Auswandern nach Luxemburg
Progressive Steuer bis 42 %, Impatriate-Regime für Angestellte und EU-Anmeldung 2026: der aktuelle Stand.

Warum Luxemburg? Stabiler EU-Standort mit DBA
→ Alle Länder im ÜberblickLuxemburg liegt direkt an der deutschen Grenze, ist EU-Mitglied und hat eines der höchsten Einkommensniveaus Europas. Als Deutscher kannst du ohne Visum dorthin ziehen, und zwischen beiden Ländern gilt ein modernes Doppelbesteuerungsabkommen.
Ein Niedrigsteuerland ist Luxemburg aber nicht. Die Einkommensteuer steigt bis auf 42 %, dazu kommt ein Solidaritätszuschlag. Besteuert wird dein Welteinkommen, ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht. Die einzige zeitlich begrenzte Begünstigung für Zuzügler, das Impatriate-Regime, gilt nur für Angestellte.
Interessant ist Luxemburg deshalb vor allem, wenn du dort angestellt wirst oder eine Gesellschaft mit echter Substanz aufbaust. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Sozialabgaben, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Luxemburg passt.
Luxemburg auf einen Blick
Luxemburg bietet Rechtssicherheit und kurze Wege nach Deutschland, aber keine niedrigen Steuern für Selbstständige. Das sind die wichtigsten Punkte:
Bis 42 % plus Zuschlag
Der Tarif steigt in 23 Stufen bis 42 %. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag von 7 bis 9 %, oben sind es rund 45,8 %.
Impatriate Regime
Neu zugezogene Angestellte ab 75.000 € Grundgehalt versteuern bis zu acht Jahre nur die Hälfte ihres Gehalts.
Welteinkommen
Als Ansässiger versteuerst du alle Einkünfte weltweit. Ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht.
Sozialabgaben
Als Selbstständiger zahlst du rund ein Viertel deines Einkommens, gedeckelt beim Fünffachen des Mindestlohns.
EU ohne Visum
Als Deutscher brauchst du kein Visum. Du meldest dich innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft bei deiner Gemeinde.
DBA mit Deutschland
Es gilt das DBA vom 23. April 2012, seit 2024 mit Änderungsprotokoll. Es regelt, wo du bei zwei Wohnsitzen ansässig bist.
Steuern in Luxemburg 2026
Wann du in Luxemburg ansässig bist
Du bist in Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du dort einen Wohnsitz hast, den du tatsächlich nutzt, oder dich mehr als sechs Monate am Stück im Land aufhältst. Das gilt auch, wenn der Aufenthalt über zwei Kalenderjahre läuft oder kurz unterbrochen wird. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen.
Einkommensteuer: progressiv bis 42 %
Luxemburg hat einen Stufentarif. In Steuerklasse 1 für Alleinstehende bleiben die ersten 13.230 € steuerfrei, danach steigt der Satz in kleinen Schritten von 8 % bis 42 % ab 234.870 €. Auf die Steuer kommt ein Solidaritätszuschlag von 7 %, ab 150.000 € Einkommen von 9 %. Der Spitzensatz liegt damit bei rund 45,8 %. Für Verheiratete gilt Steuerklasse 2 mit Splitting. Eine Reform mit einem einheitlichen Tarif für alle ist ab 2028 geplant.
Arbeit für Kunden im Ausland
Arbeitest du physisch in Luxemburg, entsteht dein Einkommen dort, auch wenn deine Kunden in Deutschland oder anderswo sitzen. Als Einzelunternehmer mit gewerblicher Tätigkeit zahlst du zusätzlich die Gemeindegewerbesteuer mit einem Freibetrag von 40.000 €. Freie Berufe sind davon ausgenommen.
Kapitalerträge
Dividenden aus qualifizierten Gesellschaften sind zur Hälfte steuerfrei. Gewinne aus Aktien bleiben nach sechs Monaten Haltedauer steuerfrei, außer du bist mit mehr als 10 % beteiligt. Der Haushaltsentwurf für 2027 will diese Frist auf zwölf Monate verlängern.
Impatriate-Regime für Angestellte
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Regime für Zuzügler. 50 % der Vergütung sind steuerfrei, berücksichtigt werden höchstens 400.000 € im Jahr. Es gilt im Jahr der Ankunft und in den folgenden acht Jahren. Voraussetzungen sind eine Anstellung als hoch qualifizierter Arbeitnehmer, mindestens 75.000 € Grundgehalt im Jahr und dass du in den fünf Jahren davor weder in Luxemburg steuerpflichtig warst noch dort oder im Umkreis von 150 km um die Grenze gewohnt hast. Für Selbstständige gilt es nicht. Als Deutscher aus dem Grenzgebiet bist du außerdem oft ausgeschlossen.
Gesellschaften
Eine luxemburgische Gesellschaft zahlt 2026 16 % Körperschaftsteuer. Mit Zuschlag und Gemeindegewerbesteuer sind es in Luxemburg-Stadt 23,87 %. Für 2027 plant die Regierung eine Senkung auf 15 %, das Gesetz ist noch im Verfahren.
Sozialabgaben
Als Selbstständiger bist du bei der CCSS versichert. Seit 2026 zahlst du 17 % für die Rente, dazu rund 6 % Krankenversicherung, 1,4 % Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Unfallversicherung und zur Mutualité. Zusammen ist das rund ein Viertel deines Einkommens. Die Grundlage liegt mindestens beim sozialen Mindestlohn von 2.703,74 € im Monat und höchstens beim Fünffachen davon. Für die Pflegeversicherung gibt es keine Obergrenze.


