger anderer EU-Staaten.

Ein Niedrigsteuerland ohne Abgaben ist Polen aber nicht. Besteuert wird dein Welteinkommen, und die Sozialbeiträge an die ZUS sind nach der Startphase spürbar. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Ulga na powrót, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Polen passt.

Polen auf einen Blick

Polen besteuert dein Welteinkommen, lässt dir als Selbstständiger aber die Wahl zwischen drei Steuerformen. Das sind die wichtigsten Punkte:

Linearsteuer 19 %

Statt 12 % und 32 % kannst du 19 % auf deinen Gewinn wählen. Dazu kommen 4,9 % Gesundheitsbeitrag, einen Grundfreibetrag gibt es dann nicht.

Ryczałt auf Umsatz

Die Pauschalsteuer trifft deinen Umsatz ohne Kostenabzug, je nach Tätigkeit zum Beispiel mit 8,5 %, 12 % für IT oder 15 % für Beratung.

Steuerfrei auf Zeit

Mit der Ulga na powrót bleiben vier Jahre lang Einnahmen bis 85.528 Złoty im Jahr steuerfrei. Auch Deutsche können sie nutzen.

Spürbare ZUS-Beiträge

Nach Start- und Vorzugsphase zahlst du 2026 rund 1.790 bis 1.930 Złoty Sozialbeiträge im Monat, unabhängig vom Gewinn.

EU ohne Visum

Als Deutscher brauchst du kein Visum. Bleibst du länger als drei Monate, registrierst du deinen Aufenthalt beim Woiwodschaftsamt.

DBA mit Deutschland

Das DBA vom 14. Mai 2003 ist seit Ende 2004 in Kraft. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst.

Polen

Steuern in Polen 2026

Wann du in Polen ansässig bist

Du bist in Polen steuerlich ansässig, wenn der Mittelpunkt deiner persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen in Polen liegt oder wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhältst. Eines der beiden Merkmale reicht. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht.

Einkommensteuer: Stufentarif

Der allgemeine Tarif hat zwei Stufen: 12 % bis 120.000 Złoty Einkommen im Jahr, darüber 32 %. Bis 30.000 Złoty bleibt dein Einkommen durch den Grundfreibetrag steuerfrei. Auf Einkommen über 1 Million Złoty fällt zusätzlich eine Solidaritätsabgabe von 4 % an. Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne werden pauschal mit 19 % besteuert.

Drei Wege für Selbstständige

Als Einzelunternehmer (jednoosobowa działalność gospodarcza) wählst du deine Steuerform selbst:

  • Stufentarif: 12 % und 32 % auf den Gewinn, mit Grundfreibetrag. Der Gesundheitsbeitrag beträgt 9 % des Einkommens.
  • Linearsteuer (podatek liniowy): 19 % auf den Gewinn, ohne Grundfreibetrag. Der Gesundheitsbeitrag beträgt 4,9 % des Einkommens und ist bis 14.100 Złoty im Jahr 2026 abziehbar.
  • Pauschalsteuer (ryczałt): Ein fester Satz auf den Umsatz, Kosten ziehst du nicht ab. Für IT-Leistungen gelten 12 %, für Werbung, Vermittlung und Beratung 15 %, für freie Berufe 17 % und für viele andere Dienstleistungen 8,5 %. Die Umsatzgrenze liegt bei 2 Millionen Euro. Der Gesundheitsbeitrag ist nach Umsatz gestaffelt, 2026 zwischen 498,35 und 1.495,04 Złoty im Monat.

Achtung: Erbringst du als Selbstständiger Leistungen an deinen früheren oder jetzigen Arbeitgeber, die du vorher als Angestellter erbracht hast, verlierst du den ryczałt für dieses Jahr. Welcher Satz für deine Tätigkeit gilt, hängt von der Einordnung der Leistung ab. Prüfe das vor der Wahl genau.

Ulga na powrót: vier Jahre teilweise steuerfrei

Ziehst du nach Polen und hattest in den drei Kalenderjahren davor keinen Wohnsitz in Polen, kannst du die Ulga na powrót nutzen. Sie gilt für polnische Staatsbürger, Inhaber der Karta Polaka und ausdrücklich auch für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz.

