Auswandern nach Japan
Non-Permanent Resident, Steuern 2026, Nomadenvisum und Business Manager: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Japan? Remittance-Basis für die ersten fünf Jahre
→ Alle Länder im ÜberblickJapan ist sicher, gut organisiert und hat eine hohe Lebensqualität. Steuerlich ist es kein Niedrigsteuerland: Zusammen mit Zuschlag und Einwohnersteuer liegt der Spitzensatz bei knapp 56 %. Für Zuzügler gibt es aber eine Besonderheit, die nur wenige kennen.
Wer nicht japanischer Staatsbürger ist und in den letzten zehn Jahren höchstens fünf Jahre in Japan gelebt hat, gilt als Non-Permanent Resident. Dann versteuerst du Auslandseinkommen nur, soweit es in Japan ausgezahlt oder nach Japan überwiesen wird. Das ist eine zeitlich begrenzte Remittance-Basis.
Für dein laufendes Business ist sie aber kein Freibrief. Arbeit, die du in Japan erbringst, gilt als japanisches Einkommen. Seit Oktober 2025 ist außerdem das Visum für Unternehmer deutlich strenger. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Visa, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Japan passt.
Japan auf einen Blick
Japan ist ein Hochsteuerland, bietet Zuzüglern aber für einige Jahre eine Remittance-Basis für Auslandseinkommen. Das sind die wichtigsten Punkte:
Fünf Jahre Remittance
Als Non-Permanent Resident zahlst du auf Auslandseinkommen nur Steuern, wenn es nach Japan fließt. Das gilt höchstens 5 von 10 Jahren.
Spitzensatz rund 56 %
Die nationale Steuer reicht von 5 bis 45 %, dazu kommen 2,1 % Zuschlag darauf und 10 % Einwohnersteuer. Der Tarif ist also hoch.
Arbeit vor Ort zählt
Was du physisch in Japan erarbeitest, ist japanisches Einkommen. Das gilt auch, wenn Kunden im Ausland sitzen und das Geld dort bleibt.
Nomadenvisum
Bis zu sechs Monate Remote-Arbeit für Kunden im Ausland. Voraussetzung sind mindestens 10 Mio. Yen Jahreseinkommen, keine Verlängerung.
Business Manager
Seit Oktober 2025 brauchst du 30 Mio. Yen Kapital, einen Vollzeitmitarbeiter, ein Büro, Japanischkenntnisse und Erfahrung.
DBA mit Deutschland
Das Abkommen von 2015 ist seit Oktober 2016 in Kraft und gilt seit 2017. Ein Sozialversicherungsabkommen regelt die Rente.
Steuern in Japan 2026
Ansässigkeit
Du bist in Japan ansässig, wenn du dort deinen Wohnsitz hast oder dich mindestens ein Jahr dort aufhältst. Wer mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt einreist und dort wohnt, gilt in der Regel ab dem Zuzug als ansässig. Japan unterscheidet drei Gruppen:
- Permanent Resident: Japaner oder Ausländer mit mehr als fünf Jahren in Japan in den letzten zehn Jahren, besteuert mit dem Welteinkommen
- Non-Permanent Resident: Ausländer mit höchstens fünf Jahren in Japan in den letzten zehn Jahren
- Nicht Ansässiger: besteuert nur mit Einkommen aus Japan
Einkommensteuer
Die nationale Einkommensteuer ist progressiv:
- bis 1,95 Mio. Yen: 5 %
- bis 3,3 Mio. Yen: 10 %
- bis 6,95 Mio. Yen: 20 %
- bis 9 Mio. Yen: 23 %
- bis 18 Mio. Yen: 33 %
- bis 40 Mio. Yen: 40 %
- darüber: 45 %
Auf die Steuer kommt ein Zuschlag von 2,1 %. Dazu zahlst du eine Einwohnersteuer von pauschal 10 % auf das Vorjahreseinkommen. Für viele Dienstleistungen erheben die Präfekturen bei Selbstständigen zusätzlich eine Gewerbesteuer. Gewinne aus Aktien werden in der Regel pauschal mit 20,315 % besteuert.