Aufenthalt und Anmeldung
Als EU-Bürger brauchst du für Luxemburg kein Visum. Du meldest deine Ankunft innerhalb von acht Tagen bei der Gemeinde, in der du wohnst. Willst du länger als drei Monate bleiben, registrierst du dich innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft ebenfalls bei der Gemeinde. Die Registrierungsbescheinigung bekommst du direkt bei der Abgabe, sie gilt unbefristet.
Für einen Aufenthalt über drei Monate musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen: Arbeit als Angestellter, Selbstständigkeit oder ausreichende eigene Mittel mit einer Krankenversicherung, die alle Risiken in Luxemburg abdeckt. Ein festes Mindesteinkommen oder eine Mindestinvestition ist für EU-Bürger nicht vorgeschrieben. Du darfst aber nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein.
Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- als Angestellter: unterschriebener Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
- als Selbstständiger: Niederlassungsgenehmigung oder Bestätigung des Wirtschaftsministeriums, dass du keine brauchst, gegebenenfalls Berufszulassung und Kundenverträge
- ohne Erwerbstätigkeit: Nachweis ausreichender Mittel, etwa Kontoauszüge oder Rente, und Krankenversicherung
Achtung: Für gewerbliche, handwerkliche und viele freie Berufe brauchst du eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement). Sie setzt unter anderem eine feste Betriebsstätte in Luxemburg, persönliche Zuverlässigkeit und bei manchen Tätigkeiten eine Qualifikation voraus. Außerdem musst du die Firma vor Ort tatsächlich leiten.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt kannst du ein Daueraufenthaltsrecht bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Ein eigenes Visum für digitale Nomaden bietet Luxemburg nicht an.
Wegzug aus Deutschland
Eine Anmeldung in Luxemburg allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Wegen der Nähe zur Grenze ist das ein häufiger Fehler.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit einem Spitzensatz von rund 45,8 % gilt Luxemburg in der Regel nicht als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG. Nutzt du das Impatriate-Regime, kann darin aber eine Vorzugsbesteuerung liegen. Prüfe das im Einzelfall, wenn du weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast. Auch die Körperschaftsteuer liegt mit rund 23,87 % über der deutschen Grenze von 15 % für eine niedrige Besteuerung von Gesellschaften.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Luxemburg gilt das DBA vom 23. April 2012, angewendet seit 2014. Ein Änderungsprotokoll vom 6. Juli 2023 ist seit dem 29. Dezember 2023 in Kraft und gilt im Wesentlichen ab 2024. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.
Passt eine US LLC zu Luxemburg?
Nur eingeschränkt. Luxemburg besteuert dein Welteinkommen mit hohen Sätzen. Eine US LLC schützt deinen Gewinn nicht vor der luxemburgischen Steuer, wenn du sie von Luxemburg aus führst.
Wie Luxemburg eine US LLC einordnet, ist nicht allgemein festgelegt. Ausländische Rechtsformen werden in der Regel mit luxemburgischen verglichen. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen. Du zahlst die progressive Einkommensteuer bis 42 % plus Zuschlag, Sozialabgaben und bei gewerblicher Tätigkeit die Gemeindegewerbesteuer.
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Liegt ihre zentrale Verwaltung in Luxemburg, gilt sie dort als ansässig und zahlt rund 23,87 % auf den Gewinn. Ausschüttungen an dich werden zusätzlich besteuert.
Die luxemburgischen Regeln zur Hinzurechnung ausländischer Firmengewinne gelten nur für Gesellschaften als Anteilseigner, nicht für Privatpersonen. Das hilft dir aber wenig, wenn die LLC wegen deiner Geschäftsleitung ohnehin in Luxemburg steuerpflichtig wird. Mit den USA hat Luxemburg ein DBA.
Versprechen wie „mit US LLC in Luxemburg steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Oft ist eine luxemburgische Gesellschaft die klarere Lösung. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der luxemburgischen Steuerverwaltung.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Luxemburg zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Ist Luxemburg ein Steuerparadies für Selbstständige?
Nein. Die Einkommensteuer steigt bis 42 % plus Solidaritätszuschlag, dazu kommen rund 25 % Sozialabgaben. Besteuert wird das Welteinkommen.
Kann ich als Selbstständiger das Impatriate-Regime nutzen?
Nein. Es gilt nur für Angestellte mit mindestens 75.000 € Grundgehalt, die neu nach Luxemburg ziehen. Wer in den fünf Jahren davor im Umkreis von 150 km um die Grenze gewohnt hat, ist ausgeschlossen.
Brauche ich als Deutscher ein Visum?
Nein. Du meldest dich innerhalb von acht Tagen bei deiner Gemeinde an und registrierst dich innerhalb von drei Monaten, wenn du länger bleibst.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
2026 sind es 16 %, mit Zuschlag und Gemeindegewerbesteuer in Luxemburg-Stadt 23,87 %. Für 2027 ist eine Senkung um einen Punkt geplant.
Gibt es ein DBA mit Deutschland?
Ja. Es gilt das DBA vom 23. April 2012, ergänzt durch ein Änderungsprotokoll, das seit 2024 angewendet wird.