Auswandern nach Monaco

Keine Einkommensteuer, 25 % auf Firmengewinne und Aufenthaltskarte 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Monaco? Keine Einkommensteuer für Privatpersonen

→ Alle Länder im Überblick

Monaco erhebt seit 1869 keine Einkommensteuer auf das Einkommen von Privatpersonen. Das gilt für Gehälter ebenso wie für Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne. Eine Vermögensteuer gibt es nicht. Ausgenommen sind französische Staatsbürger, die nach einem Abkommen von 1963 weiter in Frankreich steuerpflichtig bleiben.

Für Selbstständige ist das aber nur die halbe Wahrheit. Wer in Monaco gewerblich tätig ist und mehr als ein Viertel seines Umsatzes außerhalb Monacos macht, zahlt auf den Gewinn 25 % Steuer, egal in welcher Rechtsform. Ein Onlinebusiness mit Kunden im Ausland fällt schnell darunter.

Dazu kommen hohe Hürden beim Aufenthalt: Du brauchst eine passende Wohnung in Monaco und ausreichende Mittel, in der Praxis meist ein hohes Guthaben bei einer Bank vor Ort. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Aufenthaltskarte, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Monaco passt.

Monaco auf einen Blick

Monaco verzichtet auf die Einkommensteuer, besteuert aber Unternehmensgewinne mit Auslandsbezug. Das sind die wichtigsten Punkte:

Keine Einkommensteuer

Privatpersonen zahlen keine Einkommensteuer, auch nicht auf Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinne. Franzosen sind ausgenommen.

25 % auf Firmengewinne

Wer gewerblich tätig ist und mehr als 25 % des Umsatzes außerhalb Monacos macht, zahlt 25 % Steuer auf den Gewinn.

Bankreferenz nötig

Für die Aufenthaltskarte brauchst du die Bestätigung einer Bank in Monaco. In der Praxis verlangen Banken meist rund 500.000 € Guthaben.

Wohnung vor Ort

Du musst eine Wohnung in Monaco nachweisen, gemietet oder gekauft und groß genug für alle, die mit dir einziehen.

20 % Mehrwertsteuer

Monaco gehört zum französischen Mehrwertsteuergebiet. Es gelten dieselben Regeln und Sätze wie in Frankreich, im Normalfall 20 %.

Kein DBA

Mit Deutschland gibt es nur ein Abkommen über Amtshilfe und Informationsaustausch in Steuersachen, kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Monaco

Steuern in Monaco 2026

Ansässigkeit

Weil es keine Einkommensteuer gibt, spielt die steuerliche Ansässigkeit in Monaco selbst kaum eine Rolle. Wichtig ist sie gegenüber anderen Staaten. Dafür stellt Monaco eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz aus, in der Regel wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhältst. Die Aufenthaltskarte allein ist noch kein Nachweis deiner steuerlichen Ansässigkeit.

Keine Einkommensteuer

Die Steuerfreiheit geht auf eine Verordnung von Fürst Charles III. aus dem Jahr 1869 zurück. Wer wirklich in Monaco lebt, zahlt dort keine Steuer auf sein Einkommen, gleich ob es aus Monaco oder aus dem Ausland stammt. Das gilt auch für Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne. Ein Territorialprinzip oder Sonderregime braucht es deshalb nicht. Prüfe aber, ob der Staat, aus dem deine Erträge stammen, Quellensteuer einbehält.

Achtung: Französische Staatsbürger sind nach dem Abkommen zwischen Frankreich und Monaco von 1963 bis auf wenige Ausnahmen weiter in Frankreich einkommensteuerpflichtig.

Steuer auf Unternehmensgewinne (ISB)

Die einzige direkte Steuer ist die Steuer auf Gewinne (impôt sur les bénéfices). Sie beträgt seit 2022 25 % und betrifft:

  • Unternehmen mit gewerblicher oder industrieller Tätigkeit, die mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos erzielen. Dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
  • Unternehmen, die Einnahmen aus Patenten, Marken oder Urheberrechten beziehen.

