Auswandern nach Dänemark
Welteinkommen, Steuersätze bis 60,5 % und das Expat-Regime 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Dänemark? EU-Nachbar mit hohen Steuern
→ Alle Länder im ÜberblickDänemark liegt direkt an der deutschen Grenze, ist EU-Mitglied und gilt als sehr gut organisiert: Behörden arbeiten digital, Gesundheitssystem und soziale Absicherung werden über Steuern finanziert. Als Deutscher kannst du ohne Visum hinziehen und dort ein Business anmelden.
Ein Steuervorteil ist Dänemark für Selbstständige aber nicht. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen, und der Grenzsteuersatz liegt 2026 bei bis zu 60,5 %. Es gibt weder ein Territorialprinzip noch einen Non-Dom-Status. Die einzige Begünstigung für Zuzügler, die Forskerordningen, gilt nur für Angestellte eines dänischen Arbeitgebers.
Interessant ist Dänemark deshalb vor allem, wenn dir Lebensqualität, Nähe zu Deutschland oder ein Job mit Expat-Regime wichtiger sind als niedrige Steuern. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Expat-Regime, Anmeldung als EU-Bürger, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Dänemark passt.
Dänemark auf einen Blick
Dänemark besteuert dein Welteinkommen mit einem der höchsten Tarife in Europa, bietet dafür aber ein dichtes Sozialsystem. Das sind die wichtigsten Punkte:
Welteinkommen
Als Ansässiger versteuerst du alle Einkünfte weltweit. Ein Territorialprinzip oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht.
Bis zu 60,5 % Steuer
Arbeitsmarktbeitrag, Gemeinde- und Staatssteuer ergeben 2026 einen Grenzsteuersatz von bis zu 60,5 %.
22 % für Firmen
Eine ApS zahlt 22 % Körperschaftsteuer. Ausschüttungen kosten dich 27 % bis 79.400 DKK im Jahr, darüber 42 %.
Expat-Regime 7 Jahre
Bis zu 7 Jahre 32,84 % auf das Gehalt. Nur für Angestellte eines dänischen Arbeitgebers, nicht für Selbstständige.
EU ohne Visum
Als Deutscher brauchst du kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate, beantragst du bei SIRI eine EU-Aufenthaltsbescheinigung.
DBA mit Deutschland
Es gilt das DBA vom 22. November 1995. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst.
Steuern in Dänemark 2026
Wann du in Dänemark ansässig bist
Du wirst in Dänemark voll steuerpflichtig, sobald du dort eine Wohnung hast, sie also kaufst oder mietest, und dich nicht nur urlaubsweise im Land aufhältst. Ohne Wohnung reicht ein Aufenthalt von sechs Monaten am Stück, kurze Urlaubsreisen ins Ausland unterbrechen diese Frist nicht. Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit dem Tag deines Zuzugs. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen.
Einkommensteuer: Arbeitsmarktbeitrag, Gemeinde und Staat
Auf dein Einkommen aus Arbeit zahlst du zuerst 8 % Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag). Auf den Rest kommen 2026:
- Gemeindesteuer: im Durchschnitt rund 25 %, je nach Gemeinde
- Bundskat: 12,01 % oberhalb des persönlichen Freibetrags
- Mellemskat: 7,5 % ab 641.200 DKK
- Topskat: 7,5 % ab 777.900 DKK
- Toptopskat: 5 % ab 2.592.700 DKK
Die Grenzen gelten für das Einkommen nach Abzug des Arbeitsmarktbeitrags. Ein Steuerdeckel begrenzt die Belastung. Mit Arbeitsmarktbeitrag liegt der höchste Grenzsteuersatz bei rund 60,5 %. Mitglieder der Volkskirche zahlen zusätzlich Kirchensteuer.
Neu seit 2026: Die frühere einstufige Topskat wurde durch die drei Stufen Mellemskat, Topskat und Toptopskat ersetzt. Für mittlere Einkommen sinkt die Belastung dadurch leicht, für sehr hohe Einkommen steigt sie.
