Auswandern nach Brasilien
Welteinkommen, Steuerreform 2026, Offshore-Gesetz und Visum für digitale Nomaden: was du wissen musst.

Warum Brasilien? Großes Land, aber kein Steuerparadies
→ Alle Länder im ÜberblickBrasilien lockt mit Klima, Lebensqualität in vielen Städten und einem eigenen Visum für digitale Nomaden. Steuerlich ist das Land aber kein Niedrigsteuerland: Wer in Brasilien ansässig ist, versteuert sein Welteinkommen, und die Einkommensteuer steigt progressiv bis 27,5 %.
Seit 2026 gilt eine größere Reform. Kleine Einkommen bis 5.000 R$ im Monat sind steuerfrei, dafür gibt es eine Mindeststeuer für hohe Einkommen und erstmals seit Jahrzehnten eine Steuer auf Dividenden. Schon seit 2024 besteuert das Offshore-Gesetz Gewinne ausländischer Gesellschaften von Brasilianern und Ansässigen deutlich strenger.
Dazu kommt: Mit Deutschland gibt es seit 2006 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Visa, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Brasilien passt.
Brasilien auf einen Blick
Brasilien besteuert dein Welteinkommen und hat Auslandsgesellschaften fest im Blick. Das sind die wichtigsten Punkte:
Steuer bis 27,5 %
Ansässige versteuern ihr Welteinkommen progressiv bis 27,5 %. Seit 2026 bleiben Einkommen bis 5.000 R$ im Monat steuerfrei.
Mindeststeuer ab 2026
Ab 600.000 R$ Jahreseinkommen gilt eine Mindeststeuer. Sie steigt bis 1,2 Mio. R$ linear auf effektiv 10 %.
Dividenden mit 10 %
Seit 2026 behält eine Firma 10 % ein, wenn sie dir mehr als 50.000 R$ Dividende in einem Monat zahlt.
Offshore mit 15 %
Kontrollierte Auslandsfirmen in Niedrigsteuerländern oder mit viel passivem Einkommen werden jährlich mit 15 % besteuert.
Visum für Nomaden
Für Remote-Arbeit fürs Ausland brauchst du 1.500 US$ Einkommen im Monat oder 18.000 US$ Guthaben. Es gilt ein Jahr.
Kein DBA seit 2006
Deutschland hat das DBA von 1975 gekündigt, seit 2006 gilt es nicht mehr. Ein Sozialversicherungsabkommen gibt es aber.
Steuern in Brasilien 2026
Wann du in Brasilien ansässig bist
Mit einem befristeten Visum ohne Arbeitsvertrag in Brasilien wirst du ansässig, sobald du dich mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten im Land aufhältst. Das gilt auch für das Visum für digitale Nomaden. Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel, etwa als Investor, oder mit einem Arbeitsvertrag bei einer brasilianischen Firma bist du schon ab der Einreise ansässig. Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen.
Einkommensteuer: progressiv bis 27,5 %
Der Tarif hat Stufen von 7,5 %, 15 %, 22,5 % und 27,5 %. Den Spitzensatz erreichst du schon ab rund 4.665 R$ im Monat. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen zusätzlichen Abzug: Einkommen bis 5.000 R$ im Monat bleibt steuerfrei, bis 7.350 R$ sinkt die Steuer teilweise. Eine Steuer der Bundesstaaten oder Gemeinden auf das Einkommen gibt es nicht.
Mindeststeuer für hohe Einkommen
Ab einem Jahreseinkommen von 600.000 R$ gilt seit 2026 eine Mindeststeuer (IRPFM). Der Mindestsatz steigt linear und erreicht bei 1,2 Mio. R$ effektiv 10 %. Gezählt wird fast alles, auch steuerfreie Dividenden und Einkünfte, die schon pauschal besteuert wurden. Bereits gezahlte Steuer wird angerechnet.