Neu seit 2026: Die Steuerreform 2026 wurde im März 2026 beschlossen. Ab 2027 gilt ein Zuschlag von 1 % für die Verteidigung, der Wiederaufbauzuschlag sinkt dafür auf 1,1 %. Der Grundfreibetrag steigt. Für sehr hohe Einkommen über 330 Mio. Yen gibt es seit 2025 eine Mindeststeuer.
Die Remittance-Basis für Non-Permanent Residents
Als Non-Permanent Resident versteuerst du alles Einkommen, das nicht aus dem Ausland stammt. Auslandseinkommen wird nur besteuert, soweit es in Japan ausgezahlt oder nach Japan überwiesen wird. Überweisungen aus dem Ausland gelten dabei zuerst als Einkommen aus japanischer Quelle, das im Ausland gezahlt wurde. Gewinne aus Wertpapieren, die du während deiner Zeit in Japan kaufst, sind unabhängig von einer Überweisung steuerpflichtig.
Wichtig für Selbstständige
Arbeitest du physisch in Japan, stammt dein Einkommen grundsätzlich aus japanischer Quelle. Das gilt auch, wenn deine Kunden im Ausland sitzen und das Geld auf einem ausländischen Konto bleibt. Die Remittance-Basis hilft dir dann nicht. Sie lohnt sich vor allem für Kapitalerträge und Einkommen aus Tätigkeiten außerhalb Japans.
Sozialversicherung
Wer länger als drei Monate in Japan lebt, muss sich in der Regel in der staatlichen Krankenversicherung und der staatlichen Rentenversicherung anmelden. Selbstständige zahlen in die nationale Krankenversicherung nach Einkommen und in die Rentenversicherung einen festen Monatsbeitrag. Das Abkommen zwischen Deutschland und Japan gilt nur für die Rentenversicherung.

Aufenthalt und Visum
Als Deutscher darfst du ohne Visum als Tourist nach Japan einreisen und bis zu 90 Tage bleiben, mit Verlängerung bis zu sechs Monate. Arbeiten darfst du als Tourist nicht. Für Selbstständige sind zwei Wege besonders relevant.
Digital Nomad (Designated Activities): Seit 2024 kannst du bis zu sechs Monate von Japan aus remote arbeiten, für einen Arbeitgeber im Ausland oder für eigene Kunden im Ausland. Deutschland gehört zu den berechtigten Ländern. Die Voraussetzungen der Einwanderungsbehörde:
- Jahreseinkommen von mindestens 10 Mio. Yen zum Zeitpunkt des Antrags
- private Krankenversicherung für den Aufenthalt mit mindestens 10 Mio. Yen Deckung für Behandlungen
- keine Arbeit für japanische Kunden oder Arbeitgeber
Eine Verlängerung gibt es nicht, und du bekommst keine Residence Card. Danach musst du sechs Monate warten, bevor du erneut beantragen kannst. Für einen dauerhaften Umzug ist das Visum deshalb nicht gedacht.
Business Manager: Wer in Japan ein Unternehmen gründet und führt, braucht diesen Aufenthaltsstatus. Neu seit 16. Oktober 2025 gelten deutlich strengere Kriterien:
- Kapital oder Investition von mindestens 30 Mio. Yen statt bisher 5 Mio. Yen
- mindestens ein Vollzeitmitarbeiter mit japanischer Staatsangehörigkeit oder bestimmtem Daueraufenthalt
- Japanischkenntnisse auf Niveau B2 (etwa JLPT N2) bei dir oder einem Vollzeitmitarbeiter
- ein passender Masterabschluss oder mindestens drei Jahre Erfahrung in der Unternehmensführung
- ein von einer zugelassenen Fachperson geprüfter Businessplan
- ein eigenes Büro, die Wohnung reicht in der Regel nicht
Für bestehende Visa gelten Übergangsregeln für Verlängerungen bis Oktober 2028. Bei Verlängerungen prüft die Behörde außerdem, ob Steuern und Sozialabgaben bezahlt sind.
