Auswandern nach Andorra
Höchstens 10 % Einkommensteuer, aktive Residenz und Steuern 2026: was du als Selbstständiger wissen musst.

Warum Andorra? Niedrige Steuern mitten in Europa
→ Alle Länder im ÜberblickAndorra liegt in den Pyrenäen zwischen Frankreich und Spanien. Das Land ist nicht Mitglied der EU, bezahlt wird aber in Euro. Für Selbstständige ist Andorra vor allem wegen der Steuern interessant: Die Einkommensteuer liegt bei höchstens 10 %, die ersten 24.000 € bleiben steuerfrei, und auch Unternehmensgewinne werden mit 10 % besteuert.
Andorra ist aber kein Land ohne Steuern und auch kein Land mit Territorialprinzip. Wer dort steuerlich ansässig ist, versteuert sein weltweites Einkommen. Dazu kommen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung CASS und ein Aufenthaltsrecht, das an klare Bedingungen geknüpft ist. Als Selbstständiger brauchst du in der Regel eine eigene andorranische Gesellschaft.
Seit Februar 2026 gelten mit dem zweiten Omnibus-Gesetz strengere Regeln für Residenz und Immobilienkauf. Auf dieser Seite findest du den aktuellen Stand: Steuern, Aufenthaltswege, Wegzug aus Deutschland und wie eine US LLC zu Andorra passt.
Andorra auf einen Blick
Andorra verbindet niedrige, klare Steuersätze mit einer Lage mitten in Europa. Der Zugang ist aber begrenzt und an Bedingungen geknüpft. Das sind die wichtigsten Punkte:
Maximal 10 % Steuern
Die Einkommensteuer IRPF steigt in drei Stufen von 0 % über 5 % auf höchstens 10 %. Eine Vermögen- oder Erbschaftsteuer gibt es nicht.
24.000 € steuerfrei
Die ersten 24.000 € Einkommen aus Arbeit und Tätigkeit sind steuerfrei, bis 40.000 € gilt effektiv 5 %, darüber 10 %.
10 % auf Gewinne
Andorranische Gesellschaften zahlen 10 % Körperschaftsteuer. Dividenden einer andorranischen Gesellschaft sind für Ansässige steuerfrei.
Aktive Residenz
Als Selbstständiger brauchst du mehr als 34 % an einer andorranischen Gesellschaft, die du selbst führst, und lebst mindestens 183 Tage im Land.
Kein deutsches DBA
Zwischen Deutschland und Andorra gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, nur ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen.
Begrenzte Kontingente
Aufenthaltsgenehmigungen werden über jährliche Kontingente vergeben. Für Selbstständige sind es 2026 nur 200 Plätze.
Steuern in Andorra 2026
Wann du in Andorra steuerlich ansässig bist
Steuerlich ansässig bist du, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Andorra verbringst. Kurze Abwesenheiten zählen dabei mit, solange du keinen Wohnsitz in einem anderen Land nachweist. Unabhängig von den Tagen bist du auch ansässig, wenn der Mittelpunkt deiner Tätigkeit oder deiner wirtschaftlichen Interessen in Andorra liegt. Leben dein Ehepartner und deine minderjährigen Kinder in Andorra, wird vermutet, dass du dort ansässig bist.
Wichtig: Eine Aufenthaltsgenehmigung allein macht dich noch nicht steuerlich ansässig. Das gilt vor allem für die passive Residenz mit nur 90 Tagen Mindestaufenthalt.
Einkommensteuer (IRPF)
Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Ein Territorialprinzip oder ein Sonderregime für Zuzügler gibt es nicht. Auf Einkünfte aus Arbeit, selbstständiger Tätigkeit und Immobilien gilt dieser Tarif:
- bis 24.000 €: 0 %
- 24.000 bis 40.000 €: effektiv 5 %
- über 40.000 €: 10 %
Bei Ehepaaren und mit Kindern kann der steuerfreie Betrag höher ausfallen.