Dividenden
Seit 2026 behält eine brasilianische Firma 10 % ein, wenn sie einer Person mehr als 50.000 R$ Dividende in einem Monat zahlt. Für Gewinne bis 2025 gelten Übergangsregeln.
Auslandseinkommen
- Arbeit und Honorare: Einkommen aus dem Ausland, etwa von Kunden in Deutschland, zahlst du monatlich selbst voraus (carnê-leão), nach dem progressiven Tarif bis 27,5 %.
- Kapitalanlagen im Ausland: Zinsen, Dividenden und Gewinne werden seit 2024 einmal im Jahr mit 15 % besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen.
- Auslandsgesellschaften: Das Offshore-Gesetz 14.754/2023 besteuert Gewinne kontrollierter Gesellschaften jährlich zum 31. Dezember mit 15 %, auch ohne Ausschüttung. Das gilt, wenn die Firma in einem Niedrigsteuerland sitzt, ein begünstigtes Steuerregime nutzt oder weniger als 60 % aktive Einkünfte hat.
Ein Territorialprinzip, einen Non-Dom-Status oder eine befristete Steuerbefreiung für Zuzügler gibt es nicht.
Sozialversicherung (INSS)
Als Selbstständiger (contribuinte individual) zahlst du in der Regel 20 % auf dein Einkommen, höchstens bis zur Obergrenze von 8.475,55 R$ im Monat (2026). Mit Deutschland gilt seit 2013 ein Sozialversicherungsabkommen, das unter anderem Rentenzeiten beider Länder zusammenrechnet.
Hinweis: Parallel läuft die Reform der Verbrauchsteuern. Die neuen Steuern CBS und IBS werden ab 2026 getestet und ersetzen die alten Abgaben schrittweise bis 2033.


Aufenthalt und Visum
Als Deutscher darfst du ohne Visum bis zu 90 Tage nach Brasilien einreisen. Die Bundespolizei (Polícia Federal) kann den Aufenthalt auf bis zu 180 Tage in zwölf Monaten verlängern. Für einen Umzug brauchst du einen Aufenthaltstitel.
Visum für digitale Nomaden: Es richtet sich an Menschen, die remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten. Wer für einen brasilianischen Arbeitgeber arbeitet, ist ausgeschlossen. Ob Konsulate Verträge mit eigenen Kunden als Selbstständiger anerkennen, solltest du vorab klären. Voraussetzungen:
- Einkommen aus dem Ausland von mindestens 1.500 US$ im Monat oder ein Guthaben von mindestens 18.000 US$
- Nachweis der Remote-Tätigkeit, etwa Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag
- gültiger Reisepass und Krankenversicherung mit Geltung in Brasilien
- Führungszeugnis der letzten Jahre und Erklärung über keine Vorstrafen
Das Visum gilt bis zu einem Jahr und kann einmal um ein Jahr verlängert werden. Danach brauchst du einen anderen Aufenthaltstitel.
Investoren: Für eine Aufenthaltserlaubnis als Investor musst du nach aktuellem Stand mindestens 500.000 R$ in eine brasilianische Firma investieren, bei Innovation und Forschung mindestens 150.000 R$. Dazu gehört ein Investitionsplan. Für Immobilien liegt die Schwelle bei 1 Mio. R$, im Norden und Nordosten bei 700.000 R$.
Rentner: Wer eine Rente von mindestens 2.000 US$ im Monat nachweist, kann ein eigenes Visum beantragen.
Nach der Einreise registrierst du dich innerhalb von 90 Tagen bei der Polícia Federal und erhältst den Ausweis für Ausländer (CRNM). Für Bank, Miete und Steuern brauchst du außerdem eine Steuernummer (CPF). Prüfe die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag beim zuständigen Konsulat, sie werden regelmäßig angepasst.