Selbstständige und Gesellschaften
Als Einzelunternehmer versteuerst du deinen Gewinn grundsätzlich wie ein Gehalt. Mit der Unternehmerregelung (virksomhedsordning) kannst du Gewinne, die du nicht privat entnimmst, vorläufig mit 22 % versteuern. Bei der Entnahme fällt dann die normale Einkommensteuer an. Voraussetzung ist eine saubere Trennung von privaten und betrieblichen Konten.
Eine dänische Kapitalgesellschaft (ApS oder A/S) zahlt 22 % Körperschaftsteuer. Dividenden und Kursgewinne aus Aktien versteuerst du als Privatperson mit 27 % bis 79.400 DKK im Jahr, für Ehepaare bis 158.800 DKK, darüber mit 42 %.
Arbeit vor Ort für Kunden im Ausland
Arbeitest du in Dänemark, ist der Gewinn dort steuerpflichtig, auch wenn deine Kunden in Deutschland oder den USA sitzen und das Geld auf ein ausländisches Konto fließt. Es gibt keine Befreiung für Auslandsumsätze.
Forskerordningen: das Expat-Regime
Forscher und gut bezahlte Fachkräfte, die neu von einem dänischen Arbeitgeber angestellt werden, zahlen bis zu sieben Jahre lang pauschal 32,84 % auf ihr Gehalt, also 27 % plus Arbeitsmarktbeitrag. Für neue Anstellungen ab 2026 muss das garantierte Monatsgehalt mindestens 65.400 DKK betragen. Du darfst in den letzten zehn Jahren nicht in Dänemark steuerpflichtig gewesen sein, und die Regelung gibt es nur einmal im Leben. Andere Einkünfte werden normal besteuert.
Wichtig: Für Selbstständige ist die Regelung nicht nutzbar. Du darfst in den letzten fünf Jahren weder an der Leitung noch an der Kontrolle des Arbeitgebers beteiligt gewesen sein. Dich über deine eigene Firma anzustellen, funktioniert deshalb nicht.
Sozialversicherung
Gesundheit, Rente und viele Sozialleistungen finanziert Dänemark über Steuern. Eigene Sozialabgaben sind gering: Neben dem Arbeitsmarktbeitrag von 8 % zahlen Angestellte einen kleinen festen Betrag zur Zusatzrente ATP. Eine Arbeitslosenversicherung über eine A-kasse ist freiwillig. Eine Vermögensteuer gibt es nicht, die Umsatzsteuer liegt bei 25 %.


Aufenthalt und Anmeldung
Als EU-Bürger brauchst du für Dänemark kein Visum. Bis zu drei Monate darfst du ohne weitere Formalitäten bleiben. Willst du länger bleiben, beantragst du bei der Behörde für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) eine EU-Aufenthaltsbescheinigung. Sie ist unbefristet, solange du die Voraussetzungen erfüllst.
Als Grundlage kommen unter anderem eine Anstellung, eine Selbstständigkeit oder ausreichende eigene Mittel in Frage. Ein festes Mindesteinkommen oder eine Mindestinvestition schreibt Dänemark für EU-Bürger nicht vor. Als Selbstständiger musst du aber zeigen, dass du ein echtes, in Dänemark registriertes Business führst, das wirtschaftliches Risiko trägt und tatsächlich Arbeit in nennenswertem Umfang umfasst. Die Rechtsform ist egal.
Diese Unterlagen brauchst du als Selbstständiger unter anderem:
- Reisepass oder Personalausweis
- Budget für das erste Jahr oder Jahresabschluss, wenn das Business schon länger läuft
- Nachweis der Registrierung bei der dänischen Unternehmensbehörde (CVR)
- Unterlagen zur Umsatzsteuer, Kontoauszüge des Geschäftskontos und Rechnungen
- Mietvertrag oder anderer Nachweis, wo das Business betrieben wird
Du stellst den Antrag online mit dem Formular OD1A und erscheinst dann innerhalb von 30 Tagen persönlich bei einer SIRI-Stelle, etwa in Kopenhagen, Aarhus, Odense, Aalborg, Esbjerg oder Sønderborg. Sonst gilt der Antrag als zurückgezogen. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu zwei Monate.
