Auswandern nach Mexiko
Welteinkommen, RESICO, Residencia temporal und Steuern 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Mexiko? Lebensqualität mit klaren Steuerregeln
→ Alle Länder im ÜberblickMexiko zieht viele Selbstständige an: vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten, ein großes Land mit sehr unterschiedlichen Regionen und eine Zeitzone, die gut zu Kunden in den USA passt. Der Weg zur Aufenthaltserlaubnis ist klar geregelt und hängt vor allem von deinem Einkommen oder Vermögen ab.
Steuerlich ist Mexiko aber kein Sonderfall. Wer dort ansässig ist, versteuert sein Welteinkommen. Der Tarif steigt bis 35 %, und eine Territorialbesteuerung wie in Panama gibt es nicht. Für kleinere Selbstständige gibt es mit dem RESICO ein vereinfachtes Regime mit sehr niedrigen Sätzen, das allerdings viele Ausschlüsse kennt.
Besonders wichtig ist Mexiko für dich, wenn du eine US LLC hast. Mexiko besteuert Gewinne aus ausländischen transparenten Gesellschaften direkt bei dir. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Ansässigkeit, Steuern, Visum, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Mexiko passt.
Mexiko auf einen Blick
Mexiko ist kein Steuerparadies, sondern ein Land mit normaler Welteinkommensbesteuerung und einem einfachen Regime für kleinere Selbstständige. Das sind die wichtigsten Punkte:
Welteinkommen
Als Ansässiger versteuerst du dein weltweites Einkommen in Mexiko. Eine Territorialbesteuerung wie in Panama gibt es nicht.
Tarif bis 35 %
Die Einkommensteuer steigt progressiv von 1,92 % bis 35 %. Der Spitzensatz gilt 2026 ab rund 5,1 Mio. Peso im Jahr.
RESICO ab 1 %
Selbstständige mit bis zu 3,5 Mio. Peso Einnahmen im Jahr zahlen 1 % bis 2,5 % auf die Einnahmen. Es gibt aber viele Ausschlüsse.
Wohnung entscheidet
Ansässig bist du, sobald du in Mexiko eine Wohnung hast. Eine feste 183-Tage-Regel gibt es nicht.
Residencia temporal
Mit Einkommens- oder Vermögensnachweis bekommst du bis zu vier Jahre Aufenthalt. Danach ist die Residencia permanente möglich.
DBA mit Deutschland
Zwischen Deutschland und Mexiko gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen von 2008, geändert durch ein Protokoll von 2021.
Steuern in Mexiko 2026
Ansässigkeit
Mexiko arbeitet nicht mit einer reinen Tagesregel. Nach dem mexikanischen Steuergesetzbuch (Código Fiscal de la Federación) bist du ansässig, sobald du in Mexiko eine Wohnung hast, die „casa habitación“. Hast du zusätzlich eine Wohnung im Ausland, entscheidet dein Lebensmittelpunkt. Er liegt in Mexiko, wenn mehr als die Hälfte deiner Einkünfte im Kalenderjahr aus Mexiko stammt oder wenn Mexiko der Hauptort deiner beruflichen Tätigkeit ist.
Wer als Selbstständiger von Mexiko aus arbeitet und dort wohnt, ist damit in aller Regel ansässig, auch wenn er weniger als 183 Tage im Land verbringt.
Einkommensteuer (ISR)
Ansässige zahlen Einkommensteuer auf ihr Welteinkommen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Der Tarif für 2026 ist progressiv:
- Eingangssatz: 1,92 %
- ab rund 669.000 Peso im Jahr: 30 %
- ab rund 1,7 Mio. Peso: 34 %
- ab rund 5,1 Mio. Peso: 35 %
Als Selbstständiger im normalen Regime versteuerst du deinen Gewinn nach diesem Tarif und leistest monatliche Vorauszahlungen. Im Ausland gezahlte Steuern kannst du in der Regel anrechnen, höchstens bis zur mexikanischen Steuer auf diese Einkünfte.
