Auswandern nach Malaysia

Territorialprinzip, DE Rantau, MM2H und Steuern 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Malaysia? Territorialprinzip in Südostasien

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Malaysia besteuert Privatpersonen nach dem Territorialprinzip. Steuerpflichtig ist Einkommen aus malaysischen Quellen. Ausländische Einkünfte, die du nach Malaysia überweist, sind für Privatpersonen nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2036 von der Steuer befreit, unter bestimmten Bedingungen.

Dazu kommen Englisch als verbreitete Geschäftssprache, moderate Lebenshaltungskosten und mit Kuala Lumpur ein gut angebundenes Drehkreuz in Asien. Für längere Aufenthalte gibt es zwei Wege: den DE Rantau Nomad Pass für Remote-Arbeiter und Freelancer und das Langzeitprogramm MM2H.

Ein Freifahrtschein ist das aber nicht. Arbeit, die du physisch in Malaysia erbringst, gilt als malaysisches Einkommen, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Visum, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Malaysia passt.

Malaysia auf einen Blick

Malaysia ist kein Land ohne Einkommensteuer, aber ein Land mit Territorialprinzip und einer weitreichenden Befreiung für Auslandseinkommen. Das sind die wichtigsten Punkte:

Territorialprinzip

Besteuert wird Einkommen aus Malaysia. Auslandseinkünfte, die du nach Malaysia überweist, sind für Privatpersonen bis Ende 2036 befreit.

Arbeit vor Ort zählt

Erbringst du deine Leistung physisch in Malaysia, gilt das Einkommen als malaysisch. Das ist der Knackpunkt für Remote-Selbstständige.

Tarif bis 30 %

Ansässige zahlen einen Stufentarif von 0 % bis 30 %. Den Höchstsatz erreichst du nach aktuellem Stand erst über 2 Mio. Ringgit.

DE Rantau Nomad Pass

Für Remote-Arbeiter und Freelancer ab 24.000 USD Jahreseinkommen (Tech) oder 60.000 USD (Non-Tech), zunächst bis zu zwei Jahre.

MM2H Langzeitvisum

Festgeld ab 150.000 USD und ein Immobilienkauf sind Pflicht. Geschäftliche Tätigkeit erlaubt nur die Stufe Platinum.

DBA mit Deutschland

Zwischen Deutschland und Malaysia gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 23. Februar 2010.

Malaysia

Steuern in Malaysia 2026

Ansässigkeit

Steuerlich ansässig bist du in der Regel, wenn du dich im Kalenderjahr an 182 Tagen oder mehr in Malaysia aufhältst. Daneben gibt es Sonderregeln, nach denen du auch mit weniger Tagen ansässig sein kannst, etwa wenn du in den Jahren davor oder danach lange im Land warst. Nur Ansässige bekommen den Stufentarif und persönliche Freibeträge. Nicht Ansässige zahlen pauschal 30 % auf ihr malaysisches Einkommen.

Einkommensteuer für Ansässige

Der Tarif steigt in mehreren Stufen an. Nach den Übersichten von PwC gilt derzeit:

  • bis 5.000 Ringgit: 0 %
  • danach 1 %, 3 %, 6 %, 11 % und 19 % bis 100.000 Ringgit
  • 100.001 bis 400.000 Ringgit: 25 %
  • 400.001 bis 2 Mio. Ringgit: 26 % bis 28 %
  • über 2 Mio. Ringgit: 30 %

Mit dem Haushalt 2027 hat die Regierung im Oktober 2026 Änderungen ab dem Veranlagungsjahr 2027 angekündigt, darunter 30 % schon ab 1 Mio. Ringgit. Das sind noch Vorschläge, die erst Gesetz werden müssen.

Territorialprinzip und Auslandseinkommen

Privatpersonen versteuern Einkommen aus malaysischen Quellen. Ausländische Einkünfte sind nur steuerpflichtig, wenn sie nach Malaysia überwiesen werden. Genau diese Einkünfte sind für ansässige Privatpersonen nach P.U.(A) 451/2024 bis zum 31. Dezember 2036 befreit. Ausgenommen ist Einkommen aus einer Personengesellschaft (Partnership) in Malaysia. Nach den Leitlinien der Steuerbehörde LHDN muss das Einkommen außerdem im Herkunftsland besteuert worden sein oder dort aus bestimmten Gründen steuerfrei sein. Für Unternehmen gilt die Befreiung nicht in dieser Form.

Wichtig für Selbstständige

Entscheidend ist, wo du arbeitest. Erbringst du deine Leistung physisch in Malaysia, stammt das Einkommen aus malaysischer Quelle. Das gilt auch, wenn deine Kunden im Ausland sitzen und das Geld auf ein ausländisches Konto fließt. Die Befreiung für Auslandseinkommen hilft dir dann nicht. Auch die Digitalagentur MDEC weist Inhaber des DE Rantau Nomad Pass darauf hin, dass ihr Einkommen in Malaysia steuerpflichtig werden kann.

Weitere Steuern

Es gibt keine Erbschaft-, Schenkung- oder Vermögensteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen der Real Property Gains Tax. Dividenden malaysischer Gesellschaften sind seit 2025 mit 2 % belastet, soweit sie 100.000 Ringgit im Jahr übersteigen. Eine malaysische Gesellschaft zahlt 24 % Körperschaftsteuer, kleine Unternehmen teils weniger.