Die Rechtsform spielt keine Rolle, auch ein Einzelunternehmen kann betroffen sein. Freie Berufe und andere nicht gewerbliche Tätigkeiten fallen nicht darunter. Ob dein Business als gewerblich gilt, musst du im Einzelfall prüfen. Vom Gewinn abziehen darfst du eine angemessene Vergütung für Unternehmer und Geschäftsführer, die tatsächlich im Unternehmen arbeiten.

Wichtig für Selbstständige

Lebst du in Monaco und betreust von dort Kunden im Ausland, zahlst du privat keine Einkommensteuer. Dein Business braucht aber eine Genehmigung, und wegen der Auslandsumsätze unterliegt sein Gewinn bei gewerblicher Tätigkeit meist der Steuer von 25 %. Für eine wirklich neue Tätigkeit sieht das Gesetz eine Anlaufphase vor: zwei Jahre steuerfrei, danach wird der Gewinn in den Jahren drei bis fünf zu 25 %, 50 % und 75 % besteuert.

Mehrwertsteuer

Monaco bildet mit Frankreich ein gemeinsames Mehrwertsteuergebiet. Es gelten dieselben Regeln und Sätze wie in Frankreich.

Sozialversicherung

Als Selbstständiger bist du Pflichtmitglied in zwei Kassen: CAMTI für Krankheit, Mutterschaft und Familienleistungen und CARTI für die Rente. Die Beiträge sind Pauschalen pro Quartal und hängen nicht vom Gewinn ab. Für CAMTI sind es nach aktuellem Stand rund 1.100 €, bei CARTI wählst du eine von vier Klassen von rund 560 € bis 2.260 €.

Steuern in Monaco 2026
Aufenthalt und Aufenthaltskarte
Monaco

Aufenthalt und Aufenthaltskarte

Als Deutscher brauchst du für Monaco kein Visum, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis reicht. Monaco ist aber kein EU-Mitglied, die EU-Freizügigkeit gilt dort nicht. Wenn du dich mehr als drei Monate im Jahr in Monaco aufhältst oder dort wohnen willst, brauchst du ab 16 Jahren eine Aufenthaltskarte (carte de séjour). Du beantragst sie persönlich bei der Abteilung für Einwohner der Sûreté Publique, zu der auch ein Gespräch gehört.

Voraussetzung sind eine passende Wohnung und ausreichende Mittel. Als Nachweis der Mittel gilt ein Gehalt, ein Einkommen aus eigener Tätigkeit in Monaco oder ein ausreichendes Guthaben. Ein gesetzlicher Mindestbetrag existiert nicht. Was ausreicht, entscheidet die Bank in Monaco, die dir die Bestätigung ausstellt. In der Praxis verlangen die meisten Banken rund 500.000 €, manche mehr.

Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • eingetragener Mietvertrag, Kaufvertrag oder Bescheinigung über eine unentgeltliche Unterkunft
  • Bankbestätigung einer Bank in Monaco, nicht älter als einen Monat, oder Nachweis eines Einkommens in Monaco
  • aktuelles Führungszeugnis für die Länder, in denen du zuletzt gelebt hast

Die Wohnung muss zu deinem Haushalt passen. Ein Studio kann für eine Person reichen, für eine Familie verlangt die Behörde entsprechend mehr Zimmer.

Selbstständig in Monaco: Als Ausländer brauchst du für ein Einzelunternehmen eine Genehmigung des Ministeriums. Das gilt auch, wenn du Gesellschafter oder Geschäftsführer einer SARL werden willst. Zuständig ist die Direction du Développement Économique.

Kartenstufen: Zuerst bekommst du eine Karte für ein Jahr, die zweimal verlängert werden kann, wenn du tatsächlich in Monaco lebst. Nach drei Jahren folgt eine Karte für drei Jahre, nach zehn Jahren eine privilegierte Karte für zehn Jahre.

