Auswandern nach Österreich

Steuertarif bis 55 %, SVS, Zuzugsbegünstigung und Anmeldung 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Österreich? Nachbarland mit hohen Steuern

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Österreich ist für viele Deutsche der naheliegendste Umzug: gleiche Sprache, EU-Mitglied, kein Visum und kurze Wege zurück. Wer aber vor allem Steuern sparen will, ist hier falsch. Der Spitzensteuersatz liegt bei 50 %, für Einkommensteile über 1 Million Euro sogar bei 55 %.

Besteuert wird dein Welteinkommen. Ein Territorialprinzip, einen Non-Dom-Status oder eine allgemeine Steuerbefreiung für Zuzügler gibt es nicht. Die Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG gilt nur für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Spitzensport. Für Selbstständige mit Onlinebusiness passt sie nicht.

Interessant ist Österreich deshalb vor allem aus persönlichen Gründen, für Kapitalerträge mit festen 27,5 % oder über eine GmbH mit 23 % Körperschaftsteuer. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Sozialversicherung, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Österreich passt.

Österreich auf einen Blick

Österreich besteuert dein Welteinkommen mit einem progressiven Tarif, ähnlich wie Deutschland. Das sind die wichtigsten Punkte:

Tarif bis 55 %

Bis 13.539 € bleibt dein Einkommen 2026 steuerfrei. Danach steigt der Satz in Stufen von 20 % bis 50 %, über 1 Mio. € auf 55 %.

SVS für Selbstständige

Für Rente, Krankenversicherung und Vorsorgekasse zahlst du rund 26,8 %, bis zu einer Höchstgrundlage von 97.020 € im Jahr 2026.

GmbH mit 23 % KöSt

Eine GmbH zahlt 23 % auf den Gewinn. Ausschüttungen an dich werden zusätzlich mit 27,5 % Kapitalertragsteuer belastet.

Zuzug nur für Forscher

Die Zuzugsbegünstigung gilt nur für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Spitzensport. Für Onlineunternehmer passt sie nicht.

EU ohne Visum

Als Deutscher brauchst du kein Visum. Bleibst du länger als drei Monate, beantragst du innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung.

DBA mit Deutschland

Es gilt das DBA vom 24. August 2000, geändert zuletzt durch ein Protokoll von 2023. Es regelt, wo du bei zwei Wohnsitzen ansässig bist.

Österreich

Steuern in Österreich 2026

Wann du in Österreich ansässig bist

Du bist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, sobald du dort einen Wohnsitz hast, also eine Wohnung, die du beibehalten und nutzen willst. Ohne Wohnsitz reicht ein gewöhnlicher Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Die Staatsangehörigkeit spielt dafür keine Rolle.

Einkommensteuer: progressiver Tarif

Für 2026 gelten diese Stufen:

  • bis 13.539 €: 0 %
  • bis 21.992 €: 20 %
  • bis 36.458 €: 30 %
  • bis 70.365 €: 40 %
  • bis 104.859 €: 48 %
  • bis 1 Mio. €: 50 %
  • darüber: 55 %, befristet bis 2029

Einkommen aus Arbeit, die du in Österreich erbringst, ist österreichisches Einkommen, auch wenn deine Kunden in Deutschland oder anderswo sitzen.

Erleichterungen für Selbstständige

  • Gewinnfreibetrag: 15 % der ersten 33.000 € Gewinn bleiben ohne Investition steuerfrei. Für höhere Gewinne gibt es weitere Freibeträge, wenn du in begünstigte Wirtschaftsgüter investierst.
  • Basispauschalierung: Ab der Veranlagung 2026 darfst du bei einem Vorjahresumsatz bis 420.000 € pauschal 15 % als Betriebsausgaben abziehen, in bestimmten Fällen nur 6 %.
  • Kleinunternehmer: Bis 55.000 € Jahresumsatz kannst du ohne Umsatzsteuer abrechnen.

Kapitalerträge und Gesellschaften

Dividenden und Kursgewinne werden mit einem festen Satz von 27,5 % besteuert, Zinsen auf Bankeinlagen mit 25 %. Eine österreichische GmbH zahlt 23 % Körperschaftsteuer. Schüttet sie aus, fallen auf die Dividende noch einmal 27,5 % an. Zusammen liegt die Belastung damit bei rund 44 %.

Sozialversicherung

Als Selbstständiger bist du bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Du zahlst 18,5 % für die Pension, 6,8 % für die Krankenversicherung und 1,53 % für die Selbständigenvorsorge, dazu einen festen Monatsbetrag für die Unfallversicherung. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 97.020 € im Jahr, die Mindestgrundlage bei 6.613,20 €.

Zuzugsbegünstigung nach § 103 EStG

Österreich kennt eine zeitlich begrenzte Begünstigung für Zuzügler, aber nur in engen Grenzen:

  • Wer: hochqualifizierte Wissenschaftler und Forscher, international herausragende Künstler und Spitzensportler, deren Zuzug im öffentlichen Interesse liegt. Wirtschaftliche Tätigkeiten wie ein Onlinebusiness sind nicht erfasst.
  • Was: Auslandseinkünfte werden mit einem pauschalen Durchschnittssteuersatz von mindestens 15 % besteuert. Ab dem elften Jahr steigt der Satz jährlich um zwei Prozentpunkte, bis 48 % erreicht sind. Forscher können alternativ fünf Jahre lang einen Freibetrag von 30 % auf ihre Einkünfte aus der wissenschaftlichen Tätigkeit bekommen.
  • Voraussetzungen: kein Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in den letzten zehn Jahren, beim Freibetrag fünf Jahre, und ein Antrag beim Finanzamt innerhalb von sechs Monaten nach dem Zuzug.

