Auswandern nach Italien
Steuern 2026, Forfettario, Flat Tax für Neuansässige und Anmeldung als EU-Bürger: was du wissen musst.

Warum Italien? Lebensqualität, hohe Steuern und Sonderregime
→ Alle Länder im ÜberblickItalien reizt viele Selbstständige: Das Land ist EU-Mitglied, bezahlt wird in Euro, und als deutscher Staatsbürger brauchst du kein Visum. Dazu kommen Klima, Küche, Kultur und kurze Wege zurück nach Deutschland.
Steuerlich ist Italien kein Niedrigsteuerland. Der normale Tarif reicht bis 43 %, dazu kommen regionale und kommunale Zuschläge. Interessant wird Italien durch mehrere Sonderregime: das Regime forfettario mit 15 % für kleinere Selbstständige, die Pauschalsteuer für Neuansässige auf Auslandseinkünfte, das impatriati-Regime für Zuzügler und eine 7-%-Steuer für Rentner im Süden.
Jedes dieser Regime hat enge Voraussetzungen, und nicht jedes passt zu einem Onlinebusiness. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: wann du ansässig wirst, welche Regime es gibt, wie die Anmeldung läuft und was das alles für deine US LLC bedeutet.
Italien auf einen Blick
Italien ist ein Hochsteuerland mit mehreren Sonderregimen für Zuzügler. Das sind die wichtigsten Punkte, bevor du planst:
Tarif bis 43 %
Ohne Sonderregime gilt 2026 ein Tarif von 23 %, 33 % und 43 %. Dazu kommen regionale und kommunale Zuschläge.
Forfettario mit 15 %
Bis 85.000 € Umsatz zahlst du 15 % auf einen pauschal ermittelten Gewinn. Neugründer zahlen fünf Jahre lang nur 5 %.
Flat Tax 300.000 €
Neuansässige können ihre Auslandseinkünfte mit einer festen Jahressteuer abgelten. Für Zuzüge ab 2026 beträgt sie 300.000 €.
Impatriati 50 %
Wer zuzieht und in Italien arbeitet, versteuert fünf Jahre lang nur die Hälfte seines Arbeits- oder Freiberufler-Einkommens.
Ab 183 Tagen ansässig
Präsenz, Wohnsitz, Lebensmittelpunkt oder Meldeadresse für den größeren Teil des Jahres reichen. Es zählt dann das ganze Jahr.
DBA mit Deutschland
Zwischen Deutschland und Italien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen ansässig bist.
Steuern in Italien 2026
Wann du in Italien steuerlich ansässig bist
Seit 2024 gelten neue Regeln. Ansässig bist du, wenn du für den größeren Teil des Jahres, also mehr als 183 Tage, eine dieser Bedingungen erfüllst:
- physische Präsenz in Italien, auch angefangene Tage zählen
- Wohnsitz, also dein gewöhnlicher Aufenthalt in Italien
- Domizil, also der Mittelpunkt deiner persönlichen und familiären Beziehungen
Bist du im Melderegister einer Gemeinde eingetragen, wird die Ansässigkeit vermutet. Diese Vermutung kannst du seit 2024 widerlegen. Italien kennt kein geteiltes Steuerjahr: Bist du ansässig, giltst du es für das ganze Kalenderjahr. Im Jahr des Umzugs aus Deutschland hilft hier das DBA.
Einkommensteuer (IRPEF)
Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. 2026 gilt dieser Tarif:
- bis 28.000 €: 23 %
- bis 50.000 €: 33 %
- über 50.000 €: 43 %
Dazu kommen ein regionaler Zuschlag von rund 1,2 % bis 3,3 % und ein kommunaler Zuschlag von meist bis 0,8 %. Auf ausländische Finanzanlagen fällt zusätzlich eine Vermögensteuer von 0,2 % an, auf ausländische Immobilien 1,06 %.
Regime forfettario für Selbstständige
Bis 85.000 € Umsatz im Jahr kannst du das Regime forfettario wählen. Der Gewinn wird pauschal mit einem Prozentsatz des Umsatzes angesetzt, bei vielen freien Berufen 78 %. Darauf zahlst du 15 %. Wer in den drei Jahren davor keine selbstständige Tätigkeit hatte, zahlt in den ersten fünf Jahren 5 %. Über 100.000 € Umsatz fällst du sofort aus dem Regime. Ausgeschlossen ist es unter anderem, wenn du eine Gesellschaft mit verwandter Tätigkeit kontrollierst.
Flat Tax für Neuansässige
Warst du in neun der letzten zehn Jahre nicht in Italien ansässig, kannst du deine ausländischen Einkünfte mit einer festen Jahressteuer abgelten. Für Zuzüge ab 2026 beträgt sie 300.000 €, für jedes einbezogene Familienmitglied 50.000 €. Das Regime gilt bis zu 15 Jahre. Italienische Einkünfte werden normal besteuert.
Impatriati-Regime
Ziehst du nach mindestens drei Jahren im Ausland zu und arbeitest überwiegend in Italien, sind fünf Jahre lang 50 % deines Einkommens steuerfrei, mit minderjährigem Kind 60 %. Begünstigt sind bis 600.000 € im Jahr. Das gilt für Arbeitslohn und freiberufliche Einkünfte, nicht für Gewinne aus einem Gewerbe. Du brauchst eine hohe Qualifikation, etwa einen Hochschulabschluss, und musst mindestens vier Jahre bleiben.