RESICO für Selbstständige
Das Régimen Simplificado de Confianza (RESICO) richtet sich an Selbstständige mit Einnahmen bis 3,5 Mio. Peso im Jahr. Besteuert werden die tatsächlich erhaltenen Einnahmen ohne Abzug von Kosten, mit Sätzen von 1 % bis 2,5 %. Auch Ausländer, die in Mexiko steuerlich ansässig sind, können es nutzen. Ausgeschlossen sind unter anderem:
- Gesellschafter juristischer Personen, mit Ausnahmen im Einzelfall
- Personen mit Einkünften, die einem Niedrigsteuerregime (REFIPRE) unterliegen
- Nicht-Ansässige mit Betriebsstätte in Mexiko
Hinweis: Für 2027 wird eine Anhebung der Umsatzgrenze auf 5 Mio. Peso diskutiert. Beschlossen ist das nach aktuellem Stand noch nicht.
Mexikanische Gesellschaft
Eine mexikanische Gesellschaft zahlt 30 % Körperschaftsteuer. Ausschüttungen an natürliche Personen werden zusätzlich besteuert. Eine Gesellschaft gilt außerdem als in Mexiko ansässig, wenn ihre Geschäftsleitung dort liegt.
Mehrwertsteuer und Sozialversicherung
Auf Leistungen fällt in vielen Fällen Mehrwertsteuer (IVA) von 16 % an. Ob für Kunden im Ausland ein Satz von 0 % gilt, hängt von der Art der Leistung ab. Zwischen Deutschland und Mexiko besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Selbstständige können sich freiwillig beim IMSS versichern, viele nutzen zusätzlich eine private Krankenversicherung.


Aufenthalt und Visum
Als Deutscher kannst du als Tourist ohne Visum nach Mexiko einreisen. Möglich sind bis zu 180 Tage, die genaue Dauer legt die Migrationsbehörde bei der Einreise fest. Als Tourist darfst du keine bezahlte Tätigkeit in Mexiko ausüben.
Für einen längeren Aufenthalt beantragst du die Residencia temporal. Der Antrag beginnt im Ausland: Du stellst ihn bei der mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim Konsulat in Frankfurt. Voraussetzung ist ein Nachweis deiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Die Botschaft in Berlin nennt dafür aktuell:
- ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 3.943 € über die letzten sechs Monate oder
- ein durchschnittliches Guthaben auf Konten oder Depots von mindestens 65.713 € über die letzten zwölf Monate
- für jeden mitreisenden Angehörigen zusätzlich 1.314 € netto im Monat
Die Beträge orientieren sich am mexikanischen Mindestlohn und werden regelmäßig angepasst. Jedes Konsulat legt sie leicht unterschiedlich aus. Prüfe deshalb vor dem Antrag die aktuelle Liste und frag nach, wie du als Selbstständiger dein Einkommen nachweist.
Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- gültiger Reisepass
- ausgefülltes Antragsformular und Passfoto
- Kontoauszüge oder Einkommensnachweise
- Termin über das System MiConsulado
Ablauf: Nach dem Gespräch im Konsulat bekommst du ein Visum für eine Einreise, das 180 Tage gültig ist. Nach der Ankunft hast du 30 Tage Zeit, es beim Instituto Nacional de Migración (INM) gegen deine Aufenthaltskarte zu tauschen. Bis du die Karte hast, solltest du das Land nicht verlassen.
Wichtig: Die Residencia temporal aufgrund von Einkommen erlaubt zunächst keine Arbeit für mexikanische Auftraggeber. Dafür brauchst du eine zusätzliche Arbeitserlaubnis beim INM.
Daueraufenthalt: Die Residencia temporal gilt bis zu vier Jahre. Danach kannst du in die Residencia permanente wechseln. Rentner können sie auch direkt beantragen, wenn sie eine Rente von mindestens 6.571 € netto im Monat oder ein Guthaben von mindestens 262.853 € nachweisen.