Wegzug aus Deutschland
Ein Visum für Brasilien allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland hat das DBA mit Brasilien von 1975 am 7. April 2005 gekündigt. Seit dem 1. Januar 2006 wird es nicht mehr angewendet, ein neues Abkommen gibt es bis heute nicht. Es gibt also keine Regel, die bei zwei Wohnsitzen entscheidet, wo du ansässig bist. Einkünfte können in beiden Ländern besteuert werden. Ein klarer, vollständiger Wegzug ist deshalb besonders wichtig.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: § 2 AStG greift nur bei einem Wegzug in ein Niedrigsteuerland. Mit einem Spitzensatz von 27,5 %, der schon bei mittleren Einkommen erreicht wird, liegt Brasilien beim gesetzlichen Vergleich in der Regel über zwei Dritteln der deutschen Steuer. Es gilt deshalb meist nicht als Niedrigsteuerland. Prüfe das trotzdem im Einzelfall, vor allem wenn du weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast.
Brasilien tauscht Daten zu Finanzkonten automatisch mit anderen Staaten aus, auch mit Deutschland.
Passt eine US LLC zu Brasilien?
Nur mit genauer Prüfung. Brasilien besteuert dein Welteinkommen und hat Auslandsgesellschaften mit dem Offshore-Gesetz 14.754/2023 gezielt erfasst.
Hältst du mehr als 50 % an deiner US LLC, gilt sie als kontrollierte Gesellschaft. Die brasilianische Steuerbehörde führt US LLCs, deren Inhaber nicht in den USA ansässig sind und die dort keine Bundessteuer zahlen, nach aktuellem Stand als begünstigtes Steuerregime. Grob gibt es dann zwei Wege:
- Die LLC wird als Gesellschaft behandelt. Dann wird ihr Gewinn jedes Jahr zum 31. Dezember mit 15 % bei dir besteuert, auch wenn du nichts ausschüttest.
- Du wählst die Transparenz. Dann gelten Vermögen und Einkünfte der LLC als deine eigenen. Honorare aus deiner Arbeit fallen dann in der Regel unter den progressiven Tarif bis 27,5 %. Die Wahl ist unwiderruflich.
Achtung: Erbringst du die Leistung selbst von Brasilien aus, kann die Behörde den Gewinn als dein persönliches Arbeitseinkommen werten. Dazu kommen Sozialabgaben und die neue Mindeststeuer für hohe Einkommen. Mit den USA hat Brasilien kein DBA. Bleibst du teilweise in Deutschland, kann Deutschland dort eine Geschäftsleitung annehmen, und ohne DBA gibt es keine Regel, die das begrenzt.
Versprechen wie „mit US LLC in Brasilien steuerfrei“ halten wir deshalb für falsch. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der Receita Federal.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Brasilien zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Muss ich in Brasilien Steuern zahlen, wenn meine Kunden in Deutschland sitzen?
Ja, wenn du in Brasilien ansässig bist. Dann versteuerst du dein Welteinkommen, Honorare aus dem Ausland nach dem progressiven Tarif bis 27,5 %.
Gibt es ein DBA zwischen Deutschland und Brasilien?
Nein. Deutschland hat das Abkommen von 1975 gekündigt, seit 2006 wird es nicht mehr angewendet. Ein Sozialversicherungsabkommen gilt aber seit 2013.
Was ändert die Steuerreform 2026?
Einkommen bis 5.000 R$ im Monat ist steuerfrei. Neu sind eine Mindeststeuer ab 600.000 R$ Jahreseinkommen und 10 % Steuer auf Dividenden über 50.000 R$ im Monat.
Wie wird meine US LLC in Brasilien besteuert?
Als kontrollierte Auslandsgesellschaft wird ihr Gewinn nach aktuellem Stand jährlich mit 15 % bei dir besteuert, auch ohne Ausschüttung. Alternativ kannst du die Transparenz wählen. Lass das im Einzelfall prüfen.
Werde ich mit dem Visum für digitale Nomaden steuerpflichtig?
Ja, wenn du mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten in Brasilien bist. Ab dann versteuerst du dein Welteinkommen in Brasilien.