Kapitalerträge und Gewinne
Zinsen, Dividenden ausländischer Gesellschaften und Veräußerungsgewinne werden mit 10 % besteuert, die ersten 3.000 € bleiben steuerfrei. Dividenden einer andorranischen Gesellschaft sind für Ansässige steuerfrei. Gewinne aus Anteilen unter 25 % bleiben in der Regel ebenfalls steuerfrei. Eine Vermögen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer gibt es nicht.
Körperschaftsteuer und IGI
Andorranische Gesellschaften zahlen 10 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Die Umsatzsteuer heißt IGI und liegt im Regelsatz bei 4,5 %.
Sozialabgaben (CASS)
Als Selbstständiger zahlst du Pflichtbeiträge an die CASS, die Sozialversicherung Andorras. Der Beitrag liegt bei 22 % einer Bemessungsgrundlage, die sich am Durchschnittslohn des Vorjahres orientiert. Für den Start der Tätigkeit und bei niedrigem Einkommen kannst du eine reduzierte Grundlage beantragen. Über die CASS bist du auch krankenversichert, sie übernimmt aber nicht alle Kosten vollständig.


Aufenthalt und Residenz
Andorra ist nicht Teil der EU. Als Deutscher brauchst du deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn du dort leben willst. Für Selbstständige gibt es drei Wege.
Aktive Residenz als Selbstständiger (compte propi): Das ist der übliche Weg, wenn du in Andorra arbeiten willst. Die Voraussetzungen:
- eine Genehmigung für ausländische Investitionen und eine andorranische Gesellschaft, an der du mehr als 34 % hältst
- ein Sitz im Verwaltungsorgan und die tatsächliche Leitung der Gesellschaft
- innerhalb von drei Monaten der Nachweis, dass die Gesellschaft eine eingetragene, aktive Geschäftstätigkeit in Andorra hat
- eine Einlage bei der Finanzaufsicht AFA, deren Höhe und Bedingungen du vor dem Antrag prüfen solltest
- mindestens 183 Tage im Jahr in Andorra
- ein freier Platz im Jahreskontingent, 2026 sind es 200
Passive Residenz: Sie ist für Menschen gedacht, die in Andorra leben, aber dort nicht arbeiten. Seit 2026 brauchst du eine Investition von 1.000.000 € in andorranische Vermögenswerte. Investierst du in Wohnraum, muss die Immobilie mehr als 800.000 € wert sein. Dazu kommen ein Einkommen von mindestens dem Dreifachen des andorranischen Mindestlohns, eine Kranken-, Invaliditäts- und Altersversicherung und mindestens 90 Tage im Jahr im Land. Eine berufliche Tätigkeit außer der Verwaltung deines eigenen Vermögens ist nicht erlaubt.
Internationale Profile und digitale Nomaden: Für Unternehmer, deren Geschäft zu mindestens 85 % außerhalb Andorras stattfindet, gibt es eine Residenz mit eigener andorranischer Gesellschaft, Businessplan und 90 Tagen Mindestaufenthalt. Daneben gibt es eine Residenz für digitale Nomaden mit ebenfalls 90 Tagen. Beide Kontingente sind klein.
Diese Unterlagen brauchst du unter anderem:
- Reisepass oder Personalausweis
- Führungszeugnisse aus Herkunfts- und Wohnsitzländern, mit Apostille
- Nachweis über deine Unterkunft in Andorra
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
Ablauf: Die erste Genehmigung gilt zwei Jahre und wird danach stufenweise verlängert. Wohnungsmarkt: Wohnraum ist knapp und teuer. Seit Februar 2026 gilt beim Immobilienkauf durch Ausländer eine höhere Sondersteuer, und neue Ferienwohnungen werden stark eingeschränkt. Prüfe die aktuellen Regeln vor dem Antrag.