Daueraufenthalt: Eine Permanent Residence setzt in der Regel zehn Jahre Aufenthalt voraus. Mit dem punktebasierten Status Highly Skilled Professional geht es schneller. Prüfe die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag bei der Immigration Services Agency.
Wegzug aus Deutschland
Ein Visum für Japan allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Mit dem Nomadenvisum für sechs Monate wirst du meist gar nicht in Japan ansässig.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit seinem hohen Tarif ist Japan im Normalfall kein Niedrigsteuerland. Die Remittance-Basis für Non-Permanent Residents kann aber als Vorzugsbesteuerung im Sinne von § 2 AStG gelten. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte dann bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern. Prüfe das im Einzelfall.
Doppelbesteuerungsabkommen: Das DBA zwischen Deutschland und Japan wurde am 17. Dezember 2015 unterzeichnet, ist seit dem 28. Oktober 2016 in Kraft und wird seit dem 1. Januar 2017 angewendet. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.
Passt eine US LLC zu Japan?
Eher selten, wenn du in Japan lebst und dort arbeitest. Japan behandelt eine US LLC anders als viele andere Länder.
Die japanische Steuerbehörde NTA sieht eine US LLC grundsätzlich als ausländische Kapitalgesellschaft an, auch wenn sie in den USA transparent ist. Steuerlich ansässig ist eine Gesellschaft in Japan nur mit Sitz dort, der Ort der Leitung entscheidet nicht. Das hat Folgen:
- Betriebsstätte: Führst du die LLC von deiner Wohnung oder einem Büro in Japan aus, kann sie dort eine Betriebsstätte haben. Gewinne, die darauf entfallen, versteuert sie in Japan mit Körperschaftsteuer.
- Hinzurechnung (CFC-Regeln): Japan rechnet Ansässigen Gewinne niedrig besteuerter Auslandsgesellschaften zu, wenn sie mindestens 10 % halten. Eine US LLC ohne eigene Steuer liegt unter der Grenze von 20 %. Wird sie nicht in den USA geleitet und hat dort keine Substanz, kann ihr ganzer Gewinn dir zugerechnet werden.
Die Remittance-Basis schützt dich davor nicht verlässlich. Versprechen wie „mit US LLC in Japan steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Japan passt eher, wenn du dort ehrlich versteuern willst oder nur für einige Monate mit dem Nomadenvisum kommst. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer Auskunft der NTA.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Japan zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Wer ist in Japan Non-Permanent Resident?
Ansässige ohne japanische Staatsangehörigkeit, die in den letzten zehn Jahren insgesamt höchstens fünf Jahre in Japan gelebt haben. Danach wirst du mit deinem Welteinkommen besteuert.
Muss ich in Japan Steuern zahlen, wenn meine Kunden im Ausland sitzen?
In der Regel ja, wenn du in Japan ansässig bist und die Arbeit dort erbringst. Dann gilt das Einkommen als japanisch, die Remittance-Basis hilft nicht.
Kann ich mit dem Nomadenvisum dauerhaft in Japan leben?
Nein. Es gilt höchstens sechs Monate, wird nicht verlängert und setzt mindestens 10 Mio. Yen Jahreseinkommen voraus. Danach musst du sechs Monate warten.
Was hat sich beim Business-Manager-Visum geändert?
Seit Oktober 2025 brauchst du 30 Mio. Yen Kapital, einen Vollzeitmitarbeiter, ein Büro, Japanisch auf Niveau B2 bei dir oder im Team und Erfahrung in der Unternehmensführung.
Wie sieht Japan meine US LLC?
Grundsätzlich als ausländische Kapitalgesellschaft. Führst du sie aus Japan, drohen eine Betriebsstätte in Japan und die Zurechnung ihrer Gewinne über die CFC-Regeln.