Mit der Aufenthaltsbescheinigung meldest du dich bei deiner Gemeinde an und bekommst eine CPR-Nummer. Sie brauchst du für Bank, Gesundheitssystem und Steuerbehörde. Ist dein Business noch im Aufbau, kann ein Antrag auf Basis ausreichender eigener Mittel einfacher sein.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt nach EU-Recht kannst du ein Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Wegzug aus Deutschland
Eine Anmeldung in Dänemark allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Gerade bei einem Umzug ins Grenzgebiet solltest du darauf achten.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Dänemark gilt das DBA vom 22. November 1995, angewendet seit 1997. Es regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst, und verteilt die Besteuerungsrechte. Prüfe den aktuellen Stand in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten, auch beim Umzug in ein EU-Land.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Dänemark ist kein Niedrigsteuerland. Die Einkommensteuer liegt in der Regel nicht unter zwei Dritteln der deutschen Belastung, und auch die Körperschaftsteuer von 22 % liegt über der deutschen Grenze von 15 % für eine niedrige Besteuerung. § 2 AStG spielt deshalb normalerweise keine Rolle.
Dänemark und Deutschland tauschen Daten zu Finanzkonten automatisch aus. Konten in Dänemark sind für das deutsche Finanzamt also sichtbar.
Passt eine US LLC zu Dänemark?
Kaum, wenn du in Dänemark lebst und dort arbeitest. Dänemark besteuert dein Welteinkommen, und eine US LLC schützt deinen Gewinn nicht vor der dänischen Steuer.
Dänemark ordnet ausländische Gesellschaften nach eigenen Kriterien ein, etwa Haftung und Gewinnverteilung. Wie deine US LLC eingestuft wird, hängt deshalb vom Einzelfall und vom Operating Agreement ab. Grob gibt es zwei Fälle:
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Du zahlst die normale Einkommensteuer von bis zu 60,5 %, gegebenenfalls über die Unternehmerregelung.
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Führst du sie von Dänemark aus, liegt ihre tatsächliche Geschäftsleitung dort, und sie wird in Dänemark mit 22 % körperschaftsteuerpflichtig. Ausschüttungen an dich kosten weitere 27 % bis 42 %.
Achtung: Dänemark hat auch für Privatpersonen Regeln zur Hinzurechnung ausländischer Firmengewinne. Kontrollierst du eine niedrig besteuerte Auslandsgesellschaft mit überwiegend passiven Einkünften, etwa Zinsen oder Lizenzen, wird dir dieser Gewinn direkt zugerechnet.
Versprechen wie „mit US LLC in Dänemark steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Oft ist eine dänische ApS oder ein Einzelunternehmen die klarere Lösung. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft (bindende svar) der dänischen Steuerbehörde.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Dänemark zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Gilt in Dänemark das Territorialprinzip?
Nein. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Das DBA mit Deutschland kann die Besteuerung zwischen beiden Ländern aufteilen.
Kann ich als Selbstständiger die Forskerordningen nutzen?
Nein. Sie gilt nur für Angestellte eines dänischen Arbeitgebers mit mindestens 65.400 DKK Monatsgehalt. Wer an Leitung oder Kontrolle des Arbeitgebers beteiligt ist, ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?
Mit Arbeitsmarktbeitrag liegt der höchste Grenzsteuersatz 2026 bei rund 60,5 %. Er greift ab einem Einkommen von 2.592.700 DKK nach Arbeitsmarktbeitrag.
Brauche ich als Deutscher ein Visum?
Nein. Bleibst du länger als drei Monate, beantragst du bei SIRI eine EU-Aufenthaltsbescheinigung und meldest dich danach bei der Gemeinde für die CPR-Nummer an.
Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und Dänemark?
Ja. Es gilt das Abkommen vom 22. November 1995. Es regelt unter anderem die Ansässigkeit bei zwei Wohnsitzen.