Auswandern nach Bulgarien

10 % Flat Tax, Euro seit 2026 und Anmeldung als EU-Bürger: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Bulgarien? Niedrige Steuern mitten in der EU

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Bulgarien hat eine der niedrigsten Einkommensteuern in der EU. Auf fast alle Einkünfte zahlst du pauschal 10 %, Firmen ebenfalls 10 %, Dividenden nach aktuellem Stand 5 %. Seit dem 1. Januar 2026 zahlst du dort in Euro. Als deutscher Staatsbürger brauchst du kein Visum.

Ein Sonderregime oder einen Non-Dom-Status gibt es nicht. Das macht Bulgarien einfacher als viele andere Länder: Der niedrige Satz gilt für alle, auf dein Welteinkommen. Dafür musst du wirklich dort leben. Ein Briefkasten reicht nicht.

Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: wann du ansässig wirst, wie Selbstständige besteuert werden, was an Sozialabgaben anfällt, wie die Anmeldung läuft und was das alles für deine US LLC bedeutet. Und auch, warum Bulgarien aus deutscher Sicht als Niedrigsteuerland gilt.

Bulgarien auf einen Blick

Bulgarien setzt auf niedrige Pauschalsätze statt auf Sonderregime. Das sind die wichtigsten Punkte, bevor du planst:

10 % Flat Tax

Auf fast alle Einkünfte gilt ein einheitlicher Satz von 10 %, ohne Stufentarif und ohne Solidaritätszuschlag.

25 % Kostenpauschale

Als Freiberufler ziehst du pauschal 25 % deiner Einnahmen als Kosten ab, ohne Belege. Versteuert werden also nur 75 %.

10 % für Firmen

Auch die Körperschaftsteuer liegt bei 10 %. Ausschüttungen an dich werden nach aktuellem Stand mit 5 % besteuert.

Gedeckelte Abgaben

Sozialabgaben zahlst du auf ein Einkommen zwischen einer Mindest- und einer Höchstgrenze. Über der Grenze fällt nichts mehr an.

Euro seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Euro offizielle Währung in Bulgarien und ersetzt den Lew. Ein Wechselkursrisiko entfällt.

Kein Visum nötig

Als EU-Bürger darfst du in Bulgarien leben und arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, lässt du dich bei der Migrationsbehörde registrieren.

Bulgarien

Steuern in Bulgarien 2026

Wann du in Bulgarien steuerlich ansässig bist

Ansässig bist du, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Du hältst dich in einem Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 183 Tage in Bulgarien auf. Die Ansässigkeit gilt dann für das Kalenderjahr, in dem der 183. Tag überschritten wird.
  • Der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt in Bulgarien, also deine persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen.
  • Du hast eine ständige Adresse in Bulgarien und dein Lebensmittelpunkt liegt ebenfalls dort.

Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, gehen dessen Regeln zur Ansässigkeit vor.

Einkommensteuer: 10 % auf fast alles

Bulgarien hat keinen Stufentarif. Für fast alle Einkünfte gilt ein Satz von 10 %. Das betrifft Gehalt, Einkünfte aus Selbstständigkeit, Mieten und Veräußerungsgewinne. Die Steuererklärung gibst du bis zum 30. April des Folgejahres ab.

Pauschaler Kostenabzug für Freiberufler

Als Freiberufler oder Selbstständiger mit persönlichen Dienstleistungen ziehst du pauschal 25 % deiner Einnahmen als Kosten ab, ohne Belege. Bei Lizenzeinnahmen sind es 40 %. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung kannst du zusätzlich abziehen. Die Einkommensteuer liegt damit bei höchstens 7,5 % deiner Einnahmen.

Dividenden, Zinsen und Firmen

  • Dividenden: nach aktuellem Stand 5 % als Abgeltungsteuer. Eine Erhöhung auf 10 % war für 2026 geplant, wurde aber nicht umgesetzt.
  • Zinsen auf Bankkonten in der EU und im EWR sind steuerfrei. Zinsen von Konten außerhalb davon werden mit 10 % besteuert.
  • Körperschaftsteuer: 10 % auf den Gewinn.

Sozialversicherung

Als Selbstständiger zahlst du 27,8 % für Rente und Krankenversicherung. Mit der freiwilligen Absicherung für Krankheit und Mutterschaft sind es 31,3 %. Die Beiträge berechnen sich auf ein Einkommen zwischen einer Mindest- und einer Höchstgrenze. Seit dem 1. August 2026 liegt die Mindestgrenze bei 620,20 € und die Höchstgrenze bei 2.300 € im Monat. Damit zahlst du ohne die freiwillige Absicherung höchstens rund 640 € im Monat, egal wie viel du verdienst.

Neu seit 2026: Bulgarien hat den Euro eingeführt. Steuern und Beiträge werden seit dem 1. Januar 2026 in Euro gezahlt.

Steuern in Bulgarien 2026
Aufenthalt und Anmeldung
Bulgarien

Aufenthalt und Anmeldung

Als deutscher Staatsbürger brauchst du für Bulgarien kein Visum. Du darfst dort leben und als Selbstständiger arbeiten. Für die ersten drei Monate reicht dein Personalausweis oder Reisepass.

