Auswandern in die Niederlande

Box-System, 30 %-Regelung, Box-3-Reform und Anmeldung 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum die Niederlande? Nah, offen, kein Steuerparadies

→ Alle Länder im Überblick

Die Niederlande liegen direkt neben Deutschland, sind EU-Mitglied und sehr international. Für Arbeitnehmer aus dem Ausland gibt es mit der 30 %-Regelung eine bekannte Steuererleichterung auf Zeit, und eine niederländische BV zahlt auf die ersten 200.000 € Gewinn nur 19 % Körperschaftsteuer.

Ein Niedrigsteuerland sind die Niederlande aber nicht. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen, der Spitzensatz liegt bei 49,5 %, und auf Vermögen wird in Box 3 jedes Jahr ein pauschaler Ertrag besteuert. Die 30 %-Regelung gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.

Interessant sind die Niederlande deshalb vor allem, wenn du dort angestellt wirst oder über eine BV arbeitest. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: das Box-System, die 30 %-Regelung, die Box-3-Reform, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu den Niederlanden passt.

Die Niederlande auf einen Blick

Die Niederlande besteuern dein Welteinkommen in drei Boxen mit eigenen Sätzen. Das sind die wichtigsten Punkte:

Box 1 bis 49,5 %

Arbeit und Gewinn versteuerst du mit 35,75 %, 37,56 % und 49,5 %. Darin sind die Beiträge zur Volksversicherung schon enthalten.

30 %-Regelung

Bis zu 30 % des Gehalts bleiben steuerfrei, für neue Fälle ab 2027 nur 27 %. Gilt höchstens fünf Jahre und nur für Arbeitnehmer.

Box 3 mit Pauschale

Vermögen wird mit einem unterstellten Ertrag und 36 % besteuert. Die Reform auf tatsächliche Erträge ab 2028 ist noch offen.

BV mit 19 %

Eine BV zahlt 19 % auf Gewinne bis 200.000 €, darüber 25,8 %. Ausschüttungen kosten in Box 2 weitere 24,5 % oder 31 %.

EU ohne Visum

Als Deutscher brauchst du kein Visum. Bleibst du länger als vier Monate, meldest du dich innerhalb von fünf Tagen bei der Gemeinde an.

DBA mit Deutschland

Seit 2016 gilt das DBA vom 12. April 2012, zuletzt 2025 geändert. Es regelt, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst.

Niederlande

Steuern in den Niederlanden 2026

Wann du in den Niederlanden ansässig bist

Eine feste Tagesgrenze wie die 183-Tage-Regel gibt es nicht. Die Steuerbehörde (Belastingdienst) prüft alle Umstände: wo du eine dauerhafte Wohnung hast, wo deine Familie lebt, wo du arbeitest und wo du gemeldet bist. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht.

Das Box-System

Die Einkommensteuer ist in drei Boxen aufgeteilt, jede mit eigenem Satz:

  • Box 1 (Arbeit, Gewinn, Wohnung): 35,75 % bis 38.883 €, 37,56 % bis 78.426 €, darüber 49,5 %. In den ersten Stufen sind die Beiträge zu den Volksversicherungen für Rente, Hinterbliebene und Pflege enthalten.
  • Box 2 (Anteile ab 5 % an einer Gesellschaft): 24,5 % bis 68.843 €, darüber 31 %.
  • Box 3 (Sparen und Anlegen): 36 % auf einen unterstellten Ertrag.

Selbstständig in Box 1

Als Einzelunternehmer (eenmanszaak) versteuerst du deinen Gewinn in Box 1. Arbeitest du mindestens 1.225 Stunden im Jahr für dein Unternehmen, ziehst du 2026 einen Selbstständigenabzug von 1.200 € ab, ab 2027 sind es 900 €. Vom verbleibenden Gewinn sind 12,7 % frei (MKB-winstvrijstelling). Einkommen aus Arbeit, die du in den Niederlanden erbringst, wird dort besteuert, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen.

30 %-Regelung: Steuervorteil auf Zeit für Arbeitnehmer

Wer aus dem Ausland für eine Stelle in den Niederlanden angeworben wird, kann mit seinem Arbeitgeber die Expat-Regelung beantragen. Dann zahlt der Arbeitgeber bis zu 30 % des Gehalts steuerfrei als Ausgleich für Mehrkosten aus. Die Voraussetzungen:

  • Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber, der in den Niederlanden Lohnsteuer abführt
  • in 16 der letzten 24 Monate mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt
  • 2026 mindestens 48.013 € steuerpflichtiges Gehalt, unter 30 Jahren mit Master 36.497 €
  • Antrag innerhalb von vier Monaten nach Arbeitsbeginn

Die Regelung gilt höchstens fünf Jahre und nur für Gehalt bis 262.000 €. Für neue Fälle sinkt der Anteil ab 2027 auf 27 %, die Gehaltsgrenzen steigen. Seit 2025 gibt es den früheren Status als teilweise Nichtansässiger nicht mehr, Box 2 und Box 3 werden also voll besteuert. Als Selbstständiger oder Inhaber einer eigenen Firma ohne Arbeitsvertrag kannst du die Regelung nicht nutzen.

Box 3: Pauschale und Reform

Für 2026 unterstellt der Belastingdienst auf Bankguthaben einen Ertrag von 1,28 %, auf sonstiges Vermögen wie Aktien oder Kryptowerte von 6 % und zieht für Schulden 2,70 % ab. Frei bleiben 59.357 € pro Person. Ist dein tatsächlicher Ertrag niedriger, kannst du ihn nachweisen.