Wegzug aus Deutschland
Eine Residenz in Andorra allein reicht nicht. Damit Deutschland dich nicht weiter voll besteuert, musst du deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Kein Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Deutschland und Andorra gibt es kein DBA, nur ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Ein DBA ist geplant, aber nicht in Kraft. Es gibt also keine Regel, die bei zwei Wohnsitzen entscheidet, wo du ansässig bist. Ein klarer, vollständiger Wegzug ist deshalb besonders wichtig.
Wegzugsbesteuerung: Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (ab 1 %), kann der Wegzug eine Steuer auf den Wert dieser Anteile auslösen, so als hättest du sie verkauft. Das kann auch eine US LLC betreffen, wenn sie in Deutschland als Kapitalgesellschaft eingestuft wird. Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben Jahresraten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Mit höchstens 10 % Einkommensteuer gilt Andorra aus deutscher Sicht in der Regel als Niedrigsteuerland. Hast du als deutscher Staatsbürger weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland deine deutschen Einkünfte bis zu zehn Jahre lang stärker besteuern (§ 2 AStG).
Andorra tauscht über den gemeinsamen Informationsstandard (CRS) automatisch Kontodaten mit den EU-Staaten aus, also auch mit Deutschland.
Passt eine US LLC zu Andorra?
Ehrlich gesagt: Eine US LLC allein bringt dich in Andorra nicht weit. Für die aktive Residenz verlangt Andorra eine eigene andorranische Gesellschaft mit echter Tätigkeit vor Ort. Die passive Residenz erlaubt keine berufliche Tätigkeit. Deine US LLC ersetzt die andorranische Gesellschaft also nicht.
Behältst du die US LLC neben einer andorranischen Gesellschaft, stellt sich die Frage der Einordnung:
- Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Führst du sie von Andorra aus, kann ihr Ort der Geschäftsleitung in Andorra liegen. Dann kann Andorra sie als ansässige Gesellschaft mit 10 % Körperschaftsteuer behandeln.
- Die LLC wird als transparent behandelt. Dann gilt ihr Gewinn als dein eigenes Einkommen aus Tätigkeit, mit dem Tarif bis 10 % und CASS-Beiträgen.
Auch die Banken in Andorra achten genau auf Substanz und wollen sehen, dass deine Tätigkeit wirklich im Land stattfindet. Bei 10 % Höchstsatz ist die Steuerlast in beiden Fällen überschaubar. Versprechen wie „mit US LLC in Andorra komplett steuerfrei“ halte ich trotzdem für falsch. Kläre die Einordnung vor dem Umzug, am besten mit einer verbindlichen Auskunft der andorranischen Steuerbehörde.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob Andorra zu deinem Business passt und wie deine US LLC dazu aufgestellt sein sollte.
Häufige Fragen
Ist man in Andorra steuerfrei?
Nein. Die ersten 24.000 € Einkommen sind steuerfrei, darüber zahlst du 5 % und ab 40.000 € 10 %. Dazu kommen die Beiträge zur Sozialversicherung CASS.
Wie viele Tage muss ich in Andorra verbringen?
Für die aktive Residenz als Selbstständiger mindestens 183 Tage im Jahr, für die passive Residenz mindestens 90 Tage. Steuerlich ansässig bist du mit mehr als 183 Tagen oder wenn dein wirtschaftlicher Mittelpunkt in Andorra liegt.
Brauche ich eine andorranische Gesellschaft?
Für die aktive Residenz als Selbstständiger ja. Du musst mehr als 34 % halten, die Gesellschaft selbst führen und eine echte Tätigkeit in Andorra nachweisen.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Andorra?
Nein, nur ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen. Deshalb ist ein vollständiger Wegzug aus Deutschland besonders wichtig.
Tauscht Andorra Kontodaten mit Deutschland aus?
Ja. Über ein Abkommen mit der EU tauscht Andorra seit 2018 automatisch Informationen zu Finanzkonten aus, auch mit Deutschland.