Hinweis: Monaco steht seit Juni 2024 auf der grauen Liste der FATF. Banken prüfen Herkunft von Geld und Vermögen deshalb besonders genau. Über eine Streichung von der Liste sollte im Oktober 2026 entschieden werden, prüfe den aktuellen Stand.

Wegzug aus Deutschland

Eine Aufenthaltskarte für Monaco allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Monaco gibt es kein DBA, nur ein Abkommen über Amtshilfe und Informationsaustausch in Steuersachen, in Kraft seit 2012. Es gibt also keine Regel, die bei zwei Wohnsitzen entscheidet, wo du ansässig bist. Ein klarer, vollständiger Wegzug ist deshalb besonders wichtig.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Ohne Einkommensteuer ist Monaco aus deutscher Sicht klar ein Niedrigsteuerland. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG). Auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bleibst du nach dem Wegzug noch Jahre in Deutschland steuerpflichtig.

Monaco tauscht über den gemeinsamen Meldestandard (CRS) automatisch Kontodaten mit Deutschland aus. Konten in Monaco sind für das deutsche Finanzamt also sichtbar.

Passt eine US LLC zu Monaco?

Nur mit Vorsicht. Ohne Einkommensteuer klingt die Kombination ideal, doch auch in Monaco zählt, wo dein Business tatsächlich betrieben wird.

Führst du deine US LLC von Monaco aus, übst du dort eine Tätigkeit aus, für die du als Ausländer eine Genehmigung brauchst. Wie Monaco die LLC steuerlich einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt. Grob gibt es zwei Fälle:

  • Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt das Business als deines. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit fällt keine Steuer an, bei einer gewerblichen mit Auslandsumsätzen in der Regel die Gewinnsteuer von 25 %.
  • Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Dann betreibt sie in Monaco ein Unternehmen, und ihre Gewinne können bei gewerblicher Tätigkeit ebenfalls mit 25 % besteuert werden.

Eigene Regeln zur Hinzurechnung ausländischer Firmengewinne kennt Monaco nicht, ohne Einkommensteuer gibt es dafür keinen Anlass. Bleibst du teilweise in Deutschland, kann Deutschland dort eine Geschäftsleitung oder Betriebsstätte annehmen, und ohne DBA gibt es keine Regel, die das begrenzt.

Versprechen wie „mit US LLC in Monaco steuerfrei“ halten wir deshalb für zu einfach. Kläre vor dem Umzug, ob dein Business als gewerblich gilt und wie es in Monaco genehmigt und aufgestellt sein muss.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Monaco zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Zahle ich in Monaco wirklich keine Einkommensteuer?

Als Privatperson ja, sofern du nicht französischer Staatsbürger bist. Gewinne aus einem gewerblichen Business mit mehr als 25 % Auslandsumsatz werden aber mit 25 % besteuert.

Wie viel Geld brauche ich für die Aufenthaltskarte?

Gesetzlich ist kein Betrag festgelegt. Die Bank in Monaco entscheidet, was ausreicht, in der Praxis meist rund 500.000 €. Ein Einkommen in Monaco kann das Guthaben ersetzen.

Brauche ich als Deutscher ein Visum?

Nein. Bleibst du aber länger als drei Monate im Jahr oder ziehst du nach Monaco, brauchst du eine Aufenthaltskarte der Sûreté Publique.

Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und Monaco?

Nein. Es gibt nur ein Abkommen über Amtshilfe und Informationsaustausch in Steuersachen, das seit 2012 gilt.

Kann ich mein Onlinebusiness einfach von Monaco aus betreiben?

Nicht ohne Weiteres. Als Ausländer brauchst du für eine selbstständige Tätigkeit eine Genehmigung, und bei gewerblicher Tätigkeit mit Auslandskunden fällt meist die Gewinnsteuer von 25 % an.

Hast du Fragen an mich?

Schreibe mir über das Kontaktformular.