7 % für Rentner im Süden
Beziehst du eine ausländische Rente und ziehst in eine kleine Gemeinde in Süditalien, etwa auf Sizilien, Sardinien oder in Apulien, zahlst du zehn Jahre lang 7 % auf alle ausländischen Einkünfte. Seit 2026 gilt das für Gemeinden bis 30.000 Einwohner.
Sozialversicherung
Freiberufler ohne eigene Berufskasse zahlen in die Gestione separata der INPS, rund 26 % des Gewinns. Für Gewerbetreibende gelten eigene Kassen mit Mindestbeiträgen.


Aufenthalt und Anmeldung
Als deutscher Staatsbürger brauchst du für Italien kein Visum. Du darfst dort leben und selbstständig arbeiten. In den ersten drei Monaten reicht dein Personalausweis oder Reisepass.
Bleibst du länger, meldest du dich beim Melderegister deiner Gemeinde an, der Anagrafe. Voraussetzung ist, dass du arbeitest oder selbstständig bist oder ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung hast. Die Gemeinde prüft deine Adresse in der Regel vor Ort.
Diese Schritte stehen in der Regel an:
- Codice fiscale: die italienische Steuernummer, nötig für Mietvertrag, Konto und Anmeldung.
- Iscrizione anagrafica: die Eintragung als Einwohner bei der Gemeinde.
- Partita IVA: die Anmeldung deiner Tätigkeit bei der Agenzia delle Entrate. Hier wählst du auch das Regime forfettario.
- INPS: die Anmeldung bei der Sozialversicherung.
- Krankenversicherung: Mit der Anmeldung kannst du dich beim staatlichen Gesundheitsdienst eintragen.
Typische Unterlagen sind Ausweis, Mietvertrag oder Kaufvertrag, ein Nachweis deiner Tätigkeit oder deiner Mittel und ein Nachweis der Krankenversicherung. Die genaue Liste kann je nach Gemeinde abweichen.
Daueraufenthalt: Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt erhältst du auf Antrag eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht.
Visa für Nicht-EU-Bürger: Das Digital-Nomad-Visum setzt unter anderem ein Jahreseinkommen von rund 28.000 € und eine hohe Qualifikation voraus. Die Wahlresidenz richtet sich an Menschen, die von passivem Einkommen leben. Für Deutsche spielen beide Wege keine Rolle.
Wichtig: Die Anmeldung bei der Gemeinde regelt deinen Aufenthalt. Sie macht dich aber auch steuerlich zum Ansässigen, solange du nicht das Gegenteil beweist.
Wegzug aus Deutschland
Eine Anmeldung in Italien allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Italien gilt das DBA vom 18. Oktober 1989. Hast du in beiden Ländern eine Wohnung, entscheidet es nach festen Kriterien, wo du ansässig bist, etwa nach dem Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Ein sauberer Wegzug ist trotzdem der sicherere Weg.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit dem normalen Tarif gilt Italien nicht als Niedrigsteuerland. Nutzt du aber die Flat Tax für Neuansässige oder ein anderes Sonderregime, kann Deutschland darin eine Vorzugsbesteuerung sehen. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte dann bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG). Prüfe diesen Punkt, bevor du ein Sonderregime wählst.
Passt eine US LLC zu Italien?
In Italien ist das schwierig, und ich will dir hier nichts schönreden.
Führst du deine US LLC von Italien aus, liegt ihr Ort der Geschäftsleitung voraussichtlich in Italien. Seit 2024 gilt eine Gesellschaft dort als ansässig, wenn die strategischen Entscheidungen oder die laufende Geschäftsführung in Italien stattfinden. Wie Italien eine US LLC einordnet, ist nicht ausdrücklich geregelt. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Dann zahlt sie italienische Körperschaftsteuer von 24 % und die regionale Wertschöpfungsteuer IRAP von regulär 3,9 %. Ausschüttungen an dich werden mit 26 % besteuert.
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann ist ihr Gewinn dein eigenes Einkommen, mit Tarif bis 43 %, Zuschlägen und Sozialabgaben.
Die Flat Tax für Neuansässige hilft meist nicht, weil sie nur ausländische Einkünfte erfasst. Arbeit, die du in Italien erledigst, führt zu italienischen Einkünften. Das Regime forfettario ist ausgeschlossen, wenn du eine Gesellschaft mit verwandter Tätigkeit kontrollierst. Und die italienischen Regeln gegen niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften können auch Privatpersonen treffen.
Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der Agenzia delle Entrate.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Italien zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutscher ein Visum für Italien?
Nein. Als EU-Bürger darfst du in Italien leben und arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, meldest du dich beim Melderegister deiner Gemeinde an.
Kann ich als Onlineselbstständiger das Regime forfettario nutzen?
Ja, wenn dein Umsatz unter 85.000 € liegt und kein Ausschlussgrund greift. Du zahlst dann 15 % auf einen pauschal ermittelten Gewinn, als Neugründer fünf Jahre lang 5 %.
Für wen lohnt sich die Flat Tax für Neuansässige?
Vor allem für Menschen mit sehr hohen ausländischen Einkünften, etwa aus Vermögen. Für Zuzüge ab 2026 kostet sie 300.000 € im Jahr und gilt nur für Einkünfte aus dem Ausland.
Wie viele Tage muss ich in Italien verbringen?
Ansässig bist du, wenn du für den größeren Teil des Jahres in Italien bist, dort wohnst, deinen Lebensmittelpunkt hast oder gemeldet bist. Dann giltst du für das ganze Kalenderjahr als ansässig.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien?
Ja, das Abkommen von 1989. Es regelt unter anderem, in welchem Land du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst und welches Land welche Einkünfte besteuern darf.