Wegzug aus Deutschland
Eine Aufenthaltskarte in Mexiko allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit einem Spitzensatz von 35 % ist Mexiko im Normalfall kein Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG. Nutzt du aber ein Vorzugsregime wie das RESICO mit sehr niedrigen Sätzen, kann das aus deutscher Sicht anders aussehen. Dann kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern, wenn du weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Mexiko gilt das DBA vom 9. Juli 2008, geändert durch ein Protokoll vom 8. Oktober 2021. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Ein Sozialversicherungsabkommen gibt es nicht. Plane deshalb Rente und Krankenversicherung vor dem Umzug mit ein.
Passt eine US LLC zu Mexiko?
Ehrlich gesagt: steuerlich bringt dir eine US LLC in Mexiko in den meisten Fällen keinen Vorteil. Mexiko hat dafür eigene, sehr klare Regeln.
Eine Single-Member US LLC ist in den USA in der Regel transparent. Mexiko behandelt solche ausländischen transparenten Einheiten nach Art. 4-B des Einkommensteuergesetzes besonders:
- Zurechnung bei dir: Der Gewinn der LLC wird dir anteilig zugerechnet und in Mexiko besteuert, im selben Jahr, in dem er entsteht. Ob du Geld ausschüttest, spielt keine Rolle.
- Kein Ausgleich durch die USA: Zahlt die LLC in den USA keine Steuer, gibt es nichts anzurechnen. Der Gewinn wird dann voll nach dem mexikanischen Tarif bis 35 % besteuert.
- RESICO meist nicht nutzbar: Wer als Gesellschafter oder über ausländische Strukturen Einkünfte erzielt, kann vom RESICO ausgeschlossen sein. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
Hat deine LLC für eine Besteuerung als Kapitalgesellschaft optiert, greifen je nach Steuerbelastung die mexikanischen Regeln für Niedrigsteuerregime (REFIPRE). Führst du sie von Mexiko aus, kann zudem ihr Ort der Geschäftsleitung in Mexiko liegen. Über CRS, FATCA und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten erfährt die Steuerbehörde SAT in der Regel von solchen Strukturen.
Für Banking und Zahlungsabwicklung mit US-Kunden kann die US LLC trotzdem sinnvoll bleiben. Sie muss dann aber sauber in deiner mexikanischen Steuererklärung auftauchen. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der Behörde.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Mexiko zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Reicht es, weniger als 183 Tage in Mexiko zu sein, um nicht ansässig zu werden?
Nein. Mexiko stellt auf deine Wohnung und deinen Lebensmittelpunkt ab. Hast du dort eine Wohnung und arbeitest vor allem von Mexiko aus, bist du in der Regel ansässig, auch bei weniger als 183 Tagen.
Kann ich als Ausländer das RESICO nutzen?
Ja, wenn du in Mexiko steuerlich ansässig bist und die Voraussetzungen erfüllst. Deine Einnahmen dürfen 3,5 Mio. Peso im Jahr nicht übersteigen, und du darfst nicht unter einen der Ausschlüsse fallen, etwa als Gesellschafter oder mit Einkünften aus Niedrigsteuerregimen.
Muss ich Gewinne meiner US LLC versteuern, wenn ich nichts ausschütte?
In der Regel ja. Bei einer transparenten US LLC wird dir der Gewinn in Mexiko im Jahr der Entstehung zugerechnet, unabhängig von einer Ausschüttung.
Wo beantrage ich die Residencia temporal?
Zuerst bei der mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim Konsulat in Frankfurt. Nach der Einreise tauschst du das Visum innerhalb von 30 Tagen beim INM gegen deine Aufenthaltskarte.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Ja. Das DBA stammt vom 9. Juli 2008 und wurde durch ein Protokoll vom 8. Oktober 2021 geändert. Ein Sozialversicherungsabkommen gibt es dagegen nicht.