Wichtig: Als selbstständiger Onlineunternehmer, Coach oder Berater erfüllst du diese Voraussetzungen in aller Regel nicht.

Steuern in Österreich 2026
Aufenthalt und Anmeldung
Österreich

Aufenthalt und Anmeldung

Als EU-Bürger brauchst du für Österreich kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Du darfst dich dort niederlassen und selbstständig tätig werden.

Meldezettel: Beziehst du eine Wohnung, meldest du deinen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde der Gemeinde an.

Anmeldebescheinigung: Willst du länger als drei Monate bleiben, musst du deinen Aufenthalt innerhalb von vier Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Niederlassungsbehörde anmelden, also bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Du stellst den Antrag persönlich. Dafür musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist in Österreich angestellt oder selbstständig tätig.
  • Du hast ausreichende Existenzmittel und eine umfassende Krankenversicherung, sodass du keine Sozialhilfe brauchst. Als Richtwert gilt in der Praxis der Ausgleichszulagenrichtsatz, 2026 für Alleinstehende 1.308,39 € im Monat.

Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • als Selbstständiger ein Nachweis deiner Tätigkeit, zum Beispiel ein Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem (GISA) oder deine Steuernummer
  • oder Nachweise über ausreichende Mittel, etwa Kontoauszüge oder Renteneinkünfte, und über deine Krankenversicherung

Selbstständigkeit anmelden: Für viele Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Fällt deine Tätigkeit nicht unter die Gewerbeordnung, meldest du dich als neuer Selbständiger bei der SVS. In beiden Fällen meldest du dich beim Finanzamt an und bekommst eine Steuernummer.

Nach fünf Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt hast du ein Recht auf Daueraufenthalt und kannst dir das bescheinigen lassen.

Wegzug aus Deutschland

Ein Meldezettel in Österreich allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Gerade bei einem Umzug ins Nachbarland ist das ein häufiger Fehler.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Österreich gilt das DBA vom 24. August 2000. Es wurde 2010 und zuletzt durch ein Protokoll vom 21. August 2023 geändert, das seit 2024 angewendet wird. Hast du in beiden Ländern eine Wohnung, entscheidet das DBA nach dem Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Arbeitest du regelmäßig in Deutschland, kann dort eine Betriebsstätte entstehen.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten. Hinweis: Das Protokoll von 2023 hat die frühere DBA-Regel gestrichen, nach der Österreich den in Deutschland besteuerten Wert übernehmen musste. Ob Österreich den höheren Wert ansetzt, richtet sich jetzt nach österreichischem Recht.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit einem Tarif bis 55 % ist Österreich kein Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG. Diese Regel spielt bei einem Umzug nach Österreich deshalb in der Regel keine Rolle.

Passt eine US LLC zu Österreich?

Meist bringt sie in Österreich keinen steuerlichen Vorteil. Österreich besteuert dein Welteinkommen, und wer die US LLC von Österreich aus führt, holt ihren Gewinn in der Regel nach Österreich.

Österreich übernimmt die US-Einstufung nach Check-the-Box nicht. Es entscheidet ein Typenvergleich nach dem Aufbau deiner LLC. Eine Single-Member-LLC kann dabei keine Personengesellschaft sein, sie gilt entweder als Einzelunternehmen oder als Kapitalgesellschaft:

  • Die LLC wird als Einzelunternehmen behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen, auch ohne Ausschüttung. Du zahlst Einkommensteuer nach dem Tarif bis 55 % und in der Regel SVS-Beiträge. Viele Standard-Operating-Agreements führen zu diesem Ergebnis.
  • Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Liegt ihr Ort der Geschäftsleitung in Österreich, weil du sie von dort führst, wird sie dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig mit 23 %. Ausschüttungen an dich kosten weitere 27,5 %.

Eigene Regeln zur Hinzurechnung niedrig besteuerter Auslandsgesellschaften gelten in Österreich nur für Körperschaften als Gesellschafter, nicht für Privatpersonen. Das hilft dir aber kaum, weil der Ort der Geschäftsleitung schon reicht. Zwischen Österreich und den USA gilt ein DBA.

Versprechen wie „mit US LLC in Österreich steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft des österreichischen Finanzamts.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Österreich zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich eine Steuerbefreiung für Zuzügler?

Nur für Wissenschaftler, Forscher, Künstler und Spitzensportler, deren Zuzug im öffentlichen Interesse liegt. Für Selbstständige mit Onlinebusiness gilt die Zuzugsbegünstigung nicht.

Zahle ich in Österreich weniger Steuern als in Deutschland?

Meist nicht wesentlich. Der Tarif ist ähnlich hoch, dazu kommen SVS-Beiträge. Unterschiede gibt es im Detail, etwa beim Gewinnfreibetrag oder bei Kapitalerträgen mit festen 27,5 %.

Brauche ich als Deutscher ein Visum?

Nein. Du meldest deinen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen an und beantragst bei mehr als drei Monaten Aufenthalt innerhalb von vier Monaten eine Anmeldebescheinigung.

Kann ich meine Wohnung in Deutschland behalten?

Dann bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das DBA entscheidet zwar, wo du ansässig bist, aber das führt oft zu Streit und Nachweispflichten.

Ist eine US LLC in Österreich steuerfrei?

Nein. Führst du sie von Österreich aus, wird ihr Gewinn dort besteuert, entweder als dein Einkommen bis 55 % oder als Gewinn einer Kapitalgesellschaft mit 23 %.

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