  • Steuerfrei sind Einnahmen bis 85.528 Złoty pro Jahr, das sind rund 20.000 €.
  • Die Befreiung gilt vier Jahre in Folge, ab dem Jahr des Zuzugs oder ab dem Folgejahr. Du kannst sie nur einmal nutzen.
  • Sie gilt für Gehalt, Werk- und Dienstverträge und für Einkünfte als Selbstständiger, egal ob du den Stufentarif, die Linearsteuer oder den ryczałt nutzt.
  • Du brauchst eine Ansässigkeitsbescheinigung oder einen anderen Nachweis, dass du vorher im Ausland gelebt hast.

Wichtig: Die Ulga na powrót befreit nur von der Einkommensteuer. ZUS-Beiträge und Gesundheitsbeitrag zahlst du weiter. Der Höchstbetrag gilt zusammen mit anderen Befreiungen, etwa für junge Menschen oder Familien mit vier Kindern.

Arbeit in Polen für Kunden im Ausland

Lebst du in Polen und arbeitest von dort für Kunden in Deutschland oder anderswo, ist das polnisches Einkommen. Der Sitz deiner Kunden spielt keine Rolle.

Gesellschaften

Eine polnische GmbH (sp. z o.o.) zahlt 19 % Körperschaftsteuer, kleine Steuerzahler mit bis zu 2 Millionen Euro Umsatz und neue Firmen im ersten Jahr 9 %. Ausschüttungen an dich kosten weitere 19 %. Alternativ gibt es die estnische Körperschaftsteuer: Steuer fällt erst bei Ausschüttung an, mit 10 % für kleine und 20 % für andere Firmen. Dafür gelten Bedingungen, zum Beispiel mindestens drei Beschäftigte.

Sozialversicherung (ZUS)

Als Selbstständiger bist du in Polen bei der ZUS versichert. Die Beiträge sind weitgehend fest:

  • Ulga na start: In den ersten sechs vollen Monaten zahlst du keine Sozialbeiträge, nur den Gesundheitsbeitrag.
  • Vorzugsbeiträge: Danach 24 Monate auf Basis von 30 % des Mindestlohns, 2026 rund 420 bis 460 Złoty im Monat.
  • Volle Beiträge: Danach auf Basis von 60 % des prognostizierten Durchschnittslohns, 2026 rund 1.790 Złoty im Monat, mit freiwilliger Krankengeldversicherung rund 1.930 Złoty.

Bei geringen Einnahmen kannst du unter Bedingungen den Mały ZUS Plus nutzen, mit Beiträgen nach deinem Einkommen. Dazu kommt immer der Gesundheitsbeitrag je nach Steuerform.

Steuern in Polen 2026
Aufenthalt und Anmeldung
Polen

Aufenthalt und Anmeldung

Als EU-Bürger brauchst du für Polen kein Visum. Du kannst mit Personalausweis oder Reisepass einreisen, dort leben und dich selbstständig machen. Willst du länger als drei Monate bleiben, musst du deinen Aufenthalt beim zuständigen Woiwodschaftsamt (urząd wojewódzki) registrieren. Den Antrag stellst du spätestens am Tag nach Ablauf der drei Monate. Du bekommst dann eine Bescheinigung über die Registrierung deines Aufenthalts.

Für die Registrierung musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen: Arbeit oder Selbstständigkeit in Polen, Studium oder ausreichende eigene Mittel zusammen mit einer Krankenversicherung. Einen festen Mindestbetrag beim Einkommen oder eine Mindestinvestition gibt es für EU-Bürger nicht.

Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis deiner Selbstständigkeit, zum Beispiel der Eintrag im Gewerberegister CEIDG
  • oder Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung
  • Nachweis deiner Adresse in Polen, etwa ein Mietvertrag

Bei der Gemeinde meldest du deinen Wohnsitz an (zameldowanie) und bekommst dabei die persönliche Kennnummer PESEL. Dein Gewerbe als Einzelunternehmer meldest du online im Register CEIDG an. Dort wählst du auch deine Steuerform und erhältst eine Steuernummer (NIP). Mit der Anmeldung wirst du bei der ZUS versichert.