Sozialversicherung

Das Sozialversicherungssystem für Selbstständige (SKSPS) steht nur malaysischen Staatsbürgern und Personen mit Daueraufenthalt offen. Als ausländischer Selbstständiger bist du dort nicht pflichtversichert. Deine deutsche Krankenversicherung endet in der Regel mit dem Wegzug, plane deshalb eine private Krankenversicherung ein.

Steuern in Malaysia 2026
Aufenthalt und Visum
Malaysia

Aufenthalt und Visum

Für kurze Aufenthalte reisen Deutsche ohne Visum nach Malaysia ein, in der Regel für bis zu 90 Tage. Arbeiten darfst du damit nicht. Für einen längeren Aufenthalt gibt es zwei Wege, die für Selbstständige interessant sind.

DE Rantau Nomad Pass: Das Programm der Digitalagentur MDEC richtet sich an Remote-Arbeiter und Freelancer. Nach der FAQ vom August 2026 gelten diese Voraussetzungen:

  • mindestens 18 Jahre alt
  • Jahreseinkommen ab 24.000 USD in Tech- und Digitalberufen, ab 60.000 USD in anderen Berufen
  • als Freelancer: Kundenverträge, die seit mindestens drei Monaten laufen
  • als Angestellter: Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber, der nicht in Malaysia registriert ist
  • Rechnungen oder Gehaltsnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Dokumente auf Englisch oder mit beglaubigter Übersetzung

Der Pass gilt 3 bis 12 Monate und kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Im Haushalt 2027 wurden zwei weitere Jahre für bestehende Inhaber angekündigt. Die Bedingungen dafür stehen noch nicht fest. Ehepartner und Kinder können mitkommen, der Partner darf aber nicht arbeiten.

Malaysia My Second Home (MM2H): Das Langzeitprogramm hat drei Stufen. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Festgeld bei einer malaysischen Bank und der Kauf einer Immobilie, die du zehn Jahre halten musst:

  • Silver: 150.000 USD Festgeld, Immobilie ab 600.000 Ringgit, Pass für 5 Jahre
  • Gold: 500.000 USD Festgeld, Immobilie ab 1 Mio. Ringgit, Pass für 15 Jahre
  • Platinum: 1 Mio. USD Festgeld, Immobilie ab 2 Mio. Ringgit, Pass für 20 Jahre

Du musst dich mindestens 90 Tage im Jahr in Malaysia aufhalten. Bis zur Hälfte des Festgelds kannst du nach der Genehmigung für bestimmte Zwecke abheben, etwa für den Immobilienkauf.

Achtung: Bei Silver und Gold sind geschäftliche Tätigkeiten und Investitionen nach den offiziellen Angaben nicht erlaubt. Nur Platinum gestattet sie. Prüfe vor dem Antrag, ob du dein Online-Business mit deiner Stufe von Malaysia aus führen darfst.

Wegzug aus Deutschland

Ein Visum für Malaysia allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Weil Malaysia Auslandseinkommen von Privatpersonen freistellt, kann es aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG gelten. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Malaysia gilt das DBA vom 23. Februar 2010. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst und welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.

Passt eine US LLC zu Malaysia?

Das hängt vor allem davon ab, wo du arbeitest. Das Territorialprinzip klingt nach einer einfachen Lösung, für ein laufendes Business ist es das aber oft nicht.

Führst du deine US LLC von Malaysia aus, liegt ihr Ort der Geschäftsleitung voraussichtlich in Malaysia. Wie Malaysia die US LLC einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt. Grob gibt es zwei Fälle:

  • Die US LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen. Erbringst du die Arbeit in Malaysia, ist es malaysisches Einkommen und wird nach dem Tarif bis 30 % besteuert, auch wenn das Geld in den USA bleibt.
  • Die US LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Eine Gesellschaft, die von Malaysia aus geleitet wird, kann dort als ansässig gelten. Die Befreiung für Auslandseinkommen gilt für Unternehmen nicht in derselben Form, und der Satz liegt bei 24 %.

Auch für echte Auslandseinkünfte ist offen, ob die Bedingung der Vorbesteuerung im Herkunftsland erfüllt ist, wenn die US LLC in den USA keine Steuer zahlt. Versprechen wie „mit US LLC in Malaysia steuerfrei“ halte ich deshalb für zu einfach. Malaysia passt eher, wenn du viel außerhalb des Landes arbeitest oder vor allem passive Einkünfte hast. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der LHDN.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Malaysia zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Muss ich in Malaysia Steuern zahlen, wenn meine Kunden im Ausland sitzen?

Ja, wenn du die Arbeit in Malaysia erbringst. Dann gilt das Einkommen als malaysisch und wird nach dem normalen Tarif besteuert, egal wo die Kunden sitzen.

Wie lange gilt die Befreiung für Auslandseinkommen?

Für ansässige Privatpersonen nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2036. Ausgenommen ist Einkommen aus einer Personengesellschaft in Malaysia, und es gelten Bedingungen der Steuerbehörde LHDN.

Ab wann bin ich in Malaysia steuerlich ansässig?

In der Regel ab 182 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr. In Sonderfällen kann auch ein kürzerer Aufenthalt reichen.

Welches Einkommen brauche ich für den DE Rantau Nomad Pass?

Mindestens 24.000 USD im Jahr in Tech- und Digitalberufen, mindestens 60.000 USD in anderen Berufen. Prüfe vor dem Antrag die aktuelle FAQ von MDEC.

Darf ich mit MM2H mein Business betreiben?

Nach den offiziellen Angaben erlaubt nur die Stufe Platinum geschäftliche Tätigkeiten. Bei Silver und Gold sind sie ausgeschlossen, kläre das deshalb vor dem Antrag.

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