Hinweis: Ab 2028 soll Box 3 tatsächliche Erträge besteuern, auch nicht realisierte Wertsteigerungen. Die Zweite Kammer hat das Gesetz im Februar 2026 beschlossen, die Erste Kammer hat die Abstimmung aber ausgesetzt. Stand Oktober 2026 ist offen, wann und in welcher Form die Reform kommt.

Gesellschaften

Eine niederländische BV zahlt 19 % Körperschaftsteuer auf Gewinne bis 200.000 € und 25,8 % darüber. Ausschüttungen an dich fallen in Box 2.

Sozialversicherung

Die Volksversicherungen zahlst du über Box 1 mit. Für die Krankenversicherung zahlst du als Selbstständiger zusätzlich 4,85 % auf bis zu 79.409 € Einkommen und schließt selbst eine Basisversicherung bei einer Krankenkasse ab, die Pflicht ist.

Steuern in den Niederlanden 2026
Aufenthalt und Anmeldung
Niederlande

Aufenthalt und Anmeldung

Als EU-Bürger brauchst du für die Niederlande kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Ein Mindesteinkommen oder eine Mindestinvestition wird nicht verlangt. Wenn du nicht arbeitest, musst du aber genug eigene Mittel und eine Krankenversicherung haben.

Bleibst du mehr als vier Monate innerhalb von sechs Monaten, musst du dich in der Basisregistratie Personen (BRP) deiner Gemeinde eintragen. Das muss innerhalb von fünf Tagen nach der Ankunft geschehen, mit Termin und persönlich. Du bekommst dann deine Bürgerservicenummer (BSN), die du für Steuern, Bank und Krankenversicherung brauchst. Für kürzere Aufenthalte gibt es die Registrierung als Nichtansässiger (RNI).

Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis deiner Adresse, etwa Mietvertrag oder Zustimmung des Hauptmieters
  • je nach Gemeinde Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, gegebenenfalls mit Apostille oder internationaler Ausfertigung

Für deine Selbstständigkeit meldest du dich bei der Handelskammer (KVK) an. Du bekommst dort deine Registernummer, und der Belastingdienst teilt dir eine Umsatzsteuernummer zu. Innerhalb von vier Monaten nach dem Zuzug musst du außerdem eine niederländische Krankenversicherung abschließen.

Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt hast du ein Daueraufenthaltsrecht als EU-Bürger. Ein Dokument darüber kannst du bei der Einwanderungsbehörde IND beantragen, Pflicht ist das nicht.

Wegzug aus Deutschland

Eine Anmeldung in den Niederlanden allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Gerade bei einem Umzug ins Grenzgebiet wird das oft genau geprüft.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und den Niederlanden gilt das DBA vom 12. April 2012, angewendet seit dem 1. Januar 2016. Ein Protokoll von 2025, das unter anderem Homeoffice-Tage von Grenzpendlern regelt, gilt seit 2026. Das DBA regelt, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit einem Spitzensatz von 49,5 % gelten die Niederlande in der Regel nicht als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG. Nutzt du die 30 %-Regelung, kann im Einzelfall aber eine Vorzugsbesteuerung vorliegen. Hast du dann weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, prüfe diesen Punkt vorab.

Die Niederlande und Deutschland tauschen Daten zu Finanzkonten automatisch aus. Konten in den Niederlanden sind für das deutsche Finanzamt also sichtbar.

Passt eine US LLC zu den Niederlanden?

Nur eingeschränkt. Die Niederlande besteuern dein Welteinkommen, und eine US LLC, die du von dort aus führst, schützt den Gewinn nicht vor der niederländischen Steuer.

Seit 2025 vergleichen die Niederlande ausländische Rechtsformen nach neuen Regeln mit niederländischen. Das Ergebnis hängt vom Einzelfall und vom Operating Agreement ab. Grob gibt es zwei Fälle:

  • Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigener Gewinn in Box 1, mit Sätzen bis 49,5 % und dem Beitrag zur Krankenversicherung.
  • Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Liegt ihr Ort der Geschäftsleitung in den Niederlanden, wird sie dort körperschaftsteuerpflichtig, mit 19 % und 25,8 %. Ausschüttungen an dich fallen in Box 2, Anteile unter 5 % in Box 3.

Achtung: Die 30 %-Regelung hilft dir als Inhaber einer US LLC in der Regel nicht. Sie setzt ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber voraus, der die Lohnsteuer in den Niederlanden abführt.

Versprechen wie „mit US LLC in den Niederlanden steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Oft ist eine niederländische BV die klarere Lösung. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft des Belastingdienst.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob die Niederlande zu deinem Business passen und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger die 30 %-Regelung nutzen?

Nein. Sie gilt nur für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland angeworben werden und ein Mindestgehalt erreichen, 2026 mindestens 48.013 € steuerpflichtiges Gehalt.

Was ändert sich an der 30 %-Regelung ab 2027?

Für neue Fälle sinkt der steuerfreie Anteil ab 2027 auf 27 %, und die Gehaltsgrenzen steigen. Wer die Regelung schon im Dezember 2023 hatte, behält 30 % bis zum Ende seiner Laufzeit.

Gilt in den Niederlanden das Territorialprinzip?

Nein. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Das DBA mit Deutschland teilt die Besteuerung zwischen beiden Ländern auf.

Wie wird mein Vermögen besteuert?

In Box 3 mit 36 % auf einen pauschal unterstellten Ertrag, nach einem Freibetrag von 59.357 € pro Person. Ab 2028 soll der tatsächliche Ertrag zählen, beschlossen ist das aber noch nicht.

Brauche ich als Deutscher eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Du meldest dich bei der Gemeinde an, wenn du länger als vier Monate bleibst, und bekommst eine BSN.

Hast du Fragen an mich?

Schreibe mir über das Kontaktformular.