Nach fünf Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt erwirbst du das Daueraufenthaltsrecht und kannst dir dazu ein Dokument ausstellen lassen.

Hinweis: Verfahren und Unterlagen können sich je nach Woiwodschaft unterscheiden. Prüfe die Anforderungen deines Amts vor dem Termin.

Wegzug aus Deutschland

Eine Registrierung in Polen allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Gerade bei Polen als Nachbarland ist ein klarer Schnitt wichtig.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit dem Stufentarif von 12 % und 32 % ist Polen in der Regel kein Niedrigsteuerland. Mit der Linearsteuer von 19 %, dem ryczałt oder der Ulga na powrót kann deine polnische Steuer aber unter zwei Dritteln der deutschen liegen. Dann kann Polen im Sinne von § 2 AStG als Niedrigsteuerland gelten. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern. Prüfe das für deinen Fall.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Polen gilt das DBA vom 14. Mai 2003, in Kraft seit dem 19. Dezember 2004. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.

Passt eine US LLC zu Polen?

Polen besteuert dein Welteinkommen. Eine US LLC schützt deinen Gewinn deshalb nicht vor der polnischen Steuer, wenn du in Polen lebst und sie von dort aus führst.

Wie Polen eine US LLC einordnet, hängt davon ab, ob sie in den USA selbst als Steuerzahler gilt. Grob gibt es zwei Fälle:

  • Die LLC wird als transparent behandelt. Das ist nach Auskünften der polnischen Finanzverwaltung bei einer LLC, die in den USA keine eigene Steuer zahlt, der übliche Fall. Ihr Gewinn gilt dann als dein Einkommen aus Gewerbe. Du versteuerst ihn nach dem Stufentarif oder auf Antrag mit 19 % Linearsteuer. Den ryczałt kannst du für Einkünfte aus der LLC nach diesen Auskünften nicht nutzen.
  • Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Zum Beispiel, wenn sie in den USA als Corporation besteuert wird. Liegt ihr Ort der Geschäftsleitung in Polen, kann sie dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig werden. Sonst greifen oft die polnischen CFC-Regeln: Bei mehr als 50 % Beteiligung, einer Steuer mindestens 25 % unter der polnischen und überwiegend passiven Einkünften werden die Gewinne bei dir mit 19 % besteuert.

Zwischen den USA und Polen gilt weiter das Abkommen von 1974. Ob für Einkünfte aus der LLC Beiträge an die ZUS anfallen, solltest du im Einzelfall prüfen.

Versprechen wie „mit US LLC in Polen steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Oft ist ein polnisches Einzelunternehmen mit ryczałt oder Linearsteuer, eventuell mit Ulga na powrót, die klarere Lösung. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der polnischen Finanzverwaltung (interpretacja indywidualna).

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Polen zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Zahle ich mit der Linearsteuer wirklich nur 19 %?

Nein. 19 % ist die Einkommensteuer auf den Gewinn. Dazu kommen 4,9 % Gesundheitsbeitrag und die ZUS-Sozialbeiträge, die nach der Startphase weitgehend fest sind.

Kann ich als Deutscher die Ulga na powrót nutzen?

Ja, als EU-Bürger kannst du sie nutzen, wenn du in den drei Kalenderjahren vor dem Zuzug keinen Wohnsitz in Polen hattest. Dann bleiben vier Jahre lang Einnahmen bis 85.528 Złoty im Jahr steuerfrei.

Lohnt sich der ryczałt für Onlineunternehmer?

Oft ja, wenn du wenig Kosten hast. Der Satz hängt von deiner Tätigkeit ab, zum Beispiel 12 % für IT und 15 % für Beratung. Kosten ziehst du dabei nicht ab.

Gilt in Polen das Territorialprinzip?

Nein. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Das DBA mit Deutschland regelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf.

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Polen?

Nein. Bleibst du länger als drei Monate, registrierst du deinen Aufenthalt beim Woiwodschaftsamt. Einen Mindestbetrag beim Einkommen gibt es für EU-Bürger nicht.

Hast du Fragen an mich?

Schreibe mir über das Kontaktformular.