Willst du länger bleiben, beantragst du die Bescheinigung über den längerfristigen Aufenthalt für EU-Bürger. Zuständig ist die Migrationsdirektion des Innenministeriums oder die Migrationsstelle deiner regionalen Polizeidirektion. Du stellst den Antrag persönlich. Voraussetzung ist, dass du arbeitest oder selbstständig bist oder ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung hast.

Diese Unterlagen brauchst du in der Regel:

  • Kopie deines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis deiner Tätigkeit, oder bei Selbstversorgern Erklärung, Krankenversicherung und Nachweis ausreichender Mittel
  • Nachweis deiner Adresse: Eigentumsnachweis oder Mietvertrag
  • bei Miete zusätzlich eine notariell beglaubigte Erklärung des Eigentümers, dass du die Adresse nutzen darfst
  • Nachweis über die bezahlte Gebühr

Die Bescheinigung gilt bis zu fünf Jahre. Mit ihr bekommst du auch deine persönliche Nummer für Ausländer, die du für Konto, Verträge und Steuern brauchst. Danach meldest du deine Tätigkeit an: Freiberufler lassen sich im BULSTAT-Register eintragen und melden sich bei der Steuer- und Sozialversicherungsbehörde NAP an.

Wichtig: Der notariell beglaubigte Nachweis des Vermieters ist in der Praxis oft der Punkt, an dem es hakt. Kläre ihn schon beim Abschluss des Mietvertrags.

Daueraufenthalt: Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt kannst du die Bescheinigung über den Daueraufenthalt beantragen. Sie gilt zehn Jahre.

Die Anmeldung regelt nur deinen Aufenthalt. Ob du steuerlich ansässig bist, entscheidet sich nach den Steuerregeln oben.

Wegzug aus Deutschland

Eine Registrierung in Bulgarien allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit 10 % Einkommensteuer liegt Bulgarien deutlich unter zwei Dritteln der deutschen Belastung. Aus deutscher Sicht gilt Bulgarien deshalb in aller Regel als Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 AStG. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern. Auch die bulgarische Körperschaftsteuer von 10 % liegt unter der deutschen Grenze von 25 % für eine niedrige Besteuerung von Gesellschaften. Plane diesen Punkt vor dem Umzug ein.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Bulgarien gilt das DBA vom 25. Januar 2010. Ein Änderungsprotokoll von 2022 gilt seit 2024 und enthält eine Regel gegen Gestaltungen, die vor allem dem Steuervorteil dienen. Das Abkommen regelt unter anderem, wo du bei zwei Wohnsitzen als ansässig giltst.

Passt eine US LLC zu Bulgarien?

Ehrlich gesagt: In Bulgarien bringt eine US LLC meist wenig zusätzlichen Vorteil. Sie kann aber funktionieren, wenn die Einordnung sauber geklärt ist.

Eine eigene Regel für US LLCs gibt es in Bulgarien nicht. Als bulgarische Gesellschaft gilt nur, wer in Bulgarien gegründet wurde. Führst du deine US LLC aber von Bulgarien aus, entsteht dort sehr wahrscheinlich eine Betriebsstätte. Grob gibt es zwei Fälle:

  • Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Dann versteuert sie den Gewinn ihrer bulgarischen Betriebsstätte mit 10 % Körperschaftsteuer. Ausschüttungen an dich kosten nach aktuellem Stand weitere 5 %.
  • Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen, mit 10 % Einkommensteuer und Sozialabgaben.

In beiden Fällen bleibt die Belastung niedrig. Ein Steuervorteil gegenüber einer bulgarischen Firma entsteht aber kaum. Die bulgarischen Regeln für niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften gelten nur für bulgarische Firmen als Gesellschafter, nicht für Privatpersonen. Dass deine US LLC in den USA keine Steuer zahlt, macht sie in Bulgarien trotzdem nicht steuerfrei.

Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der bulgarischen Steuerbehörde NAP.

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Bulgarien zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.

Häufige Fragen

Gilt die Flat Tax von 10 % auch für Ausländer?

Ja. Der Satz gilt für alle in Bulgarien Ansässigen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Ein besonderer Antrag oder Status ist nicht nötig.

Wie viele Tage muss ich in Bulgarien verbringen?

Ansässig bist du mit mehr als 183 Tagen in einem Zwölfmonatszeitraum. Liegt dein Lebensmittelpunkt in Bulgarien, kannst du auch mit weniger Tagen ansässig werden.

Wird in Bulgarien mit Euro bezahlt?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Euro offizielle Währung und hat den Lew ersetzt.

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Bulgarien?

Nein. Als EU-Bürger darfst du dort leben und arbeiten. Bleibst du länger als drei Monate, beantragst du die Bescheinigung über den längerfristigen Aufenthalt.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien?

Ja, das DBA vom 25. Januar 2010, geändert durch ein Protokoll von 2022. Es schützt dich aber nicht vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG.

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